Sie wollen Geld vom Finanzamt zurück? Dann begehen Sie nicht diesen Fehler

Wer seine Steuererklärung abgibt, bekommt vom Finanzamt oft sogar Geld wieder. Von welchen Irrtümern Sie sich allerdings nicht fehlleiten lassen sollten, erfahren Sie hier.

Viele müssen eine Steuererklärung abgeben, andere tun es freiwillig. Es kann sich im Einzelfall lohnen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer rund 1.000 Euro Erstattung, wie es heißt. Trotzdem ist die Steuererklärung für viele Deutsche eine lästige Pflicht. Wer keinen Steuerberater* hat, tut sich manchmal schwer damit - gerade dann, wenn die Erklärung eben (noch) nicht zur Routine geworden ist. Die Stiftung Warentest hat auf Test.de typische Irrtümer beschrieben - und erklärt, wie Sie solche Fehler bei der Steuererklärung ganz einfach vermeiden können. Hier ein Ausschnitt:

Dürfen Freunde und Bekannt kostenlos bei der Steuererklärung helfen?

Irrtum Nummer eins: „Bekannte und Freunde dürfen kostenlos bei der Steuer helfen“: „Nein, nicht jeder darf beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung helfen“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de. Dies sei im Steuerberatungs­gesetz geregelt. „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.“ Unentgeltliche Hilfe dürfen Test.de zufolge nur Angehörige leisten, die in Paragraf 15 der Abgaben­ordnung ausdrück­lich genannt seien, „etwa Eltern, Geschwister, Verlobte und Ehepartner“, informiert das Portal.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben, wer nicht?

Irrtum Nummer zwei:. „Wer einmal eine Steuererklärung macht, muss immer abgeben“: Auch das ist den Experten der Stiftung Warentest zufolge ein Irrtum. „Wer freiwil­lig abgeben darf, kann in einem Jahr eine Erklärung einreichen und es im nächsten wieder lassen. Er kann sogar für vier Jahre rück­wirkend abgeben“, heißt es in dem Beitrag.

Wer wiederum ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet? Wer nur sein Gehalt bekommt und keine anderen Einkünfte hat, muss die Formulare laut Gesetz nicht ausfüllen, wie auch die Deutsche Presse-Agentur schildert. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestehe allerdings, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden. Das gleiche gilt demnach bei Lohnersatzleistungen wie ArbeitslosengeldElterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Ausgefüllt werden müssen dpa zufolge die Formulare zudem, wenn man im vergangenen Jahr nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen hätten und einer der beiden mit der Steuerklasse V oder VI besteuert worden sei oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren gewählt habe, bestehe eine Abgabepflicht.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind zudem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Auch viele Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben. Ob das der Fall ist, hänge von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab.

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Steuererklärung: Abgabefrist verpasst - so teuer kann es werden

Irrtum Nummer drei: „Zu spät abgeben ist nicht weiter schlimm“: „Stimmt leider nicht“, so das nüchterne Fazit der Experten von Stiftung Warentest. Was passiert, wenn man die vorgeschriebene Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhält? Dann droht ein Verspätungszuschlag - und der beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt aber einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung zum Beispiel 1.000 Euro und wird die Steuererklärung zehn Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig. Damit das gar nicht erst passiert, sollte man die Frist immer ehinhalten. Noch ein Tipp der Stiftung Warentest laut Test.de „Können Sie die Frist nicht einhalten, beantragen Sie beim Finanz­amt telefo­nisch oder per E-Mail Verlängerung. Bei plausiblen Gründen wird sie im Regelfall bewil­ligt. Sie sollten die neue Frist unbe­dingt einhalten.“

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Muss man Elterngeld in der Steuererklärung angeben?

Irrtum Nummer vier: „Eltern­geld ist steuerfrei, das muss nicht angegeben werden“: „Das stimmt nicht ganz“, schreibt Test.de. „Zwar wird das Eltern­geld selbst nicht versteuert, es muss aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da es zu den sogenannten Lohn­ersatz­leistungen gehört.“ Und die wiederum zählen mit, wenn das Finanz­amt den Steu­ersatz ermittelt. „Sie selbst werden nicht versteuert, führen aber dazu, dass steuer­pflichtige Einkünfte höher belastet werden.“ Auch Mutter­schafts-, Kranken- und Arbeits­losengeld seien steuerfreie Lohn­ersatz­leistungen, die in die Steu­ersatz­berechnung einbezogen werden und daher in die Steuererklärung gehören, erklären die Experten der Stiftung Warentest.

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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?

Irrtum Nummer fünf: „Hand­werk­errechnungen können voll abge­setzt werden“: „Falsch“, wie die Stiftung Warentest an der Stelle ebenfalls informiert. Denn Material­kosten dürften nicht abge­setzt werden. Das Finanz­amt akzeptiere nur Lohn­kosten, Maschinen- und Fahrt­kosten, Ausgaben für Verbrauchs­mittel wie Streu­gut, Reinigungs- und Schmier­mittel sowie die anfallende Mehr­wert­steuer. Der Rat der Experten: Die Rechnung des Hand­werkers sollte Material­kosten extra ausweisen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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