Müssen Sie auch noch eine Steuererklärung abgeben? Im Sommer bleibt ihnen noch etwas Zeit – doch die neue Abgabefrist im Herbst sollten Sie auf keinen Fall verpassen.
Die einen haben sie schon erledigt, andere noch nicht: Die Einkommensteuererklärung fürs Jahr 2020. Wer sich damit nicht in den Sommerferien herumplagen möchte – oder schlicht noch nicht dazu gekommen ist, hat jetzt gute Karten: Wie berichtet, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 in Folge der Coronakrise drei Monate nach hinten verschoben* – Steuerzahler, die noch eine Erklärung abgeben müssen, haben dafür jetzt bis Ende Oktober 2021 Zeit.
Steuererklärung 2020: Das gilt zur neuen Abgabefrist im Herbst
Weil der 31. Oktober zudem ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Und in Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist erst am 2. November 2021.
Und: Wer einen Steuerberater* einschaltet, hat durch die Verlängerung sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit.
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Das Datum sollten sich Betroffene gut notieren. So besteht für viele weiterhin die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – eben nur etwas später. Verpassen sollte man die Abgabefrist auf keinen Fall. Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Die Steuererklärungen würden beim Finanzamt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es werde also nicht danach sortiert, ob es eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung gibt.
Tipp: Wer schnell an seine Erstattung kommen möchte, sollte seine Einkommensteuererklärung möglichst zügig abgeben.
(ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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