Früher mit dem Arbeiten aufhören? Mit diesen Sonderzahlungen lassen sich Renten-Abzüge ausgleichen. 2020 gab es einen Antragsrekord ab 63 Jahren.
- Wer früher in Rente gehen will, muss vorher tief in die Tasche greifen.
- Ab 50 Jahren kann man zum Ausgleich Extra-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
- Experten sagen, welche Extra-Beiträge das zur Folge hat – und was zu beachten ist, wenn man nicht erst mit 67 in Rente gehen will.
Deutsche Rentenversicherung: Immer mehr Menschen gehen mit 63 in Rente
Update vom 5. Februar 2021: Die Zahl der Rentenanträge für besonders langjährig Versicherte ab 63 ist erneut leicht gestiegen. So gab es im vergangenen Jahr rund 260.000 Anträge auf die Altersrente ab 63, so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa). 2019 waren demnach rund 257.000 Anträge gestellt worden.
Bei der Einführung 2014 hatte die Regierung nur jährlich rund 200.000 Antragsteller prognostiziert. Doch seit Inkrafttreten der Rente ab 63 stieg die Zahl der gestellten Anträge nun insgesamt auf rund 1,7 Millionen, wie dpa am 4. Februar berichtete. Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, könnten diese Altersrente ab dem Alter von 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen, heißt es weiter in dem Bericht. Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Altersrente steige bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre.
Bericht: Antragsrekord bei Rente mit 63
Update vom 02. Februar 2021: 2020 hat es offenbar einen Antragsrekord bei der Rente mit 63 gegeben: Die Deutsche Rentenversicherung habe 260.932 Anträge bewilligt, berichtete die „Bild“-Zeitung am Samstag, wie die Nachrichtenagentur AFP (Stand: 30. Januar) schrieb. Das seien demnach so viele wie nie zuvor gewesen. Im Jahr 2020 habe etwa jeder fünfte Neurentner (18 Prozent) die Möglichkeit genutzt, sich ohne Abschläge vor dem gesetzlichen Rentenalter zur Ruhe zu setzen. In der AFP-Meldung heißt es zudem: „Damit profitieren dem Bericht zufolge inzwischen 1,6 Millionen Senioren von der Rente mit 63.“ Das seien etwa 300.000 mehr als von der Bundesregierung ursprünglich kalkuliert, wie „Bild“ berichtet habe. Die Regierung sei dem Bericht zufolge von 200.000 Antragstellern pro Jahr ausgegangen. Die Rente mit 63 können seit Juli 2014 all jene in Anspruch nehmen, die 45 Beitragsjahre zur Gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, wie AFP außerdem berichtet.
Vorzeitig in Rente –Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
Update vom 16. November 2020: Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen – die wiederum ausgeglichen werden können. Ob sich das lohnt beziehungsweise, ob die Rechnung für einen persönlich aufgeht, ist die Frage, die sich jeder Einzelne stellen kann.
Grundsätzlich gilt: Wer die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen*. Für jeden Monat, den Versicherte die Rente früher beziehen, gibt es allerdings einen Abschlag von 0,3 Prozent, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge. Die gute Nachricht ist demnach: Mit Sonderzahlungen können diese Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
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Ab dem 50. Lebensjahr könnten die Zahlungen in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden, heißt es in dem dpa-Bericht zu den Hintergründen. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente gehe, erhalte für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderbeiträge sei nicht möglich.
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Eine spezielle Rentenauskunft informiert demnach über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der freiwillig zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann. Auf Wunsch erhalten Versicherte ab dem 50. Lebensjahr diese Auskunft von ihrem Rentenversicherungsträger, heißt es weiter in dem Bericht, wo die Rechnung an einem Beispiel so erklärt wird: Ein Beschäftigter will zwei Jahre vor der für ihn
geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent
beziehungsweise um 72 Euro verringern. Um diesen Abschlag auszugleichen, würden derzeit in den alten Bundesländern insgesamt
etwa 17.100 Euro und in den neuen Bundesländern insgesamt etwa 16.500 Euro an Sonderzahlungen fällig.
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Wie hoch fällt die eigene Rente aus? Auskunft über Deutsche Rentenversicherung
Bei Fragen zur Rente, Rehabilitation und zusätzlichen Altersvorsorge erteilt die Deutsche Rentenversicherung kostenlos Auskunft. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus finde die Beratung überwiegend telefonisch statt, heißt es auf deren Internetseite, Präsenzberatungen seien in den Auskunfts-und Beratungsstellen „nur nach vorheriger Terminvereinbarung“ wieder möglich.
Wie hoch wird die eigene Rente später ausfallen? Zentrale Angaben darüber finden Beschäftigte auch in der Renteninformation, die sie regelmäßig zugeschickt bekommen und die mit zwei Seiten relativ knapp gehalten ist. Die wichtigsten Zahlen stehen auf der ersten Seite in einem Kasten. Zum Weiterlesen: Wollen Sie wissen, wie hoch Ihre Rente ausfällt? Diese drei Zahlen verraten es Ihnen.
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Nicht erst mit 67 Jahren in die Rente? Diese Möglichkeiten gibt es
Update vom 27. Oktober 2020: Kann ich schon früher als mit 67 Jahren in Rente* gehen? Diese Frage stellen sich bestimmt nicht wenige Beitragszahler. „Vorher können Versicherte nur unter bestimmten Bedingungen in Rente gehen“, schildert ein Beitrag auf BR.de (Stand: 25. Oktober 2020) die Hintergründe und nennt ein paar Beispiele: Wer früh angefangen habe zu arbeiten und auf 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung komme, solle auch früher etwas von seiner Rente haben. Als Beispiel werde häufig der Maurer genannt, der mit 15 Jahren seine Lehre begonnen habe. „Nach Jahrzehnten auf dem Bau wird es für solche Berufsgruppen am Ende schwierig, körperlich bis zur Rente durchzuhalten. Das ist der Grundgedanke der Rente mit 63“, heißt es in dem Beitrag.
Deshalb gebe es die Möglichkeit, schon bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die Rente ab 63 gelte aber nur für Versicherte, „die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen“, berichtet BR.de. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steige die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate.
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Ebenfalls früher in Rente gehen kann, „wer 35 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen kann“. Die Versicherten sollten sich das jedoch „genau ausrechnen“ lassen, rät das Portal. Und es komme darauf an, wann man geboren sei: Vor oder nach 1964. Für die Jahrgänge davor gelte: „Mit jedem Monat, den die Versicherten früher in Rente gehen wollen, verringert sich die Rentenzahlung um 0,3 Prozent.“ Dieser Prozentsatz werde von der Rente abgezogen – „und zwar bis zum Tod, nicht etwa nur bis zum 67. Lebensjahr, wenn das eigentliche Renteneintrittsalter beginnt“.
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Wer also beispielsweise zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen wolle, müsse auf 7,2 Prozent seiner Rente verzichten, schreibt das Portal. „Wer ab dem Jahr 1964 geboren ist, dem werden bei der Rente mit 63 immer 14,4 Prozent abgezogen.“ Für die Jahrgänge bis 1964 lohne sich ein Blick in den Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung, heißt es zudem auf BR.de Jeder könne sich mit seinem Geburtsdatum seinen Abschlag und seinen frühesten Rentenbeginn ausrechnen.
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Artikel vom 7. Mai 2020: Früher in Rente – Wie Sonderzahlungen Rentenabzüge ausgleichen
Früher in Rente* gehen: Das klingt verlockend. In der Regel bedeutet es aber, dass Betroffene Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen müssen. Wenn man jedoch bereits während seines Berufslebens freiwillig Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann man diese Einbußen ausgleichen.
Die Rentenkürzung beim früheren Rückzug aufs Altenteil kann man so ausrechnen: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente geht, ergibt sich ein Abschlag von 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet sind das 3,6 Prozent. Wer also im Alter von 63 statt 67 Jahren in Rente gehen möchte, würde jeden Monat 14,4 Prozent weniger gesetzliche Rente ausgezahlt bekommen.
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Früher in Rente: Extra-Beiträge ab dem 50. Lebensjahr
Es gibt einen Weg, wie man die späteren Einbußen* verhindern kann - in dem man quasi rechtzeitig vorsorgt: Ab 50. Lebensjahr kann man Extra-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - und dadurch die Abschläge verringern. "Die Höhe der Sonderzahlungen wird anhand der verbleibenden Restarbeitszeit und der Zeit, die man früher geht, berechnet", zitiert die Deutsche Presse-Agentur dazu den Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide.
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Deutsche Rentenversicherung nennt Rechenbeispiel
Doch das geht ordentlich ins Geld, wie Berechnungsbeispiele der Deutschen Rentenversicherung zeigen: Wer demnach 800 Euro Rente im Monat bekommen würde und ein Jahr früher in Rente möchte, muss 6.820 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Rentenminderung auszugleichen. Und wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, muss zu diesem Zweck schon rund 33.160 Euro aufwenden.
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Früher in Rente?: Rechtzeitig informieren, rät Stiftung Warentest
Falls jemand erwägt, sich früher aufs Altenteil zurückzuziehen, sollte er sich rechtzeitig erkundigen, rät Stiftung Warentest. Um früh genug festzustellen, wie viel man einzahlen muss, solle man sich etwa zehn Jahre vor dem geplanten Renteneintritt beraten lassen, so die Empfehlung.
Wann die Sonderzahlungen geleistet werden können, ist flexibel geregelt: Entweder bezahlen Versicherte den Betrag auf einmal oder verteilen ihn auf einzelne Jahre. "Pro Jahr sind derzeit aber nur bis zu zwei Zahlungen möglich, man kann also nicht jeden Monat etwas einzahlen", sagt Dirk von der Heide. Über die Höhe der jeweiligen Zahlung könne man selbst entscheiden.
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Eingezahlt, aber man will doch nicht für in Rente?
Was passiert, wenn Sonderzahlungen geleistet wurden, der Betroffene dann aber doch nicht früher in Rente gehen möchte? "Versicherte, die trotz erfolgter Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen nicht vorzeitig in Rente gehen, erhalten eine entsprechend der gezahlten Beiträge erhöhte Rente", teilt die Deutsche Rentenversicherung dazu mit. Eine Erstattung der Ausgleichszahlung sei aber nicht möglich.
Quellen: dpa, Deutsche Rentenversicherung
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