Experten der Stiftung Warentest sagen, warum auch in der Rente die Steuererklärung eine Rolle spielt und was Betroffene unbedingt beachten sollten.
- Am Finanzamt führt auch im Ruhestand* oft kein Weg vorbei.
- Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken.
- Experten von Stiftung Warentest geben Tipps und konkrete Hilfen bei der Berechnung der Steuer.
Update vom 6. Mai 2021: Wann muss man als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Die Antwort: Immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf wies der Deutsche Rentenversicherung Bund hin. 2020 lag er für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur schrieb.
Zum 1. Juli 2020 hat es eine ordentliche Rentenerhöhung gegeben. Dadurch kann der eine oder die andere in die Steuerpflicht gerutscht sein und muss eine Steuererklärung abgeben. Zumindest sollte kein Rentner und keine Rentnerin davon ausgehen, dass das Finanzamt sie automatisch weiterhin nicht behelligt, erklärte der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) demnach. Das heißt aber nicht unbedingt, dass auch Steuern fällig werden.
Immer mehr Rentner müssen Steuererklärung abgeben
Update vom 18. Januar 2021: Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung* abzugeben – und zwar immer dann,
wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 6. Januar) berichtete. 2020 lag er demnach für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro.
Auf Wunsch stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen aus, heißt es in dem Bericht zudem. Sie enthalten demnach alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.
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Rentenversicherung sendet Rentendaten automatisch ans Finanzamt
Wegen der Neugestaltung der Vordrucke zur Steuererklärung und der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das zuständige Finanzamt sei es seit diesem Jahr nicht zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Sinnvoll sei das Eintragen, wenn eine elektronische Steuererklärung
zum Beispiel via Elster abgegeben wird, und man sich vorab die mögliche Rückerstattung ausrechnen lassen will. Ansonsten sei es nicht nötig, die Daten noch einmal per Hand einzutragen.
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Praktisch: Wer eine Rente bezieht und schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung beantragt hat, erhält die Bescheinigung über die für 2020 gemeldeten Daten automatisch. Sie wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet. Wird die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt, kann sie im Internet angefordert werden, schreibt dpa.
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Rentenerhöhung 2020: Was viele Rentner bei der Steuer erwartet
Update vom 07. Oktober 2020: Seit Anfang Juli 2020 können sich Rentner über mehr Geld freuen*. So wurden die Renten im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent erhöht. Allerdings gibt es für viele Betroffene auch eine schlechte Nachricht: Das Plus hat der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer zufolge nämlich eine Nebenwirkung. Viele Rentner werden dadurch wieder steuerpflichtig.
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Steuererklärung: Fast jeder vierte Rentner muss Steuern zahlen
Artikel vom 14. Mai 2020: Die Steuererklärung* bleibt auch im Ruhestand vielen Menschen nicht erspart: "Für das Jahr 2019 müssen 48.000 Rentner* erstmals eine Steuererklärung bis Ende Juli 2020 abgeben, weil ihre Rente* gestiegen ist", betonten zum Zeitpunkt die Experten von Stiftung Warentest. Von 21,2 Millionen Rentnern werden rund 5,1 Millionen zur Kasse gebeten, für sich allein oder mit dem Ehepartner, schätze das Bundesfinanzministerium.
Ihr Tipp: "Sie müssen die Erklärung nicht selbst machen, sondern können das Fachleuten wie einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen." Das koste abhängig vom Einkommen im Schnitt 150 Euro pro Jahr. Denn normalerweise müsse die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt* sein. Bis Ende Februar 2021 sei dagegen Zeit, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung übernimmt.
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Steuererklärung: Persönlicher Rentenfreibetrag steigt nicht
Meist müssen die betroffenen Rentnerinnen und Rentner wegen der höheren Rente etwas mehr Steuern als im Jahr zuvor zahlen, teilt Stiftung Warentest außerdem mit. Denn ihr einmal festgelegter, persönlicher Rentenfreibetrag steige nicht mit, sodass auf höhere Einkommen mehr Steuern fällig werden. "Zudem ist für jeden neuen Rentenjahrgang weniger steuerfrei. Wer 2019 erstmals Rente bekam, erhält nur 22 Prozent davon steuerfrei. Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind es 50 Prozent der Rente von 2005."
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Steuererklärung: Auch viele Pensionäre in der Steuerpflicht
Ähnlich sei es bei lohnsteuerpflichtigen Pensionen. Die Experten rechnen vor: "Fließt die Pension seit 2019, beträgt der Freibetrag 17,6 Prozent, maximal 1.320 Euro plus 396 Euro Zuschlag. Bei Pensionsbeginn bis 2005 sind noch 40 Prozent der Pension von 2005 von der Steuer verschont, maximal 3.000 Euro plus 900 Euro Zuschlag." Wie viel das Amt kassiere, stehe erst nach der Abrechnung fest – selbst wenn Steuern im Voraus bezahlt worden seien.
Noch ein Tipp: Wie viel Steuern Betroffene im Ruhestand in etwa für 2019 zahlen müssen, lässt sich mit dem Rentenrechner von Stiftung Warentest auch online ermitteln. (ahu)* Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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