Steuererklärung: So setzen Sie die Kosten fürs Homeoffice von der Steuer ab

Wer zuhause im Homeoffice arbeitet, kann viele Kosten in der Steuererklärung geltend machen. In manchen Fällen sogar unbegrenzt.

Seit der Corona-Pandemie gehört Homeoffice für viele zum Alltag dazu. Doch wer zuhause nicht nur wohnt, sondern auch arbeitet, bei dem steigen die Kosten für Strom, Heizung oder Wasser deutlich an. Der Gesetzgeber hat Beschäftigte deshalb mit einer Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro bedacht, um sie von den Mehrkosten zu entlasten. Allerdings profitieren wohl die wenigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Sonderregelung, da sich die Homeoffice-Pauschale erst ab Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro im Jahr steuerlich bemerkbar macht.

Wer über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt, hat da viel eher die Chance, dass er seine Mehrkosten vom Fiskus wieder zurück bekommt. Um ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen zu können, gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Homeoffice: Wer kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – und in welcher Höhe?

Stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr. Dazu gehören etwa Lehrer oder Außendienstmitarbeiter. „Damit das Finanzamt die Kosten für Einrichtung, Strom oder Miete auch tatsächlich anerkennt, muss der Raum büromäßig eingerichtet sein und darf nur ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.“, informiert der Lohnsteuerhilfeverein VLH.

Personen, mit denen Sie das Arbeitszimmer teilen, können das heimische Büro übrigens ebenfalls in ihrer Steuererklärung angeben, sofern sie die Kosten dafür mittragen. Verfügen Sie über mehrere Arbeitszimmer an verschiedenen Orten, können dennoch nur die Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Noch besser sieht es aus, wenn Beschäftigte ausschließlich von Zuhause aus arbeiten und nie an einem anderen Ort. Dazu zählen etwa Schriftsteller, freie Journalisten oder Künstler. Sie können die anfallenden Kosten für ihr Arbeitszimmer unbegrenzt von der Steuer absetzen.

Arbeitszimmer: Welche Kosten kann ich in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich können alle Ausgaben, die dem Arbeitszimmer ganz oder anteilig zugeordnet werden können, von der Steuer absetzen. Dazu gehören etwa Büroeinrichtung, Miete, Renovierungs- oder Stromkosten. Den Anteil Ihres Arbeitszimmers an den Kosten ermitteln Sie nach folgender Formel: Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Arbeitszimmeranteil in Prozent

Was?Wie
Ausstattung Arbeitszimmer (z.B. Schreibtisch, Regal, Stuhl)in voller Höhe
nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmersin voller Höhe
Renovierung des Arbeitszimmersin voller Höhe
Wohnungsmiete anteilig
Nebenkosten (Strom, Heizung, Müllabfuhr etc.)anteilig
Abschreibungen (bei Immobilienbesitzern)anteilig

Kosten für Arbeitsecke können nicht abgesetzt werden

Sie verfügen über kein eigenes Arbeitszimmer? Wer sein Homeoffice nur in einer Arbeitsecke der Wohnung verrichtet, darf die Kosten dafür nicht in der Steuererklärung eintragen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs mit einem Urteil im Jahr 2016 entschieden. Die Richter begründeten Ihre Entscheidung damit, dass eine Arbeitsecke auch privat genutzt werde und eine objektive Trennung somit nicht möglich sei. Eine Ausnahme bildet hier nur die Homeoffice-Pauschale, die auch ohne eigenes Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann. Übrigens, auch viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. (as)

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