Ein Entlastungspaket soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland auffangen. Vor allem die Arbeitnehmer profitieren davon.
Gefühlt alles ist seit Jahresbeginn teurer geworden, ein Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher soll das jetzt auffangen. In dem Entlastungspaket geht es unter anderem um den Tankrabatt, das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn und den Heizkostenzuschuss. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren aber auch von der neuen Einkommenssteuer. Seit Juli 2022 soll mehr vom Lohn übrig bleiben.
Steuersenkungen: Das ändert sich bei der Einkommensteuer
- Entfernungspauschale (steigt ab dem 21. Kilometer um 3 Cent auf 38 Cent)
- Arbeitnehmerpauschbetrag (steigt um 200 Euro auf insgesamt 1.200 Euro)
- Grundfreibetrag (steigt um rund 360 Euro auf insgesamt 10.347 Euro)
Einkommensteuer – Entfernungspauschale wird um drei Cent angehoben, Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro
Egal, ob mit dem Fahrrad, Auto, Bus oder Bahn – die Entfernungspauschale wird angehoben. Ab dem 21. Kilometer gibt es für Pendlerinnen und Pendler jetzt 38 Cent. Das soll höhere Kosten bei Fahrten zur Arbeit auffangen. Die Regelung gilt für die Jahre 2022 bis 2026. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro an. Das bedeutet, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich Werbungskosten anrechnen lassen können. Bisher ging das bis zu 1.000 Euro, jetzt sind 1.200 Euro drin. Das trat am 1. Juli rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Entlastungspaket: Grundfreibetrag steigt, es bleibt mehr Netto vom Brutto
Der Grundfreibetrag steigt von aktuell 9.984 Euro auf 10.347 Euro an. Das bedeutet, wer im Jahr weniger als 10.347 Euro verdient, der muss darauf keine Steuern zahlen. Für alle anderen gilt, dass ihr Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Konkret heißt das, dass weniger Lohnsteuer vom Lohn abgezogen wird. Der Bund der Steuerzahler rechnet damit, dass die Arbeitgeber die zu viel gezahlte Lohnsteuer ab Juli zurückzahlen. Das geschieht rückwirkend bis einschließlich 1. Januar 2022. Somit können Arbeitnehmer im Juli mit mehr Geld rechnen. Wie viel Lohnsteuer Sie in etwa zurückerhalten, hat der Bund der Steuerzahler vorgerechnet.
Rentner und Freiberufler profitieren vorerst nicht vom Entlastungspaket
Die Entlastungen betreffen vorerst nur die Lohnsteuer. Das bedeutet, dass alle, die keine Lohnsteuer zahlen, auch nicht von den Entlastungen profitieren. Darunter fallen zum Beispiel Rentner und Freiberufler. Alle, die keine Lohnsteuer zahlen, können die Freibeträge mit der nächsten Steuererklärung geltend machen. Das betrifft dann die Steuererklärung für 2022, die im Folgejahr abgegeben wird.