Testament erstellen ohne Notar: Diese Punkte sind wichtig

Wenn Sie Ihren Nachlass planen möchten, können Sie vorausschauend handeln und ein Testament erstellen. Dies ist auch ohne Notar möglich. Das müssen Sie dabei beachten.

Das Leben kann sich von jetzt auf gleich verändern – damit alle zumindest die Chance haben zu entscheiden, was im Ernstfall passiert, sollte man Vorkehrungen treffen, beispielsweise mit der Vorsorgevollmacht. Dadurch können Sie festlegen, wer behördliche und gesundheitliche Angelegenheiten für Sie bestimmen kann. Um das selbst zu entscheiden, können Sie eine Patientenverfügung erstellen, darin ist unter anderem festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen.

Worüber Sie sich in dem Zusammenhang auch Gedanken machen sollten, ist das eigene Testament. Damit können Sie familiären Streitigkeiten vorbeugen – und dazu braucht es noch nicht einmal zwingend einen Notar. Was Sie beachten müssen.

Testament selbst verfassen – Wort für Wort muss handschriftlich sein

Sollten Sie sich dafür entscheiden, dass Sie das Testament ohne notarielle Unterstützung verfassen möchten, müssen Sie einige Dinge beachten. Ganz besonders wichtig ist es, dass Sie das komplette Testament per Hand schreiben und dieses mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Sollte das Testament mehrere Seiten umfassen, müssen Sie auf jeder Seite unterzeichnen, am besten rechts unten, empfiehlt Finanztip.de. Folgendes ist ebenso wichtig:

  • Überschrift: Es muss eindeutig zu erkennen sein, worum es geht. Beispielsweise „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“ sind möglich, informiert Lebenshilfe.de.
  • Ort und Datum: Dabei handelt es sich um eine sogenannte Soll-Vorschrift, berichtet die Kanzlei Rosepartner.de. Sinnvoll ist das Datum allemal, wenn ein Testament neu aufgesetzt wird, so ist direkt erkennbar, welches das aktuelle Testament ist. Steht kein Datum darauf und gibt Zweifel über die Gültigkeit, ist das Testament nur „gültig, wenn sich die Zeit der Errichtung anderweitig ermitteln lässt“, berichtet die Kanzlei. Ebenso werde mit dem Ort verfahren.
  • Lesbarkeit: Achten Sie darauf, dass Sie leserlich schreiben. Ist das Testament nicht zu entziffern, ist es unwirksam. Anders verhält es sich, wenn ein Wasserschaden vorliegt. Dann kann eventuell ein Sachverständiger das Testament wiederherstellen.

Das Testament muss selbst verfasst und geschrieben werden – das bedeutet, dass nicht ein Dritter den Wortlaut schreibt und das Schriftstück nur vom Erblasser unterzeichnet wurde, weil dieser beispielsweise bereits eine zittrige Hand hat.

Sollten Sie Ihr Testament selbst aufsetzen wollen, ist es dennoch ratsam, sich einen Rat vom Profi einzuholen, denn es können sich einige Fallstricke im Erbrecht ergeben. Sinnvoll ist das beispielsweise, wenn es um ein größeres Vermögen oder komplexe Verhältnisse, etwa bei Patchwork-Familien, geht, informiert ZDF.de.

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Was sind die Vor- und Nachteile eines handschriftlichen Testaments

Wer ein handschriftliches Testament verfasst, muss sich über die Vor- und Nachteile dessen bewusst werden. Diese sind unter anderem:

Vorteile des handschriftlichen TestamentsNachteile des handschriftlichen Testaments
Keine KostenEs kann verloren gehen oder nicht gefunden werden
Selbstständig durchführbarRisiko, dass das Testament unklar oder unwirksam ist
Jederzeit abänderbar
Kann beim Amtsgericht verwahrt werden (gegen Gebühr)

Die Gebühr für die Verwahrung bei Gericht beträgt einmalig 75 Euro, informiert Justiz.Bayern.de. Hinzu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer von einmalig 18 Euro.

Wollen Sie das Testament nicht hinterlegen, sondern privat aufbewahren, sollten Sie dafür sorgen, dass es sicher verwahrt ist und beispielsweise nicht bei einem Brand oder Naturkatastrophen vernichtet wird. Ebenso sollte das Testament von den Erben gefunden werden, damit es beim Nachlassgericht abgegeben werden kann. „Jeder, der bei Eintritt des Erbfalls ein Testament des Verstorbenen in seinem Besitz hat oder ein solches findet, ist rechtlich verpflichtet, dieses abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich gegebenenfalls strafbar und schadensersatzpflichtig“, ordnet Rosepartner.de ein.

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