Wer privat fürs Alter vorsorgt, sollte beim Absetzen der Beträge nichts falsch machen. So vermeiden Sie bei der Steuererklärung, dass Sie unnötig Geld verschenken.
- Haben Sie die Steuererklärung 2019 schon erledigt?
- Die Abgabefrist ist am 31. Juli 2020.
- Wer privat fürs Alter vorsorgt, sollte beim Absetzen der Beträge nichts falsch machen.
Steuererklärung 2019: Diese Fehler sollten Vorsorge-Sparer vermeiden
Für die Steuererklärung 2019 sollten Sie sich dieses Datum* in den Kalender schreiben: Spätestens am 31. Juli 2020 müssen Sie die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgeben. Wer außerdem privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorge*-Beiträge darauf achten, nicht durch falsche Einträge versehentlich Geld zu verschenken, so der Rat des Finanzdienstleisters MLP.
Grundsätzlich gilt: Verbraucher, die ihre Steuererklärung digital ausfüllen und einreichen, haben einen Vorteil: Die Software übernimmt die Vorjahres-Daten und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt.
Der Finanzdienstleister MLP nennt allerdings mögliche Fehlerquellen: "Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen: Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage 'AV' ansetzen", teilt der Dienstleister auf seiner Internetseite mit. "Stehen die Angaben in diesem Formblatt, dann rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug."
Noch häufiger würden Fehler beim Eintragen einer Basis-Rente und einer oftmals damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterlaufen, so die Experten. "Der Jahresgesamtbeitrag ist in Zeile 8 der Anlage 'Versorgungsaufwand' einzutragen", so ihr Rat. Viele Steuerpflichtige würden diesen stattdessen irrtümlich in Zeile 47 bei "freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen" eintragen.
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Tipps für die Steuererklärung 2019 - so verschenken Sie nicht unnötig Geld
Das Finanzamt jedoch informiert Steuerzahler nicht über diesen Fehler und erstattet je nach Einkommenshöhe keinen Cent, wie der Finanzdienstleister warnt. Nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung würden hier eingetragen.
Noch einen Tipp haben die Experten: Die Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersversorgung* (bAV) werden nicht in der Steuererklärung angegeben, "denn die Zahlung der Beiträge erfolgt über die Entgeltabrechnung direkt vom Arbeitgeber". In der Direktversicherung seien Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) von der Steuer befreit (2019: 6.432 Euro). Sozialversicherungsfrei seien vier Prozent der BBG DRV (2019: 3.216 Euro Euro).
"Bietet der Arbeitgeber die bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage an, bleiben die Beiträge für diese Durchführungswege in voller Höhe steuerfrei. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie zudem auch in voller Höhe sozialabgabenfrei", teilt MLP zudem mit. "Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei."
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Steuererklärung: Nicht unnötig Geld verschenken
Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung könnten Erwerbstätige für 2019 in Höhe der Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen. "Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 44 eingetragen werden." Würden die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro) übersteigen, könne der gesamte Betrag angesetzt werden.
Für Verheiratete verdoppelt sich demnach zudem der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung. Zudem könnten Eltern neuerdings auch die Krankenversicherungsbeiträge der bei ihnen steuerlich zu berücksichtigenden Kinder als Sonderausgaben ansetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.
Bleibe die Summe von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrags, könnten Steuerpflichtige bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 47 und 48 angeben, teilt MLP weiter mit. "Dazu zählen zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung."
"Auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Anlage N erklären.
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ahu
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