Stiftung Warentest: Das sind die zwölf häufigsten Irrtümer bei der Lebens- und Rentenversicherung

Millionen Menschen haben einen Vertrag zur Lebens- und Rentenversicherung.
 ©picture alliance/dpa/Jens Kalaene

Millionen Deutsche haben einen Vertrag zur Lebens- und Rentenversicherung. Viele wissen nicht genau, was ihr Vertrag leistet. Wie Sie Enttäuschungen vermeiden.

  • Millionen Menschen haben einen oder mehrere Verträge zur Lebens- und Rentenversicherung.
  • Allein in Deutsch­land gibt es nach Angaben von Stiftung Warentest rund 92 Millionen Lebensver­sicherungs­verträge. Heute würden statt Kapital­lebens­versicherungen üblicher­weise private Rentenversicherungen verkauft.
  • Doch viele Kunden wüssten gar nicht genau, was ihr Vertrag leistet, warnt Stiftung Warentest. Oft seien sie enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig werde.

Stiftung Warentest: Die 12 häufigsten Irrtümer zur Lebensversicherung

Solche Enttäuschungen lassen sich vermeiden. Stiftung Warentest benennt die 12 häufigsten Irrtümer zur Lebensversicherung:

Irrtum Nummer eins: Alle gezahlten Einzahlungen in meine Kapital­lebens­versicherung werden verzinst und bringen Ertrag.

"Das stimmt nicht", schreiben die Experten von Stiftung Warentest. Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung* wird nur ein Teil Ihrer Einzahlungen, also Ihres Beitrags, gespart." Ein anderer Teil fließt demnach in den Risiko­schutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Der Risiko­schutz kann neben dem Todes­fall­schutz zudem noch eine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein. "Dies können Kunden im Vertrag vereinbaren. Doch diese Zusatz­leistungen kosten Geld", so Stiftung Warentest.

"Auch für den Abschluss und die Verwaltung eines Vertrags ziehen die Versicherungs­unternehmen demnach Geld* von den Beiträgen ihrer Kunden ab. Verzinst werde nur das Geld, das übrig bleibt. "Garantiezins von 0,9 Prozent für neu abge­schlossene Verträge sieht zunächst angesichts von Null­zinsen für andere Spar­produkte gar nicht so schlecht aus", wissen die Experten. Doch bei teuren Versicherern könne die Rendite negativ sein. "Der Neuabschluss einer Kapital­lebens­versicherung ist nicht mehr attraktiv."

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Rentenversicherung laut Stiftung Warentest: Ist ein Kapitalwahlrecht vereinbart?

Irrtum Nummer zwei: Bei einer Renten­versicherung kann ich mich bis zum Ende der Spar­phase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente* entscheiden.

"Stimmt leider nicht immer", warnt Stiftung Warentest. Es komme auf die Vertragsbedingungen an. "Ist dort ein Kapital­wahl­recht für das Ende der Spar­phase vereinbart, können Sie sich bis kurz vor Renten­beginn entscheiden, ob Sie Ihr Erspartes lieber als monatliche Rente oder auf einen Schlag haben möchten." Ihr Tipp: "Auch eine Teil­kapitalzahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für eine Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen."

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Stiftung Warentest: Gesetzlich vorgeschriebener Pleiteschutz

Irrtum Nummer drei: Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abge­schlossen hat, bekommt von diesem dann auch die Leistung.

"Dafür gibt es keine Garantie", klärt Stiftung Warentest auf. "Lebens­versicherer wie die Generali haben ihren Bestand an Abwick­lungs­platt­formen verkauft. Diese werden auch Run-off-Gesell­schaften genannt." Betroffen seien nicht nur Kunden mit privaten Renten- oder Lebens­versicherungen, sondern auch solche mit Riester- und Rürup-Verträgen. "Die Kunden wurden nicht gefragt, ob sie dem Verkauf zustimmen. Ihre Zustimmung ist nicht vorgeschrieben."

Die staatliche Versicherungs­aufsicht Bafin habe die Verkäufe von Beständen bisher immer genehmigt, so die Experten von Stiftung Warentest. Zuvor habe sie geprüft, ob die "Belange der Versicherten gewahrt" sind. "So bleiben die bisher den Kunden fest gutgeschriebenen Über­schüsse erhalten. Ihre künftige Über­schuss­beteiligung ist jedoch ungewiss."

Irrtum Nummer vier: Wenn mein Versicherer insolvent wird, ist meine Auszahlung futsch

"Nein, glück­licher­weise nicht", beruhigen die Experten. "Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleite­schutz. Wird ein Versicherer insolvent, über­nimmt der Sicherungs­fonds Protektor AG die Verträge und steht wenigs­tens für die garan­tierte Leistung gerade."

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Kunden mit Riester-Renten­versicherung vor Verlust geschützt

Irrtum Nummer fünf: Mit einer Kapital­lebens­versicherung mit Garan­tiezins kann ich keinen Verlust machen.

"Das stimmt nicht", schreibt Stiftung Warentest. Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anla­geerfolg seien Verluste möglich, sowohl bei einer Kapital­lebens­versicherung als auch bei einer privaten Renten­versicherung. "Dann erhalten Kunden sogar weniger als ihre einge­zahlten Beiträge." Vor Verlust geschützt seien Kunden mit einer Riester-Renten­versicherung. Hier gelte eine Garantie, dass zu Renten­beginn die einge­zahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen vorhanden sind.

Irrtum Nummer sechs: Auf die Über­schuss­beteiligung, die mir bei Vertrags­beginn zugesagt wurde, ist Verlass.

"Nein. Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Spar­anteils, die Ihnen bei Vertrags­schluss garan­tiert wurde", so das Fazit von Stiftung Warentest. Den größten Anteil an den Über­schüssen einer Lebens­versicherungs­gesell­schaft mache der Zins­über­schuss aus. "Vom Zins­gewinn aus Kapital­anlagen muss die Gesamt­heit aller Kunden eines Versicherers mindestens 90 Prozent bekommen." Für jeden einzelnen Kunden sei sein Anteil bis zum Ende der Spar­phase ungewiss. "Die bei Vertrags­schluss vom Unternehmen gegebenen Zusagen sind unver­bindlich."

Ungewiss sei auch, wie viel Kunden aus dem Risiko­über­schuss bekommen werden. "Dieser entsteht, wenn der Versicherer weniger Geld für Todes­fall­leistungen ausgeben muss als kalkuliert." Auch die Über­schüsse, die jeder einzelne Kunde am Ende der Vertrags­lauf­zeit aus Kostengewinnen erhalte, stehen bei Vertrags­schluss "noch in den Sternen", sagen die Experten.

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Stiftung Warentest: Muss Auszahlung aus Kapitallebensversicherung versteuert werden?

Irrtum Nummer sieben: Die Auszahlung aus einer Kapital­lebens­versicherung muss immer versteuert werden.

"Nein, es kommt auf das Abschluss­jahr des Vertrags an", teilt Stiftung Warentest mit. "Haben Sie ihn vor dem Jahr 2005 abge­schlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindest­todes­fall­schutz vereinbart, zahlen Sie auf die Kapitalzahlung keine Steuern. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltung­steuer auf den Ertrag zahlen – es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertrags­schluss ab 2012)." Dann müsse man nur die Hälfte des Ertrags mit dem individuellen Steu­ersatz versteuern.

Irrtum Nummer acht: Für das Geld aus Lebens- oder Renten­versicherungen sind keine Kranken­versicherungs­beiträge fällig.

"Das ist meistens richtig, aber nicht immer", so das Urteil der Experten. "Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat kranken­versichert sind, gehören grund­sätzlich der Kranken­versicherung der Rentner an." Pflicht­versicherte würden "weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung" Beiträge zahlen. Wer die Voraus­setzungen für die Pflicht­versicherung nicht erfülle, aber in der Kranken­versicherung der Rentner freiwil­lig gesetzlich versichert sei, "zahlt im Schnitt einen Beitrags­satz von gut 15 Prozent plus Pflege­versicherung".

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Rente nicht bloß für zehn Jahre, sondern lebenslang

Irrtum Nummer neun: Eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren heißt, dass meine private Rente nur garan­tiert zehn Jahre lang gezahlt wird.

"Nein, das stimmt nicht", schreibt Stiftung Warentest. "Sie erhalten die Rente nicht bloß zehn Jahre lang, sondern lebens­lang." Dies sei "wohl der größte Vorteil" einer Rentenversicherung, so die Experten. Das Geld werde nie "alle", "die monatliche Zahlung fließt bis zum Lebens­ende – garan­tiert". Die Renten­garan­tiezeit werde erst im Fall des Todes relevant. "Ihre volle Rente wird dann ab Renten­beginn zehn Jahre lang an Ihre Hinterbliebenen über­wiesen."

Tipp von Stiftung Warentest: "Eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall enthalten, damit jemand, den Sie im Vertrag fest­legen können, profitiert – falls Sie schon kurz nach Renten­beginn sterben." Dieser Schutz koste nicht viel. "Eine Hinterbliebenenrente, die Witwe, Witwer oder eine andere Person lebens­lang bekäme, ist dagegen teuer und schmälert Ihre Alters­rente erheblich."

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Stiftung Warentest: Risikolebensversicherung zum Schutz für Hinterbliebene

Irrtum Nummer zehn: Jeder braucht eine Kapital­lebens­versicherung, um im Todes­fall die Familie abzu­sichern.

"Dies ist ein Irrtum", so die Experten. Der richtige Schutz für Hinterbliebene sei eine Risikolebensversicherung. "Wenn der Haupt­verdiener stirbt, bekommen die so Abge­sicherten - Kinder, Partner oder Part­nerin oder eine andere benannte Person – die vereinbarte Versicherungs­summe. Sie sagen: Im Vergleich zur teureren Kapital­lebens­versicherung, die Risiko­schutz und Spar­vertrag intrans­parent und teuer koppelt, handelt es sich bei der Risiko­lebens­versicherung um einen reinen Todes­fall­schutz. Er ist sehr sinn­voll und relativ günstig."

Irrtum Nummer elf: Die von Versicherern seit wenigen Jahren unter dem Ober­begriff "Neue Klassik“ angebotenen Verträge mit abge­senkten Garan­tien bieten mehr Ertrag als traditionelle Verträge mit maximalem Garan­tiezins.

"Das ist völlig ungewiss", warnt Stiftung Warentest. Sicher sei nur die garan­tierte Leistung. Und die sei geringer als die bei Verträgen mit dem maximalen Garan­tiezins. "Unser jüngster Vergleich Private Rentenversicherung hat ergeben, dass es sich nicht lohnt, in der Hoff­nung auf höhere Über­schüsse auf Garan­tien zu verzichten. Es gab keine guten Angebote mit weniger Garantie."

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Was tun, wenn ich nicht mehr einzahlen will?

Irrtum Nummer zwölf: Wenn ich nicht mehr einzahlen kann oder will, kann ich nur den Vertrag beitrags­frei stellen oder ihn kündigen.

"Nein, Sie haben eine dritte Möglich­keit: Sie können die Police verkaufen", wissen die Experten. "Halten Sie aber einen seit vielen Jahren laufenden Vertrag möglichst durch. Für Ihren Sparbeitrag erhalten Sie noch eine gute garan­tierte Verzinsung." Sie nennen ein Beispiel: "Bei einen 2004 abge­schlossenen Vertrag sind 2,75 Prozent auf den Sparbeitrag garan­tiert. Wenn Sie den Vertrag dennoch zu Geld machen wollen oder müssen, weil Sie das Geld dringend benötigen, können Sie ihn auf dem sogenannten Lebens­versicherungs­zweitmarkt verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rück­kaufs­wert vom Versicherer."

Der Tipp von Stiftung Warentest: "Holen Sie Angebote von mehreren Aufkäufern ein und achten Sie darauf, dass Sie den Kauf­preis sofort in einer Summe erhalten, nicht in Raten. Adressen von Aufkäufern finden Sie im Internet."

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Zuletzt testete Stiftung Warentest auch Hafer-Drinks*. Das Ergebnis überraschte sogar die Experten.

*Merkur.de und hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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