Wie teuer ist ein Steuerberater – und sind Verhandlungen beim Honorar möglich?

Steuerberater können eine wertvolle Unterstützung sein, um den finanziellen Überblick zu bewahren. Doch wie berechnen sich eigentlich die Gebühren der Profis?

Die Steuererklärung ist für die meisten Menschen ein lästiges Übel. Doch wer sich nicht darum kümmert, riskiert hohe Strafen und Nachzahlungen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die Steuererklärung korrekt und pünktlich abzugeben und dabei auch noch Geld zu sparen.

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Wer braucht einen Steuerberater?

Nicht jeder muss für seine Steuererklärung eine Kanzlei beauftragen. Arbeitnehmer, die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen wollen, können dies meist problemlos selbst erledigen. Oft ist die Steuererklärung in diesem Fall wenig kompliziert und kann über Elster oder eine Steuersoftware eingereicht werden. Darüber hinaus könnte man einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten. Gegen eine geringe Aufnahme- und Jahresgebühr fertigt diese die Einkommenssteuererklärung für Angestellte, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre und Rentner an.

Selbstständige und Gewerbetreibende dagegen profitieren davon, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Für Nicht-Experten sind die komplexen Steuervorschriften und Gesetze für diese Bereiche meist schwer zu verstehen. Ein Steuerberater hilft dabei, einen Überblick über die Finanzbuchhaltung zu bewahren und Steuervorteile ausfindig zu machen. Die Dienstleistung von Steuerberatern umfasst unter anderem die Erstellung der Gewerbe-, Einkommens- und Körperschaftsteuererklärung sowie der Einnahmenüberschussrechnung, Lohnabrechnung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Auch für Grenzgänger sowie Arbeitnehmer, die teilweise im Ausland arbeiten, lohnt es sich, einen Steuerexperten um Rat zu fragen. Das gilt ebenfalls für Kapitalanleger, die im Ausland Geld angelegt haben und die Quellensteuer zurückholen möchten.

Wie berechnen sich die Steuerberatungsgebühren?

In Deutschland sind die Gebühren für Steuerberatungsdienste in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit sowie von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und dem Wert des Vermögens. Die StBVV teilt die Gebührenspanne in sogenannte Zehntel ein. Bei der Einkommensteuererklärung liegt sie beispielsweise zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10).

Die Zehntelsätze geben dem Steuerberater eine gewisse Freiheit bei der Bestimmung der Gebühren. Die Mittelgebühr bei der Einkommenssteuererklärung beträgt 3,5/10 der vollen Gebühr und wird für einen durchschnittlichen Aufwand angesetzt. Falls der Steuerberater mehr als die Mittelgebühr verlangt, ist er dazu verpflichtet, eine Begründung zu liefern.

Die Grundgebühr für die Einkommenssteuererklärung ist wiederum in der Steuerberatergebührentabelle A geregelt. Je nach Umfang und Komplexität der Steuererklärung sowie dem Zeitaufwand werden höhere oder niedrigere Zehntelsätze angesetzt.

Gut zu wissen: Bei anderen Leistungen haben Steuerberater einen deutlich größeren Spielraum bei der Festlegung der Kosten. So liegt die Gebührenspanne bei der Einnahmenüberschussrechnung zwischen 5/10 und 30/10. Bei der Erstberatung schwanken die Zehntelsätze zwischen 1/10 und 10/10, bei der Buchführung zwischen 2/10 und 12/10.

Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen und Geld sparen

Was viele Selbstständige nicht wissen: Steuerberatungsgebühren können häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie im Rahmen der Einkommenserzielung anfallen. Beispiele hierfür sind:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
  • Überprüfung von Bescheiden des Finanzamts
  • Fahrkosten zum Steuerberater und eventuelle Unfallkosten auf dem Weg dorthin
  • Kommunikationskosten für Briefporto oder Telefon
  • Steuerfachliteratur

Was macht man, wenn die Rechnung des Steuerberaters zu hoch ist?

Wenn Sie eine zu hohe Rechnung vom Steuerberater erhalten haben, sollten Sie sich zuerst an diesen selbst wenden und die Gründe für die hohen Gebühren erfragen. Ist keine Einigung möglich, können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden. Diese kann vermitteln und gegebenenfalls auch ein Schlichtungsverfahren einleiten. Hat der Steuerberater tatsächlich Fehler gemacht, die Schäden verursacht haben, besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch einzuklagen.

Wer nicht mit seiner Steuerkanzlei zufrieden ist, sollte sich nach einem neuen Berater umblicken. Wurden alle Rechnungen bezahlt, muss der Ex-Steuerberater die gesamten Unterlagen bereitstellen. Wichtig ist, sich im Vorfeld gut über etwaige Kündigungsfristen zu informieren.

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