Rente mit 63: Viele wollen früher in den Ruhestand – Abschläge nicht in jedem Fall

Viele Arbeitnehmer scheiden bereits mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus – und damit deutlich vor der Regelaltersgrenze. Welche Abschläge muss man einplanen?

Die Menschen in Deutschland gehen immer öfter früh in Rente. Das zeigen Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Demnach scheiden viele schon mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus, also deutlich vor der Regelaltersgrenze. Eine Ursache dafür sei die seit 2014 bestehende Möglichkeit des frühzeitigen Rentenbezugs ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“. Im Jahr 2021 erfolgte fast jeder dritte Zugang zur Altersrente über diesen Weg.

Frührente: Manchen nehmen dabei Abschläge bei Rentenhöhe in Kauf

„Darüber hinaus zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, dass in den letzten Jahren vermehrt Personen vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und hierfür Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen“, heißt es in der Mitteilung des BiB vom 10. Dezember. Diese Gruppe mache unter allen, die 2021 erstmals eine Altersrente bezogen, etwa ein Viertel aus. Im Schnitt gingen sie knapp 28 Monate vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.

Bis zu welchem Alter muss man arbeiten, um die reguläre Altersrente zu erhalten?

Noch offen ist den Experten zufolge die Entwicklung bei den jüngeren, nach 1960 geborenen „Babyboomern“, die auf den Renteneintritt zugehen. Zum einen stiegen die Altersgrenzen auch für langjährig Versicherte an. Zum anderen sei schwer einzuschätzen, in welchem Umfang sie Abschläge für einen vorgezogenen Ruhestand in Kauf nehmen. In Deutschland erhöht sich bis 2029 das Alter für den Beginn der Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre, schildert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zu den Hintergründen. Für jene, die 1964 aufwärts geboren wurden, gilt künftig eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Frührente mit Abschlägen – Sonderzahlungen zum Ausgleich?

Wer früher in Rente gehen will, muss gegebenenfalls also Abschläge in Kauf nehmen – die wiederum ausgeglichen werden können. Ob sich das lohnt beziehungsweise, ob die Rechnung für einen persönlich aufgeht, ist die Frage, die sich jeder Einzelne stellen muss. Grundsätzlich gilt: Wer die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Für jeden Monat, den Versicherte die Rente früher beziehen, gibt es allerdings einen Abschlag von 0,3 Prozent, erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund einem früheren Bericht der dpa zufolge. Die gute Nachricht ist demnach: Mit Sonderzahlungen können diese Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Ab dem 50. Lebensjahr könnten die Zahlungen in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden, hieß es in dem Bericht weiter zu den Hintergründen. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente gehe, erhalte für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderbeiträge sei nicht möglich.

Mehr Hinzuverdienst für Frührentner ohne Rentenkürzung möglich

Eine wichtige Neuerung ist zudem in Sicht: Frührentner mit einem Nebenjob können ab 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. So beschloss der Bundestag Anfang Dezember, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen laut dpa von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

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