Wer seine Steuererklärung abgibt, bekommt vom Finanzamt oft sogar Geld wieder. Von welchen Irrtümern Sie sich allerdings nicht fehlleiten lassen sollten, erfahren Sie hier.
Viele müssen eine Steuererklärung abgeben, andere tun es freiwillig. Es kann sich im Einzelfall lohnen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer rund 1.000 Euro Erstattung, wie es heißt. Trotzdem ist die Steuererklärung für viele Deutsche eine lästige Pflicht. Wer keinen Steuerberater* hat, tut sich manchmal schwer damit - gerade dann, wenn die Erklärung eben (noch) nicht zur Routine geworden ist. Die Stiftung Warentest hat auf Test.de typische Irrtümer beschrieben - und erklärt, wie Sie solche Fehler bei der Steuererklärung ganz einfach vermeiden können. Hier ein Ausschnitt:
Dürfen Freunde und Bekannt kostenlos bei der Steuererklärung helfen?
Irrtum Nummer eins: „Bekannte und Freunde dürfen kostenlos bei der Steuer helfen“: „Nein, nicht jeder darf beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung helfen“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de. Dies sei im Steuerberatungsgesetz geregelt. „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.“ Unentgeltliche Hilfe dürfen Test.de zufolge nur Angehörige leisten, die in Paragraf 15 der Abgabenordnung ausdrücklich genannt seien, „etwa Eltern, Geschwister, Verlobte und Ehepartner“, informiert das Portal.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben, wer nicht?
Irrtum Nummer zwei:. „Wer einmal eine Steuererklärung macht, muss immer abgeben“: Auch das ist den Experten der Stiftung Warentest zufolge ein Irrtum. „Wer freiwillig abgeben darf, kann in einem Jahr eine Erklärung einreichen und es im nächsten wieder lassen. Er kann sogar für vier Jahre rückwirkend abgeben“, heißt es in dem Beitrag.
Wer wiederum ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet? Wer nur sein Gehalt bekommt und keine anderen Einkünfte hat, muss die Formulare laut Gesetz nicht ausfüllen, wie auch die Deutsche Presse-Agentur schildert. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestehe allerdings, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden. Das gleiche gilt demnach bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
Ausgefüllt werden müssen dpa zufolge die Formulare zudem, wenn man im vergangenen Jahr nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen hätten und einer der beiden mit der Steuerklasse V oder VI besteuert worden sei oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren gewählt habe, bestehe eine Abgabepflicht.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind zudem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Auch viele Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben. Ob das der Fall ist, hänge von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab.
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Steuererklärung: Abgabefrist verpasst - so teuer kann es werden
Irrtum Nummer drei: „Zu spät abgeben ist nicht weiter schlimm“: „Stimmt leider nicht“, so das nüchterne Fazit der Experten von Stiftung Warentest. Was passiert, wenn man die vorgeschriebene Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhält? Dann droht ein Verspätungszuschlag - und der beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt aber einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung zum Beispiel 1.000 Euro und wird die Steuererklärung zehn Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig. Damit das gar nicht erst passiert, sollte man die Frist immer ehinhalten. Noch ein Tipp der Stiftung Warentest laut Test.de „Können Sie die Frist nicht einhalten, beantragen Sie beim Finanzamt telefonisch oder per E-Mail Verlängerung. Bei plausiblen Gründen wird sie im Regelfall bewilligt. Sie sollten die neue Frist unbedingt einhalten.“
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Muss man Elterngeld in der Steuererklärung angeben?
Irrtum Nummer vier: „Elterngeld ist steuerfrei, das muss nicht angegeben werden“: „Das stimmt nicht ganz“, schreibt Test.de. „Zwar wird das Elterngeld selbst nicht versteuert, es muss aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da es zu den sogenannten Lohnersatzleistungen gehört.“ Und die wiederum zählen mit, wenn das Finanzamt den Steuersatz ermittelt. „Sie selbst werden nicht versteuert, führen aber dazu, dass steuerpflichtige Einkünfte höher belastet werden.“ Auch Mutterschafts-, Kranken- und Arbeitslosengeld seien steuerfreie Lohnersatzleistungen, die in die Steuersatzberechnung einbezogen werden und daher in die Steuererklärung gehören, erklären die Experten der Stiftung Warentest.
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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Irrtum Nummer fünf: „Handwerkerrechnungen können voll abgesetzt werden“: „Falsch“, wie die Stiftung Warentest an der Stelle ebenfalls informiert. Denn Materialkosten dürften nicht abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiere nur Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten, Ausgaben für Verbrauchsmittel wie Streugut, Reinigungs- und Schmiermittel sowie die anfallende Mehrwertsteuer. Der Rat der Experten: Die Rechnung des Handwerkers sollte Materialkosten extra ausweisen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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