Beim Steuerbescheid sollten Sie genauer hinschauen: Die Stiftung Warentest erklärt, wo mögliche Fehlerquellen lauern – und wie sich oft noch mehr Geld herausholen lässt.
Die Steuererklärung* ist für viele eine lästige Pflicht. Man ist oft einfach nur froh, wenn man sie erledigt hat. Trotzdem sollte man sich auch danach die Zeit nehmen und den Steuerbescheid in Ruhe durchlesen. Sollte man Zweifel an den Berechnungen haben, sollte man sich den Experten der Stiftung Warentest zufolge zudem sputen: „Ihnen bleibt nach Erhalt des Bescheids nur ein Monat Zeit, um Einspruch einzulegen“, heißt es in einem Beitrag auf Test.de. Dort haben die Steuer-Experten eine Liste mit den wichtigsten Punkten erstellt, die man bei dem Bescheid aufmerksam lesen sollte.
Steuerbescheid: Diese Infos sollten Steuerzahler prüfen
- 1. Identifikationsnummer: Schon auf der ersten Seite stehen den Experten zufolge wichtige Infos wie zum Beispiel die Identifikationsnummer. Und die sollte natürlich stimmen. Denn dort fließen alle steuerrelevanten Daten zu der Person zusammen wie Geburtsdatum und Anschrift. Aufgepasst zudem bei der Steuernummer: Sie ändert sich häufig, heißt es auf Test.de, „etwa bei Umzug und je nach Steuerart“.
- 2. Adresse: Wichtig ist zudem die richtige Adresse. „Hier steht, an wen das Finanzamt den Bescheid bekannt gegeben hat. Ehepaare, die sich gemeinsam veranlagen lassen, bekommen einen zusammengefassten Bescheid.“ Also auch diesen Punkt nochmal gründlich prüfen.
- 3. Vermerke: Bei einem „Vorläufigkeitsvermerk“ ist der Fall laut Test.de „in einem bestimmten Punkt noch ungeklärt“. Der Bescheid bleibe in dieser Frage über die Einspruchsfrist hinaus offen und könne geändert werden, so die Experten. Stehe der Bescheid unter „Vorbehalt der Nachprüfung“, bleibe er für beide Seiten komplett anfechtbar – „solange der Vorbehalt besteht“.
- 4. Datum: Checken Sie zudem das Datum. Denn: „An diesem Tag hat das Finanzamt Ihren Bescheid zur Post gegeben“, so der Hinweis auf Test.de. Drei Tage später gelte er als „bekannt gegeben“. Die Einspruchsfrist beginne am Tag nach der Bekanntgabe und laufe einen Monat, wissen die Experten. „Fallen Bekanntgabe des Bescheids oder Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschieben sie sich auf den nächstfolgenden Werktag.“ Können man nachweisen, dass Sie man den Bescheid erst später erhalten habe, gilt zudem der Tag der Zustellung als Bekanntgabe.
- 5. Inhalt: Wer eine Steuererklärung abgegeben hat, weiß, dass das Schreiben mehrere Bescheide umfasst. Von der Einkommensteuer über den Solidaritätszuschlag bis zur Kirchensteuer. Was vielleicht nicht jeder weiß, erklären die Experten von Stiftung Warentest an der Stelle so: „Jede Festsetzung können Steuerzahler separat anfechten, die anderen bleiben unberührt.“
- 6. Kurzberechnung: „Diese Steuer hat das Finanzamt für Sie ermittelt“, heißt es weiter auf Test.de. Arbeitnehmer hätten ihre Schuld in der Regel schon über die Lohnsteuer beglichen. Eine Erstattung bekomme, wer zu viel entrichtet habe. In manchen Fällen ist eine Nachzahlung fällig. Die Experten raten, den Steuerbescheid vor allem dann besonders zu prüfen, wenn die Beträge anders ausfallen als erwartet.
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Fehler im Steuerbescheid gefunden? Ein Einspruch kann sich lohnen
Denn wer solche Abweichungen im Steuerbescheid finde, sollte Einspruch einlegen, so die Stiftung Warentest. Im besten Fall winke nach gründlicher Fehlersuche eine Erstattung.
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Einsprüche seien oft erfolgreich, erklärte auch der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen. Genauso lange können Steuerzahler auch vergessene Posten nachreichen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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