Tarif, TVöD & Co.: So viel Weihnachtsgeld erhalten Sie 2019

Laut einer Studie erhalten gerade mal etwas über die Hälfte der deutschen Beschäftigten Weihnachtsgeld.
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Bald darf sich 2019 manch Arbeitnehmer auf Weihnachtsgeld freuen. Doch gibt es finanzielle Unterschiede in den einzelnen Branchen? Bei Gewerkschaft oder Tarifvertrag?

Jetzt, wo Weihnachten naht, haben Arbeitnehmer doppelten Anlass zur Freude: einerseits die freien Feiertag im Kreise ihrer Liebsten und andererseits das 13. Monatsgehalt, das manch einer einheimsen darf. Doch nicht jeder kann sich so glücklich schätzen. Schließlich ist das Weihnachtsgeld ein Extra-Bonus, der vom Arbeitgeber bestimmt wird und nicht gesetzlich festgelegt ist.

So viel Weihnachtsgeld erhalten Branchen, Ost-West, Männer und Frauen sowie IG Metall-Mitglieder 2019

Auf den ersten Blick scheint die Sonderzahlung nicht besonders gerecht: Das Weihnachtsgeld richtet sich oft nach dem Monatseinkommen. Und auch was die Branche angeht, könnte es nicht unterschiedlicher aussehen: So zahlen die einen nicht einmal die Hälfte, in anderen gibt es wiederum den kompletten Monatslohn als Weihnachtsgeld.

Dabei erhalten nur etwa 54 Prozent aller deutschen Beschäftigten überhaupt einen Feiertagsbonus. Das hat zumindest eine Online-Umfrage von lohnspiegel.de ergeben, die von der Hans-Böckler-Stiftung betreut wurde. Dazu wurden mehr als 17.000 Arbeitnehmer befragt.

Dabei fällt auf: Männer dürfen sich viel öfter über die Bonuszahlung am Ende des Jahres freuen als Frauen, auch in Westdeutschland kommt sie häufiger vor als im Osten. Besonders großzügig werden Arbeitnehmer im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie mit Weihnachtsgeld bedacht. Hier werden 95 bis 100 Prozent eines Monatsgehalts ausbezahlt. Auch 65 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder dürfen sich laut IG-Metall am Ende des Jahres über einen Bonus freuen, während es bei den Nichtmitgliedern nur 50 Prozent sind.

Im Einzelhandel in Westdeutschland beträgt das Weihnachtsgeld etwa 62,5 Prozent eines Monatsgehalt und in der Metallindustrie (West und Sachsen) 55 Prozent. Beschäftigte im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk gehen leer aus.

Tarifvertrag: So wird Ihr Weihnachtsgeld berechnet

Wer allerdings einen Tarifvertrag, wie es in vielen Wirtschaftszweigen üblich ist, vorweisen kann, dem steht oftmals ebenfalls ein Extra-Entgelt zu. Von ihnen bekommen dieses Jahr etwa 74 Prozent Weihnachtsgeld, von denen ohne Tarifvertrag nur 44 Prozent. Hier wird der Gehaltsbonus als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Doch Vorsicht: Nur wer bereits sechs Monate im Betrieb ist, bekommt diesen ausgezahlt. Das Weihnachtsgeld wird meist nach einer Staffelung gezahlt. Beispiele sind:

Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit25 Prozent vom Monatsverdienst
Nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit35 Prozent vom Monatsverdienst
Nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit45 Prozent vom Monatsverdienst
Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit55 Prozent vom Monatsverdienst

Die in den einzelnen Tarifverträgen beschlossenen Prozentsätze sollen sich laut der Studie zu den Vorjahren kaum verändert haben. Nur dort, wo Tarifabschlüsse Lohnerhöhungen zur Folge hatten, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder dementsprechend gestiegen.

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Öffentlicher Dienst (TVöD): Besonderheiten beim Weihnachtsgeld für Beamte

Wer dagegen bei einer Versicherung arbeitet, bekommt etwas weniger (80 Prozent) und im öffentlichen Dienst (TVöD, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe maximal 82,05 Prozent des Bruttogehalts und im Tarifgebiet Ost maximal 61,54 Prozent. Beamte erhalten zudem die Jahressonderzahlung nur, wenn sie

  • am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Dezember als Beamtin beziehungsweise Beamter im Landesdienst stehen.
  • seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder
  • im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate im öffentlichen Dienst stehen.
  • bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst verbleiben.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, setzt sich das Weihnachtsgeld zusammen aus

  • dem Grundbetrag
  • dem Sonderbetrag für Kinder (Festbetrag: 25,56 Euro für jedes Kind)

Der Grundbetrag wird aus den laufenden Bezügen für den Monat Dezember berechnet. Allerdings fließen einige Bezügebestandteile wie Vermögenswirksame Leistungen des Dienstherrn oder Mehrarbeitsvergütung nicht in die Ermittlung hinein. Außerdem verringern Zeiten im laufenden Kalenderjahr, in dem ein Arbeitnehmer nicht im öffentlichen Dienst tätig war, die Höhe des Grundbetrags.

Gut zu wissen: Bekomme ich in der Elternzeit eigentlich auch Weihnachtsgeld?

Welche Abgaben das Weihnachtsgeld betreffen - und was passiert, wenn es übertariflich hoch ausfällt

Arbeitnehmer erhalten die Jahressonderzahlung im Regelfall mit dem Novemberlohn. Das heißt konkret: Der Monatslohn für November und das individuell berechnete Weihnachtsgeld werden als ein Betrag zusammen überwiesen. Allerdings sind hierbei für Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ebenfalls steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass vom Weihnachtsgeld für Normalverdiener letztlich etwas mehr als die Hälfte übrig bleibt, da Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.

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Steuerlich gesehen ist das 13. Monatsgehalt ein "sonstiger Bezug" – und die werden bei der Lohnsteuer anders gehandhabt. Die Versteuerung erfolgt nach der Jahrestabelle nach einem besonderen Berechnungsschema – dabei wird die Lohnsteuer einerseits für den Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und einmal mit errechnet. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Dabei wird der sonstige Bezug steuerlich gleichmäßig (1/12 pro Monat) auf das Kalenderjahr verteilt.

Zusätzlich wird in der Sozialversicherung das Weihnachtsgeld als "einmalige Zuwendung" gesehen. Wenn der Arbeitslohn und der Einmalbezug zusammen die festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen übersteigen, kann es zur Beitragsfreiheit des übersteigenden Teils kommen – muss es aber nicht. Das heißt, wenn der Arbeitgeber am Ende ein höheres Weihnachtsgeld als im Tarifvertrag geregelt, auszahlen würde, kann dieser übertarifliche Teil gekürzt oder gar gestrichen werden.

Wann Sie Ihr erhaltenes Weihnachtsgeld sogar zurückzahlen müssen, erfahren Sie hier.

Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn in einem Tarifvertrag als auch in einer Betriebsvereinbarung wirksam geregelt ist, dass "das Weihnachtsgeld jederzeit widerruflich ist" (BAG, 07.07.2011, 6 AZR 151/10). Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sollten hierzu am besten immer den eigenen Arbeitsvertrag prüfen. Dies gilt ebenfalls für eine Betriebsvereinbarung und/oder einen Tarifvertrag.

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jp

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