Das Rentensystem ist komplex. Nicht selten kommt es zu „Missverständnissen“, wie Finanzexperten schildern. Hier Ihre Antwort auf häufig gestellte Fragen.
Rund um die gesetzliche Rente gibt es viele Fragen. Denn das Rentensystem ist bekanntlich komplex. Experten der Stiftung Warentest berichten von häufigen „Missverständnissen“ rund um die Rente, und erklären in einem Beitrag auf Test.de die dazugehörigen Fakten. Hier ein Auszug zu häufigen Irrtümern und ihre Antwort darauf:
Fragen und „Missverständnisse“ rund um die Rente – Stiftung Warentest klärt auf
- Irrtum Nummer eins: „Ob ich eine Ost- oder Westrente erhalte, hängt vom Wohnort ab“: Bei dieser Annahme handelt es sich in der Tat um ein Missverständnis. In dem Beitrag auf Test.de erklären die Experten es stattdessen richtig: „Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente erhalten, hängt von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Hat ein Angestellter zunächst 20 Jahre in Dortmund gearbeitet, dann 20 Jahre in Schwerin, und verbringt er seinen Ruhestand wieder im Ruhrgebiet, berechnet sich seine Rente aus den Teilwerten für West und Ost.“ Das gelte auch für spätere Rentenerhöhungen. Auch sie würden anteilig nach den Beschäftigungszeiten im Osten oder Westen berechnet.
- Irrtum Nummer zwei: „Die Grundrente für Niedrigverdienende muss ich beantragen“: „Nein“, stellen die Experten klar. „Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern ein Zuschlag, auf den seit dem 1. Januar 2021 viele Menschen einen Anspruch haben, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben.“ Die Deutsche Rentenversicherung ermittele, ob ein Anspruch besteht und zahle das Geld entsprechend aus. „Beantragen müssen Versicherte aber die Altersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte und die Erwerbsminderungsrente.“
- Irrtum Nummer drei: „Zahle ich weniger als fünf Jahre ein, sind meine Beiträge futsch“: „Nein“, so auch hier die eindeutige Antwort der Experten auf Test.de. „Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Beitragszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen“, heißt es dort. „Oft wird es aber günstiger sein, die fehlenden Zeiten vorher durch freiwillige Beiträge auszugleichen und sich so eine gesetzliche Rente zu sichern.“ Ob das im konkreten Einzelfall zutreffe, könne ein Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Rentenversicherung klären.
Häufige Irrtümer rund um die gesetzliche Rente laut Stiftung Warentest
- Irrtum Nummer vier: „Die abschlagsfreie Frührente beginnt mit 63 Jahren“: Auch hier lautet die Antwort: „Nein.“ Denn, so erklären es die Experten: „Die Rente für besonders langjährig Versicherte – so der offizielle Name – soll Langzeitversicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen frühen Rentenstart ohne Abschläge ermöglichen.“ Oft werde sie „Rente mit 63“ genannt, weil bei ihrer Einführung vor 1953 geborene Versicherte die Rente mit 63 Jahren erhalten konnten. „Die Altersgrenze der Rente für besonders langjährig Versicherte steigt ab Jahrgang 1953 stufenweise auf 65 Jahre an. Wer 1958 geboren wurde, kann sie 2022 erst mit 64 Jahren beziehen“, heißt es weiter auf Test.de. Versicherte, die auf jeden Fall mit 63 in Rente gehen wollten, müssten die Rente für langjährig Versicherte beantragen. Nachteil: „Hier können kräftige Rentenabschläge anfallen. Vorteil: Es reichen bereits 35 Versicherungsjahre für einen Anspruch.“
- Irrtum Nummer fünf: „Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Rentenalter erreiche“: In dem Beitrag der Stiftung Warentest heißt es dagegen richtig: „Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fallen dauerhaft an. Jeder Monat, den Versicherte vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Zumindest immer dann, wenn sie nicht auf insgesamt mindestens 45 Versicherungsjahre kommen.“ Wer beispielsweise drei Jahre früher gehe, müsse mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen – „für den Rest seines Lebens“.