Millionen Deutsche haben einen Vertrag zur Lebens- und Rentenversicherung. Viele wissen nicht genau, was ihr Vertrag leistet. Wie Sie Enttäuschungen vermeiden.
- Millionen Menschen haben einen oder mehrere Verträge zur Lebens- und Rentenversicherung.
- Allein in Deutschland gibt es nach Angaben von Stiftung Warentest rund 92 Millionen Lebensversicherungsverträge. Heute würden statt Kapitallebensversicherungen üblicherweise private Rentenversicherungen verkauft.
- Doch viele Kunden wüssten gar nicht genau, was ihr Vertrag leistet, warnt Stiftung Warentest. Oft seien sie enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig werde.
Stiftung Warentest: Die 12 häufigsten Irrtümer zur Lebensversicherung
Solche Enttäuschungen lassen sich vermeiden. Stiftung Warentest benennt die 12 häufigsten Irrtümer zur Lebensversicherung:
Irrtum Nummer eins: Alle gezahlten Einzahlungen in meine Kapitallebensversicherung werden verzinst und bringen Ertrag.
"Das stimmt nicht", schreiben die Experten von Stiftung Warentest. Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung* wird nur ein Teil Ihrer Einzahlungen, also Ihres Beitrags, gespart." Ein anderer Teil fließt demnach in den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Der Risikoschutz kann neben dem Todesfallschutz zudem noch eine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein. "Dies können Kunden im Vertrag vereinbaren. Doch diese Zusatzleistungen kosten Geld", so Stiftung Warentest.
"Auch für den Abschluss und die Verwaltung eines Vertrags ziehen die Versicherungsunternehmen demnach Geld* von den Beiträgen ihrer Kunden ab. Verzinst werde nur das Geld, das übrig bleibt. "Garantiezins von 0,9 Prozent für neu abgeschlossene Verträge sieht zunächst angesichts von Nullzinsen für andere Sparprodukte gar nicht so schlecht aus", wissen die Experten. Doch bei teuren Versicherern könne die Rendite negativ sein. "Der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung ist nicht mehr attraktiv."
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Rentenversicherung laut Stiftung Warentest: Ist ein Kapitalwahlrecht vereinbart?
Irrtum Nummer zwei: Bei einer Rentenversicherung kann ich mich bis zum Ende der Sparphase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente* entscheiden.
"Stimmt leider nicht immer", warnt Stiftung Warentest. Es komme auf die Vertragsbedingungen an. "Ist dort ein Kapitalwahlrecht für das Ende der Sparphase vereinbart, können Sie sich bis kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob Sie Ihr Erspartes lieber als monatliche Rente oder auf einen Schlag haben möchten." Ihr Tipp: "Auch eine Teilkapitalzahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für eine Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen."
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Stiftung Warentest: Gesetzlich vorgeschriebener Pleiteschutz
Irrtum Nummer drei: Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, bekommt von diesem dann auch die Leistung.
"Dafür gibt es keine Garantie", klärt Stiftung Warentest auf. "Lebensversicherer wie die Generali haben ihren Bestand an Abwicklungsplattformen verkauft. Diese werden auch Run-off-Gesellschaften genannt." Betroffen seien nicht nur Kunden mit privaten Renten- oder Lebensversicherungen, sondern auch solche mit Riester- und Rürup-Verträgen. "Die Kunden wurden nicht gefragt, ob sie dem Verkauf zustimmen. Ihre Zustimmung ist nicht vorgeschrieben."
Die staatliche Versicherungsaufsicht Bafin habe die Verkäufe von Beständen bisher immer genehmigt, so die Experten von Stiftung Warentest. Zuvor habe sie geprüft, ob die "Belange der Versicherten gewahrt" sind. "So bleiben die bisher den Kunden fest gutgeschriebenen Überschüsse erhalten. Ihre künftige Überschussbeteiligung ist jedoch ungewiss."
Irrtum Nummer vier: Wenn mein Versicherer insolvent wird, ist meine Auszahlung futsch
"Nein, glücklicherweise nicht", beruhigen die Experten. "Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleiteschutz. Wird ein Versicherer insolvent, übernimmt der Sicherungsfonds Protektor AG die Verträge und steht wenigstens für die garantierte Leistung gerade."
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Kunden mit Riester-Rentenversicherung vor Verlust geschützt
Irrtum Nummer fünf: Mit einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins kann ich keinen Verlust machen.
"Das stimmt nicht", schreibt Stiftung Warentest. Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg seien Verluste möglich, sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung. "Dann erhalten Kunden sogar weniger als ihre eingezahlten Beiträge." Vor Verlust geschützt seien Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Hier gelte eine Garantie, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen vorhanden sind.
Irrtum Nummer sechs: Auf die Überschussbeteiligung, die mir bei Vertragsbeginn zugesagt wurde, ist Verlass.
"Nein. Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Sparanteils, die Ihnen bei Vertragsschluss garantiert wurde", so das Fazit von Stiftung Warentest. Den größten Anteil an den Überschüssen einer Lebensversicherungsgesellschaft mache der Zinsüberschuss aus. "Vom Zinsgewinn aus Kapitalanlagen muss die Gesamtheit aller Kunden eines Versicherers mindestens 90 Prozent bekommen." Für jeden einzelnen Kunden sei sein Anteil bis zum Ende der Sparphase ungewiss. "Die bei Vertragsschluss vom Unternehmen gegebenen Zusagen sind unverbindlich."
Ungewiss sei auch, wie viel Kunden aus dem Risikoüberschuss bekommen werden. "Dieser entsteht, wenn der Versicherer weniger Geld für Todesfallleistungen ausgeben muss als kalkuliert." Auch die Überschüsse, die jeder einzelne Kunde am Ende der Vertragslaufzeit aus Kostengewinnen erhalte, stehen bei Vertragsschluss "noch in den Sternen", sagen die Experten.
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Stiftung Warentest: Muss Auszahlung aus Kapitallebensversicherung versteuert werden?
Irrtum Nummer sieben: Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung muss immer versteuert werden.
"Nein, es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrags an", teilt Stiftung Warentest mit. "Haben Sie ihn vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindesttodesfallschutz vereinbart, zahlen Sie auf die Kapitalzahlung keine Steuern. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltungsteuer auf den Ertrag zahlen – es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertragsschluss ab 2012)." Dann müsse man nur die Hälfte des Ertrags mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Irrtum Nummer acht: Für das Geld aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.
"Das ist meistens richtig, aber nicht immer", so das Urteil der Experten. "Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat krankenversichert sind, gehören grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an." Pflichtversicherte würden "weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung" Beiträge zahlen. Wer die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfülle, aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich versichert sei, "zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von gut 15 Prozent plus Pflegeversicherung".
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Rente nicht bloß für zehn Jahre, sondern lebenslang
Irrtum Nummer neun: Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren heißt, dass meine private Rente nur garantiert zehn Jahre lang gezahlt wird.
"Nein, das stimmt nicht", schreibt Stiftung Warentest. "Sie erhalten die Rente nicht bloß zehn Jahre lang, sondern lebenslang." Dies sei "wohl der größte Vorteil" einer Rentenversicherung, so die Experten. Das Geld werde nie "alle", "die monatliche Zahlung fließt bis zum Lebensende – garantiert". Die Rentengarantiezeit werde erst im Fall des Todes relevant. "Ihre volle Rente wird dann ab Rentenbeginn zehn Jahre lang an Ihre Hinterbliebenen überwiesen."
Tipp von Stiftung Warentest: "Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall enthalten, damit jemand, den Sie im Vertrag festlegen können, profitiert – falls Sie schon kurz nach Rentenbeginn sterben." Dieser Schutz koste nicht viel. "Eine Hinterbliebenenrente, die Witwe, Witwer oder eine andere Person lebenslang bekäme, ist dagegen teuer und schmälert Ihre Altersrente erheblich."
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Stiftung Warentest: Risikolebensversicherung zum Schutz für Hinterbliebene
Irrtum Nummer zehn: Jeder braucht eine Kapitallebensversicherung, um im Todesfall die Familie abzusichern.
"Dies ist ein Irrtum", so die Experten. Der richtige Schutz für Hinterbliebene sei eine Risikolebensversicherung. "Wenn der Hauptverdiener stirbt, bekommen die so Abgesicherten - Kinder, Partner oder Partnerin oder eine andere benannte Person – die vereinbarte Versicherungssumme. Sie sagen: Im Vergleich zur teureren Kapitallebensversicherung, die Risikoschutz und Sparvertrag intransparent und teuer koppelt, handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz. Er ist sehr sinnvoll und relativ günstig."
Irrtum Nummer elf: Die von Versicherern seit wenigen Jahren unter dem Oberbegriff "Neue Klassik“ angebotenen Verträge mit abgesenkten Garantien bieten mehr Ertrag als traditionelle Verträge mit maximalem Garantiezins.
"Das ist völlig ungewiss", warnt Stiftung Warentest. Sicher sei nur die garantierte Leistung. Und die sei geringer als die bei Verträgen mit dem maximalen Garantiezins. "Unser jüngster Vergleich Private Rentenversicherung hat ergeben, dass es sich nicht lohnt, in der Hoffnung auf höhere Überschüsse auf Garantien zu verzichten. Es gab keine guten Angebote mit weniger Garantie."
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Was tun, wenn ich nicht mehr einzahlen will?
Irrtum Nummer zwölf: Wenn ich nicht mehr einzahlen kann oder will, kann ich nur den Vertrag beitragsfrei stellen oder ihn kündigen.
"Nein, Sie haben eine dritte Möglichkeit: Sie können die Police verkaufen", wissen die Experten. "Halten Sie aber einen seit vielen Jahren laufenden Vertrag möglichst durch. Für Ihren Sparbeitrag erhalten Sie noch eine gute garantierte Verzinsung." Sie nennen ein Beispiel: "Bei einen 2004 abgeschlossenen Vertrag sind 2,75 Prozent auf den Sparbeitrag garantiert. Wenn Sie den Vertrag dennoch zu Geld machen wollen oder müssen, weil Sie das Geld dringend benötigen, können Sie ihn auf dem sogenannten Lebensversicherungszweitmarkt verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rückkaufswert vom Versicherer."
Der Tipp von Stiftung Warentest: "Holen Sie Angebote von mehreren Aufkäufern ein und achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis sofort in einer Summe erhalten, nicht in Raten. Adressen von Aufkäufern finden Sie im Internet."
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Zuletzt testete Stiftung Warentest auch Hafer-Drinks*. Das Ergebnis überraschte sogar die Experten.
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