Rente plus Gehalt: So viel mehr Geld dürfen Rentner im neuen Jahr hinzuverdienen

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner ist wegen der Corona-Krise erhöht worden.
 ©picture alliance / Stephan Scheuer / dpa

Wegen der Corona-Krise können Rentner im kommenden Jahr noch einmal mehr hinzuverdienen als bisher. Was das konkret bedeutet.

Für 2021: Neue Zuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrente

Update vom 22. Dezember 2020: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten* steigt einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 21. Dezember) noch einmal: Für 2021 können statt 44.590 Euro dann 46.060 Euro hinzuverdient werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin demnach. Das heiße: Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2022 gilt dann allerdings voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr, wie dpa weiter berichtet.

Die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze war für 2020 schon auf 44.590 Euro erhöht worden. Hintergrund ist der durch die Corona-Pandemie gestiegene Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen, wie dpa berichtet. Mit der Regelung solle die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt demnach für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es demzufolge hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

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2020: Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen Coronakrise erhöht

Artikel vom 15. Juni 2020: Zum 1. Juli steigen die Renten in Deutschland. Wegen der Corona-Krise können Rentner in diesem Jahr zudem deutlich mehr hinzuverdienen als bisher. Denn nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte* bis zu dieser Höhe führen demnach nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente*, wie die Deutsche Presse-Agentur bereits im März berichtete. Die Maßnahme ist allerdings zeitlich befristet: Ab 2021 gelte dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

"Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 werden auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben", berichtete dpa zudem. Für eine kurzfristige Beschäftigung werden demnach keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt - und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben.

Sowohl für Neu- als auch für Bestandsrentnerinnen und -Rentner gilt demnach diese Anhebung der Hinzuverdienstgrenze. Keine Änderungen gebe es allerdings bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten* wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

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So können Rentner von Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze profitieren

Der Gesetzgeber will mit der Ausweitung der Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Ruheständler einem Bericht von Focus Online zufolge dafür sorgen, dass der aktuell besonders hohe Bedarf an medizinischem Personal gedeckt werde, wie es auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) heiße.

Doch die Maßnahme sei keineswegs auf diese Personengruppe beschränkt, schreibt Focus Online weiter. "Auch (Früh-)Rentner* aus anderen Branchen können die großzügige Regelung nutzen", schreibt das Portal und erklärt die Unterschiede der alten und der neuen Regelung anhand eines Rechenbeispiels so:

"Alte Regelung": "Ein Rentner darf jährlich 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen zu erleiden. Rentner A. bezieht 1400 Euro monatliche Rente und verdient im Jahr 6300 Euro dazu. Das hat keine Folgen für seine monatlichen Rentenbezüge. Verdient Rentner A. aber 10.000 Euro hinzu, dann gilt: 40 Prozent des Betrags, der die Freigrenze von 6300 Euro überschreitet, wird mit seiner Monatsrente verrechnet. Also: 10.000 Euro - 6300 Euro = 3700 Euro. Davon werden 40 Prozent = 1480 Euro mit seinen Monatsrenten verrechnet, sie sinkt also um 123 Euro."

Und so funktioniere die "neuen Regelung", wie Focus Online schreibt: Die Freigrenze steige auf 44.590 Euro. Erst bei Beträgen, die darüber liegen, erfolge eine Verrechnung mit der Rente. "Wer also im Jahr 2020 als Ruheständler 44.590 Euro dazuverdient, bekommt weiter seine volle Rente."

Zum Vergleich, so heißt es weiter in dem Bericht: Nach den bisherigen Bestimmungen wären 40 Prozent der 6.300 Euro Hinzuverdienst überschreitenden Beträge mit seiner Rente verrechnet worden." Die bisherige Rechnung sei: 44.590 Euro - 6.300 Euro = 38.290 Euro; davon 40 Prozent = 15.316 Euro jährliche Rentenkürzung, pro Monat 1276 Euro."

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Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen - viele Rentner sollten profitieren

Weiter heißt es in dem Bericht von Focus Online: "Wenn auch längst nicht jeder Ruheständler die Möglichkeit hat, jährlich fünfstellige Beträge zusätzlich zu verdienen, dürften dennoch viele von der großzügigen staatlichen Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen profitieren." (ahu) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Quellen: dpa, Focus Online

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