Steuererklärung 2022: Wie Sie Krankheitskosten geltend machen

Experten raten, Arztrechnungen und andere Belege zu sammeln. Manchmal lohnt es sich auch, bestimmte Kosten zu bündeln.

Wer die Steuererklärung für das Jahr 2022 noch nicht erledigt hat, sollte auch an die Krankheitskosten denken. Denn, wer manche Ausgaben wie beispielsweise für den Zahnarzt oder Brillen steuerlich geltend macht, kann in der Summe eine Menge Geld sparen. Experten erklären, worauf es ankommt.

Steuererklärung 2022: Wie macht man Krankheitskosten geltend?

Ob Arztbesuche oder Medikamente – in manchen Fällen übernehmen Krankenkassen nur einen Teil der anfallenden Kosten, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) schildert. Die Krankheitskosten beziehungsweise Gesundheitskosten, auf denen Versicherte „sitzen bleiben“, lassen sich demzufolge als sogenannte außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Allerdings, so erklärt die VHL ebenfalls laut Mitteilung auf ihrer Website: „Das Finanzamt erkennt nur unmittelbare Krankheitskosten an. Das sind Krankheitskosten oder Gesundheitskosten, die Ihnen für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen entstehen.“ Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung könne man „in der Regel“ nicht absetzen, so die Experten.

„Das Finanz­amt akzeptiert alle Krank­heits­kosten, die Ihnen für medizi­nisch notwendige Behand­lungen entstanden sind und die Sie mittels ärzt­licher Verordnung oder Attest im Zweifels­fall nach­weisen können“, informiert zudem die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de. Das gelte auch bei selbst verschuldeten Verkehrs- oder Sport­unfällen. „Versicherungs­leistungen müssen Sie aber vorrangig in Anspruch nehmen.“

Steuererklärung: Experten raten, bestimmte Kosten zu bündeln

Die Experten der Stiftung Warentest empfehlen, sämtliche Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres zu bündeln und alle Belege zu fürs Finanzamt sammeln. „Über­legen Sie zum Beispiel, ob Sie Kosten für Zahn­ersatz, Brille oder Augen­lasern in ein gemein­sames Jahr schieben können“, heißt es zudem auf Test.de. Ob Verordnung, Privatrezept oder Kauf­quittung – alle Belege sollte man sorgfältig aufheben, „vor allem, wenn Sie größere Ausgaben stemmen müssen, etwa während einer langen Krankheit“.

Krankheitskosten: Wie wird die zumut­bare Belastung berechnet?

Wie hoch die zumut­bare Belastung ist, hängt „in erster Linie vom Einkommen, Familien­stand und Kinder­zahl“ ab, heißt es weiter in dem Beitrag auf Test.de. „Allerdings muss das Finanz­amt seit 2017 diesen Eigen­anteil stufen­weise ermitteln.“ Nur der Teil des Gesamt­betrags der Einkünfte, der 15.340 Euro und 51.130 Euro über­steige, werde mit dem jeweils höheren Prozent­satz belastet, informiert die Stiftung Warentest in dem genannten Beitrag.

Die Experten erklären es exemplarisch am Beispiel einer Familie (Paar mit zwei Kindern), die in diesem Jahr „bereits 1.700 Euro für Behand­lungen selbst bezahlen musste“. Ihre zumut­bare Belastung betrage „1. 346 Euro bei 50.000 Euro Einkünften“. Lasse sich die Mutter im Dezember ein Zahnimplantat einsetzen, zu dem sie 700 Euro zuzahlen müsse, komme die Familie „insgesamt auf 2.400 Euro Ausgaben“. Davon könne sie „1.054 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen“, so die Beispiel-Rechnung in dem Beitrag.

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Auch manche Kosten für Handwerkerarbeiten im Garten, Hof oder auf dem Grundstück lassen sich übrigens steuerlich absetzen.

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