So holen Sie sich Ihre Kosten nach der Flug-Stornierung zurück

Sie haben Ihren Flug verpasst? Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
 ©Bodo Marks / dpa

Reisende, die ihren Flug nicht angetreten haben, können sich grundsätzlich fast den gesamten Ticketpreis erstatten lassen. Hier erfahren Sie, wie das geht.

In der Hoffnung auf Schnäppchen bucht die Mehrheit der Deutschen ihren Urlaub mindestens drei Monate im Voraus. Bis die Reise dann aber endlich losgeht, kann mit Krankheit, Trennung und Kündigungen so einiges dazwischen kommen, was den Reiseantritt unmöglich macht.

Wer sich darüber nicht doppelt ärgern möchte, kann sich die Kosten für das Flugticket zumindest teilweise zurückholen. Und so funktioniert es:

Wer seinen Flug verpasst, hat nicht automatisch sein Geld verloren

Zu beachten sind für Reisende bei der Flugkostenerstattung folgende Punkte:

  • Airlines erstatten das Geld nicht von selbst zurück und handeln damit im Grunde fahrlässig.
  • Gesetzlich steht Ihnen bei Nichtantritt eines Flugs eine Rückerstattung von bis zu 95 Prozent des Flugpreises zu.
  • Besonders hoch sind die Chancen einer Erstattung, wenn die Airline Ihren Sitzplatz weitervergeben konnte.
  • Sie können schnell und unkompliziert einen Antrag auf Erstattung der Steuern und Gebühren stellen.
  • Die Stellung des Antrags ist sowohl per Brief oder Fax als auch per E-Mail möglich.
  • Fluggesellschaften, die eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung erheben, handeln laut eines Entscheids des Kammergerichts Berlin vom 12. August 2014 unzulässig.
  • Reisende, die die Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, können sie zurückfordern.

Geld zurück bei Flugstornierung: Steuern müssen immer erstattet werden

"Die Fluggesellschaften verhalten sich beim Thema Rückerstattungen skandalös", so Désirée Rossa vom Portal Vergleich.org. "In keiner anderen Branche wäre es denkbar, Leistungen in Vorkasse zu bezahlen und das Geld bei einer nicht erbrachten Leistung nicht zurückerstattet zu bekommen. Im Fluggeschäft ist diese Vorgehensweise jedoch an der Tagesordnung".

Entsprechend rät Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl: "Die Fluggesellschaft hat grundsätzlich 95 Prozent aller Ticketkosten zurückzuerstatten, völlig unabhängig vom Grund des Rücktritts und davon, ob der Flug zuvor storniert wurde oder nicht." Weise die Fluggesellschaft jedoch höhere konkrete Kosten nach, könne der Anteil der Rückerstattung geringer als 95 Prozent ausfallen, so der Experte. "Diese Kosten müssen jedoch konkret belegt und bewiesen werden."

Auch wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass ihr höhere Kosten entstanden sind, können Sie Steuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge in jedem Fall zurückfordern.

Lesen Sie hier: Fünf Kostenfallen im Urlaub, die Sie noch nicht kannten.

Erstattungsansprüche gelten auch für sogenannte "Light-Tarife"

"Die Airlines versuchen oft, eine Rückforderung der Gebühren durch die Kunden zu verhindern, indem sie behaupten, diese sei aus vertraglichen oder tariflichen Gründen nicht möglich", führt Rossa aus. "Davon sollten Sie sich aber nicht abschrecken lassen. Diese Vorgehensweise ist rechtlich unzulässig und solche Behauptungen schlichtweg falsch."

Selbst wenn Sie bei der Buchung einen speziellen "Light-Tarif" gewählt hätten und die Fluggesellschaft behaupten würde, Sie hätten vertraglich auf die Rückerstattung des Ticketpreises nach Storno verzichtet, bliebe der Erstattungsanspruch meist bestehen, betont Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrecht Paul Degott.

So holen Sie sich Ihr Geld direkt bei der Fluggesellschaft

Von selbst rücken die Airlines das Ihnen zustehende Geld leider nicht heraus. Hier müssen die Kunden selbst aktiv werden: "Bei der Rückforderung der Fluggebühren reicht oft ein formloser Antrag, den Sie direkt über die Erstattungsportale der Fluggesellschaften stellen können", so Rossa. "Ihre Steuern und Gebühren bekommen Sie so in jedem Fall problemlos zurück, wie viele Beispiele beweisen". Die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises ist oft schwieriger. Sollten Passagiere diesen nicht direkt zurückbekommen, empfehle es sich, sich rechtlichen Beistand zu suchen. "Auf diesem Weg konnte sich eine Familie nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln im Jahr 2016 3.500 Euro zurückholen."

Die Rückforderung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen, also per E-Mail, Fax oder Brief. Am schnellsten geht die Forderung per E-Mail. Dazu finden Sie hier ein entsprechendes Musterschreiben.

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sca

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