Missverständnisse, die über die gesetzliche Rente kursieren: Experten der Stiftung Warentest klären auf

Das Rentensystem ist komplex. Nicht selten kommt es zu „Missverständnissen“, wie Finanzexperten schildern. Hier Ihre Antwort auf häufig gestellte Fragen.

Rund um die gesetzliche Rente gibt es viele Fragen. Denn das Rentensystem ist bekanntlich komplex. Experten der Stiftung Warentest berichten von häufigen „Missverständnissen“ rund um die Rente, und erklären in einem Beitrag auf Test.de die dazugehörigen Fakten. Hier ein Auszug zu häufigen Irrtümern und ihre Antwort darauf:

Fragen und „Missverständnisse“ rund um die Rente – Stiftung Warentest klärt auf

  • Irrtum Nummer eins: „Ob ich eine Ost- oder West­rente erhalte, hängt vom Wohn­ort ab“: Bei dieser Annahme handelt es sich in der Tat um ein Missverständnis. In dem Beitrag auf Test.de erklären die Experten es stattdessen richtig: „Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Misch­rente erhalten, hängt von ihren jeweiligen Beschäftigungs­orten ab. Hat ein Angestellter zunächst 20 Jahre in Dort­mund gearbeitet, dann 20 Jahre in Schwerin, und verbringt er seinen Ruhe­stand wieder im Ruhr­gebiet, berechnet sich seine Rente aus den Teil­werten für West und Ost.“ Das gelte auch für spätere Renten­erhöhungen. Auch sie würden anteilig nach den Beschäftigungs­zeiten im Osten oder Westen berechnet.
  • Irrtum Nummer zwei: „Die Grund­rente für Nied­rigverdienende muss ich beantragen“: „Nein“, stellen die Experten klar. „Die Grund­rente muss nicht extra beantragt werden. Sie ist keine eigen­ständige Rente, sondern ein Zuschlag, auf den seit dem 1. Januar 2021 viele Menschen einen Anspruch haben, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben.“ Die Deutsche Renten­versicherung ermittele, ob ein Anspruch besteht und zahle das Geld entsprechend aus. „Beantragen müssen Versicherte aber die Alters­rente, die Altersrente für Schwerbehinderte und die Erwerbsminderungsrente.“
  • Irrtum Nummer drei: „Zahle ich weniger als fünf Jahre ein, sind meine Beiträge futsch“: „Nein“, so auch hier die eindeutige Antwort der Experten auf Test.de. „Menschen, die ihr reguläres Renten­alter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Beitrags­zeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre einge­zahlten Beiträge erstatten lassen“, heißt es dort. Oft wird es aber güns­tiger sein, die fehlenden Zeiten vorher durch freiwil­lige Beiträge auszugleichen und sich so eine gesetzliche Rente zu sichern.“ Ob das im konkreten Einzel­fall zutreffe, könne ein Beratungs­gespräch bei der gesetzlichen Renten­versicherung klären.

Häufige Irrtümer rund um die gesetzliche Rente laut Stiftung Warentest

  • Irrtum Nummer vier: „Die abschlags­freie Frührente beginnt mit 63 Jahren“: Auch hier lautet die Antwort: „Nein.“ Denn, so erklären es die Experten: „Die Rente für besonders langjährig Versicherte – so der offizielle Name – soll Lang­zeit­versicherten mit mindestens 45 Versicherungs­jahren einen frühen Renten­start ohne Abschläge ermöglichen.“ Oft werde sie „Rente mit 63“ genannt, weil bei ihrer Einführung vor 1953 geborene Versicherte die Rente mit 63 Jahren erhalten konnten. „Die Alters­grenze der Rente für besonders lang­jährig Versicherte steigt ab Jahr­gang 1953 stufen­weise auf 65 Jahre an. Wer 1958 geboren wurde, kann sie 2022 erst mit 64 Jahren beziehen“, heißt es weiter auf Test.de. Versicherte, die auf jeden Fall mit 63 in Rente gehen wollten, müssten die Rente für langjährig Versicherte beantragen. Nachteil: „Hier können kräftige Renten­abschläge anfallen. Vorteil: Es reichen bereits 35 Versicherungs­jahre für einen Anspruch.“
  • Irrtum Nummer fünf: „Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Renten­alter erreiche“: In dem Beitrag der Stiftung Warentest heißt es dagegen richtig: „Renten­abschläge bei einem vorzeitigen Renten­beginn fallen dauer­haft an. Jeder Monat, den Versicherte vor ihrem regulären Renten­eintritts­alter in Alters­rente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Zumindest immer dann, wenn sie nicht auf insgesamt mindestens 45 Versicherungs­jahre kommen.“ Wer beispiels­weise drei Jahre früher gehe, müsse mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen – „für den Rest seines Lebens“.

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