Steuererklärung: Wie Sie Ihre Fahrtkosten für Arbeitswege richtig absetzen

Täglich zur Arbeit pendeln kann Nerven kosten, aber zumindest können Sie die Fahrtkosten von der Steuer absetzen.
 ©Arnulf Hettrich/Imago.de

Zählen Sie zu denjenigen, die täglich lange Fahrten & Verspätungen auf sich nehmen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen? Das sollten Sie in der Steuererklärung angeben.

Enorm viele Menschen pendeln zur Arbeit. So zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die von der Linken im Bundestag ausgewertet wurden, dass 3,4 Millionen Menschen in Deutschland ihren Arbeitsort im vergangenen Jahr in einem anderen Bundesland als dem eigenen Wohnort hatten. Für diese Gruppe ist die Pendlerpauschale interessant.

Wann greift die Pendlerpauschale?

  • Die Pendlerpauschale* gilt für den Weg zu Ihrer sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“. Die erste Tätigkeitsstätte ist laut lohnsteuer-kompakt.de die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind.
  • Arbeiten Sie an mehreren unterschiedlichen Arbeitsorten, legt Ihr Arbeit­geber eine davon als „erste Tätig­keits­stätte“ fest, für die dann ganz normal die Pendlerpauschale gilt. Die An- und Abreise zu den anderen Dienststellen rechnen Sie dann einfach als Dienst­reise ab.
  • Hier rechnet das Finanzamt für die einfache Wegstrecke mit 30 Cent pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent Pendlerpauschale. Ab 2024 bis zum 31. Dezember 2026 soll es dann sogar 38 Cent ab dem 21. Kilometer geben. 
  • Die Kilo­meterpauschale greift übrigens trotz Benzingutscheinen oder Fahrtkostenzuschüssen bis 44 Euro im Monat vonseiten Ihres Arbeitgebers.
  • Sie können die Pendlerpauschale nebenbei bemerkt nicht nur mit Bus und Bahn, sondern auch zu Fuß, mit dem Fahrrad und natürlich mit dem Auto als Fahrer oder Beifahrer absetzen. Diese Entfernungs­pauschale können Sie auch als Familie für gemeinsame Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
  • Sie verfügen jedoch über ein jährliches Gesamtbudget von 4.500 Euro, was die Pendlerpauschale angeht. Diese Summe können Sie als Autofahrer mit Tachoständen und Rechnungen über Inspektionen umgehen. Und auch für Zugfahrer gibt es nicht unbedingt eine maximale Obergrenze, wenn die Ticketkosten diesen Wert zusammengerechnet übersteigen.
  • Zug- und Flugti­ckets, Spesen­abrechnungen oder Hotel­rechnungen für Dienst­reisen und Weiterbildungen: Sammeln Sie die Belege für Ihre Steuererklärung. Summieren sich mehr als 10.00 Euro in einem Jahr, können Sie mit jedem weiteren Euro Steuern sparen.
  • Als Arbeitnehmer tragen Sie die Angaben zu Fahrt­kosten auf der zweiten Seite der Anlage N ein.
  • Quelle: test.de

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Umwege zur Arbeit machen – Nicht immer verkehrt:

Die Pend­lerpauschale für den täglichen Arbeitsweg erhalten Sie eigentlich für die kürzeste Verbindung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeits­platz. Sie können in der Steuererklärung aber teilweise auch eine andere Straßenverbindung als die kürzeste ansetzen, wenn durch den Umweg beispielsweise häufige Staus umfahren werden, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.10.2013 hervorgeht. Zusatz­kosten für Park­tickets, Auto­finanzierung oder Versicherung können nicht abgesetzt werden, wie das Portal test.de informiert. (Clara Kistner) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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