Diese fünf Fehler im Supermarkt könnten peinlich werden – fühlen Sie sich auch ertappt?

Dutzende Kisten Sprudel auf einmal kaufen, weil sie im Angebot sind? Rechtsexperten erklären, warum das problematisch werden könnte. Die größten Irrtümer und Fehler.

Großeinkauf: Das Mineralwasser ist im Sonderangebot? Manche Kunden im Supermarkt könnten auf die Idee kommen, sich einen Vorrat anzulegen und die Kisten daheim zu horten. Der Großeinkauf könnte spätestens an der Kasse scheitern, wie die Rechtsexperten der Stiftung Warentest schon vor Jahren erklärt haben, also ganz unabhängig von der Coronakrise*.

In der Regel dürften Kunden im Supermarkt nur „haus­halts­übliche Mengen“ einkaufen, hieß es in dem Beitrag auf Test.de. Was „haus­halts­üblich“ ist, dürften die Händler allerdings selbst entscheiden. Hamsterkäufe sind davon abgesehen alles andere als zielführend, wie sich schon im ersten Corona-Lockdown gezeigt hat, als zum Bespiel die Klopapier-Regale plötzlich wie leergefegt waren und andere Kunden nichts mehr abbekamen.

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Joghurt-Becher fällt im Supermarkt herunter – wer zahlt den Schaden?

Bruchware: Der Joghurtbecher fällt herunter und liegt aufgeplatzt am Boden. Wer muss dafür bezahlen? Die Antwort liegt nahe, ist jedoch längst nicht allen Kunden bewusst: Streng genommen müssten sie nämlich den Schaden selbst ersetzen – auch, wenn sie das Produkt noch nicht gekauft haben, klären die Experten auf. Allerdings: Zerschellt nur ein Gurkenglas, oder auch bei einem heruntergefallenen Joghurtbecher zeigen sich die meisten Einzel­händler kulant. Sollte es um höhere Summen gehen, springt ansonsten die private Haft­pflicht­versicherung ein.

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Warnhinweis auf Verpackung „Öffnen verpflichtet zum Kauf“ – Was bedeutet das?

Verpackungen: Kartons von Eiern oder Aktions­ware dürfen Kunden öffnen, sofern weder Inhalt noch Verpackung zu Schaden kommen, wie die Experten wiederum zu den gängigen Regeln im Supermarkt erklären. Das gelte selbst, wenn Warnhinweise behaupten würden „Öffnen verpflichtet zum Kauf.“ Wichtig sei jedoch, dass Verpackungen behut­sam aufgemacht und wieder verschlossen würden. „Wer allzu rabiat an den Kartonagen reißt und den Inhalt beschädigt, muss das Produkt bezahlen. Geht nur die Packung kaputt, hat der Kunde lediglich für diesen Schaden aufzukommen“, so der Hinweis in dem Beitrag auf Test.de.

Video: Mit diesen Tricks sparen Sie Geld im Supermarkt

Mit Kleingeld an der Kasse bezahlen – zu viele Münzen kann Geschäft ablehnen

Bezahlen: Gerade in der Coronakrise ist Zahlen mit Karte angesagt. Aber auch sonst gibt es beim Bezahlen ein paar Regeln, die man im Supermarkt beachten sollte. Bargeld, klar. Doch wer meint, sein gesammeltes Kupfergeld dort auf einen Schlag loswerden zu können, hat sich getäuscht. Die anderen Kunden in der Reihe dahinter müssen nicht nur länger warten, es ist also auch eine Frage der Höflichkeit. Wer mehr als 50 Münzen aufs Fließ­band kippe, müsse zudem damit rechnen, abge­wiesen zu werden, so die Experten. Denn mehr müssten Kassierer pro Einkauf nicht akzeptieren. Sie seien auch nicht verpflichtet, jeden Geld­schein anzunehmen. Man sollte also nicht erwarten, dass man das Kaugummipäckchen überall mit dem Hundert-Euro-Schein bezahlen kann.

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Das Falsche gekauft? Ware im Supermarkt lässt sich nicht einfach umtauschen

Umtauschen: Wer im Supermarkt aus Versehen zu den Vollkorn- statt zu den normalen Haferflocken gegriffen hat und das erst nach dem Einkauf bemerkt, kann die Ware nicht so einfach umtauschen. Selbst, wenn die Packung intakt und der Bon noch im Portemonnee sei, erklären die Experten. Kunden hätten kein Recht auf einen Umtausch von Waren, die sie irrtümlich erworben hätten. Anders sei die Situation, wenn Lebens­mittel vor Ablauf des Mindest­halt­barkeits­datums verdorben seien. Dann müssen Händler sie zurück­nehmen, wie es in dem genannten Beitrag auf Test.de ebenfalls heißt. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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