So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid auf mögliche Fehler - Kontrolle lohnt sich

Beim Steuer­bescheid sollte man den Durch­blick behalten - es könnte sich für Sie lohnen.
 ©Andreas Gora/Imago

Beim Steuerbescheid sollten Sie genauer hinschauen: Die Stiftung Warentest erklärt, wo mögliche Fehlerquellen lauern – und wie sich oft noch mehr Geld herausholen lässt.

Die Steuererklärung* ist für viele eine lästige Pflicht. Man ist oft einfach nur froh, wenn man sie erledigt hat. Trotzdem sollte man sich auch danach die Zeit nehmen und den Steuerbescheid in Ruhe durchlesen. Sollte man Zweifel an den Berechnungen haben, sollte man sich den Experten der Stiftung Warentest zufolge zudem sputen: „Ihnen bleibt nach Erhalt des Bescheids nur ein Monat Zeit, um Einspruch einzulegen“, heißt es in einem Beitrag auf Test.de. Dort haben die Steuer-Experten eine Liste mit den wichtigsten Punkten erstellt, die man bei dem Bescheid aufmerksam lesen sollte.

Steuerbescheid: Diese Infos sollten Steuerzahler prüfen

  • 1. Identifikations­nummer: Schon auf der ersten Seite stehen den Experten zufolge wichtige Infos wie zum Beispiel die Identifikations­nummer. Und die sollte natürlich stimmen. Denn dort fließen alle steuerrelevanten Daten zu der Person zusammen wie Geburts­datum und Anschrift. Aufgepasst zudem bei der Steuernummer: Sie ändert sich häufig, heißt es auf Test.de, „etwa bei Umzug und je nach Steuer­art“.
  • 2. Adresse: Wichtig ist zudem die richtige Adresse. „Hier steht, an wen das Finanz­amt den Bescheid bekannt gegeben hat. Ehepaare, die sich gemein­sam veranlagen lassen, bekommen einen zusammengefassten Bescheid.“ Also auch diesen Punkt nochmal gründlich prüfen.
  • 3. Vermerke: Bei einem „Vorläufigkeits­vermerk“ ist der Fall laut Test.de „in einem bestimmten Punkt noch ungeklärt“. Der Bescheid bleibe in dieser Frage über die Einspruchs­frist hinaus offen und könne geändert werden, so die Experten. Stehe der Bescheid unter „Vorbehalt der Nach­prüfung“, bleibe er für beide Seiten komplett anfecht­bar – „solange der Vorbehalt besteht“.
  • 4. Datum: Checken Sie zudem das Datum. Denn: „An diesem Tag hat das Finanz­amt Ihren Bescheid zur Post gegeben“, so der Hinweis auf Test.de. Drei Tage später gelte er als „bekannt gegeben“. Die Einspruchsfrist beginne am Tag nach der Bekanntgabe und laufe einen Monat, wissen die Experten. „Fallen Bekannt­gabe des Bescheids oder Ende der Einspruchs­frist auf einen Samstag, Sonn­tag oder gesetzlichen Feiertag, verschieben sie sich auf den nächst­folgenden Werk­tag.“ Können man nach­weisen, dass Sie man den Bescheid erst später erhalten habe, gilt zudem der Tag der Zustellung als Bekannt­gabe.
  • 5. Inhalt: Wer eine Steuererklärung abgegeben hat, weiß, dass das Schreiben mehrere Bescheide umfasst. Von der Einkommensteuer über den Solidaritäts­zuschlag bis zur Kirchensteuer. Was vielleicht nicht jeder weiß, erklären die Experten von Stiftung Warentest an der Stelle so: „Jede Fest­setzung können Steuerzahler separat anfechten, die anderen bleiben unbe­rührt.“
  • 6. Kurz­berechnung: „Diese Steuer hat das Finanz­amt für Sie ermittelt“, heißt es weiter auf Test.de. Arbeitnehmer hätten ihre Schuld in der Regel schon über die Lohn­steuer beglichen. Eine Erstattung bekomme, wer zu viel entrichtet habe. In manchen Fällen ist eine Nachzahlung fällig. Die Experten raten, den Steuerbescheid vor allem dann besonders zu prüfen, wenn die Beträge anders ausfallen als erwartet.

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Fehler im Steuerbescheid gefunden? Ein Einspruch kann sich lohnen

Denn wer solche Abweichungen im Steuer­bescheid finde, sollte Einspruch einlegen, so die Stiftung Warentest. Im besten Fall winke nach gründlicher Fehler­suche eine Erstattung. 

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Einsprüche seien oft erfolgreich, erklärte auch der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen. Genauso lange können Steuerzahler auch vergessene Posten nach­reichen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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