Fünf legale Tricks für Ihre Steuererklärung: So einfach bekommen Sie jetzt Geld zurück

Oft gibt es durch die Steuererklärung Geld zurück.
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Wissen Sie wirklich, was Sie bei der Steuer alles absetzen können? Mit diesen fünf Tricks können Sie bei der nächsten Steuererklärung jede Menge Geld sparen.

Wer über das Jahr zu viele Steuern gezahlt hat, sollte sich das Geld mit der Steuererklärung zurückholen. Wie die Zahlen zeigen, kann es sich in vielen Fällen durchaus lohnen, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer sogar rund 1.000 Euro erstattet, wie es heißt. Sie wollen sich möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückholen? Hier die Tipps und Kniffs, an die Sie bei der nächsten Steuererklärung* denken sollten:

Steuererklärung: Fünf legale Tricks, wie Sie sich ihr Geld zurückholen

Tipp Nummer eins: Wer seine Einkommensteuererklärung freiwillig einreicht, hat insgesamt vier Jahre Zeit. Man sollte sich hier Zeit lassen. Denn, was vielleicht nicht jeder weiß: 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt das Finanzamt, Zinsen auf die Rückzahlungssumme zu zahlen, wie das Portal finanztip.de schildert – „und zwar 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr.“ Helfen können bei der Einkommensteuererklärung zum Beispiel auch spezielle Apps Apps und Programme. Bei manchen Lotsen findet beispielsweise entsprechende Checklisten für Unterlagen und Belege (werblicher Link).

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Tipp Nummer zwei: Mieter wie Eigentümer bekommen einen Steuerrabatt, wenn Hand­werker auf ihre Kosten in ihrem Wohn­haus, auf dem Grund­stück oder in ihrer Wohnung etwas reparieren, reno­vieren, sanieren, warten oder modernisieren. 6.000 Euro können sie jedes Jahr investieren für den maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro (20 Prozent), wie Stiftung Warentest informierte. Der Rechnungs­betrag muss um ausgewiesene Material­kosten gekürzt werden, sie zählen nicht mit. Aber aufgepasst: Das Finanz­amt achtet den Experten zufolge penibel darauf, dass die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern das Geld über­wiesen wurde.

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Tipp Nummer drei: Babysitter, schön und gut. Aber auch, wenn Eltern Oma, Opa oder Tante für die Betreuung der Kinder einspannen, können sie dafür entstandene Ausgaben beim Finanz­amt angeben, berichtete Test.de. Die Beamten würden für den Steuerbonus allerdings einen Arbeits­vertrag wie ‚unter Fremden üblich‘ und die Über­weisung des Lohns verlangen. Barzah­lungen akzeptiere das Amt nicht. Außerdem darf die Person, die die Kinder betreut, nicht im selben Haushalt wohnen, so die Experten der Stiftung Warentest. Gebe es die familiäre Unterstüt­zung unentgeltlich, könnten Eltern immerhin der Oma die Fahrt­kosten mit einfacher Quittung erstatten und anschließend abrechnen.

Tipp Nummer vier: Alle Zuzah­lungen zu rezept­pflichtigen Medikamenten können Test.de zufolge geltend gemacht werden, außer die zu Verhütungs­mitteln. Als Nach­weis dient den Experten zufolge die Quittung: Sie enthalte einen Vermerk, wenn die Apotheke das Kassen­rezept einbehalten habe. „Privatpatienten weisen ihre Kosten durch Rezept­kopie und Abrechnung der Kranken­versicherung nach“, schildert das Portal zudem. Habe die Versicherung nur ein güns­tigeres Präparat gezahlt, könne der Aufpreis abge­rechnet werden.

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Tipp Nummer fünf: Die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen? Wie ntv berichtete, lassen sich folgende anfallende Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe absetzen: Anlage G (Gewerbebetrieb), Anlage S (selbstständige Arbeit), Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und Anlage L (Land- und Forstwirtschaft). Als Werbungskosten können unter anderem folgende Ausgaben angegeben werden: Anlage N (nicht selbstständige Arbeit), Anlage V (Vermietung und Verpachtung), Anlage KAP (Kapitalvermögen) oder Anlage R (Renten). Weitere Tipps, wie Sie Kosten für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe absetzen können, finden Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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