Fünf Kostenfallen im Urlaub, die Sie unbedingt vermeiden sollten

Wer nicht aufpasst, tappt schnell in die Kostenfalle. Und das bereits vor Reiseantritt.
 ©dpa

Zusatzkosten, plötzlicher Todesfall oder Flugverspätung: Vor Reiseantritt können noch einige Malheure passieren, die ins Geld gehen. Hier einige Irrtümer.

Hier Zusatzleistungen, da Stornogebühren: Wer nicht aufpasst, der muss bereits vor Abflug aufpassen, nicht in Kostenfallen zu tappen. Damit Sie nicht am Ende draufzahlen, klärt Sie hier die Redaktion über Mythen rund um Reisekosten auf.

Irrtum Nummer Eins: Wer online bucht, darf noch 14 Tage widerrufen

Wer online einkauft, kann sich dort oftmals in den AGBs der Anbieter über das Widerrufsrecht informieren. Grundsätzlich gilt das 14-tägige Recht, sich nach dem Kauf nochmal dagegen zu entscheiden. Das ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §355 "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" festgelegt.

Doch es gibt einen Haken: Für Reisebuchungen gilt das nämlich nicht, wie das Verbraucherportal TopTarif erklärt. Diese sind laut Paragraph 312g Absatz 2 Nr. 10 vom Widerruf ausgeschlossen. Das heißt: Sie können Ihre Buchung nur stornieren - allerdings meist nur gegen eine saftige Gebühr.

Irrtum Nummer Zwei: Korrektur von Tippfehler beim Namen sind kostenfrei

Endlich haben Sie die Flugunterlagen erhalten – doch schon beim zweiten Blick fällt Ihnen auf: Hoppla, da ist ja ein Buchstabenverdreher in Ihrem Namen. Wer sich beim Ausfüllen der Reisedaten vertippt und es bemerkt, der muss dennoch draufzahlen. Für nachträgliche Änderungen verlangen Reiseanbieter nämlich oftmals Zusatzkosten.

Wer allerdings schnell ist und innerhalb von 24 Stunden nach der Reisebuchung reagiert, kann bei manchen Airlines sogar kostenlos die Anpassungen beantragen. Danach können diese bereits 50 bis 120 Euro kosten, je nach gebuchtem Tarif.

Was ist, wenn Sie aber in der Zwischenzeit geheiratet haben? Dann brauchen Sie für eine Namensänderung nichts zahlen. Legen Sie einfach die Heiratsurkunde und den Personalausweis vor. Das gleiche gilt auch bei einer Scheidung. Hier benötigen Sie allerdings die Scheidungsurkunde.

Lesen Sie hier: Wechselkurs-Vergleich: In diese Länder ist die Reise heute günstiger.

Irrtum Nummer Drei: Reiserücktrittsversicherungen sind völlig unnötig

Wer überraschend krank wird und seinen Flug kurzfristig verschieben oder gar absagen muss, der muss mit hohen Stornogebühren rechnen. Deshalb ist es ratsam, besonders bei teuren Reisen bereits bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung mit abzuschließen.

Doch Vorsicht: Die Versicherung übernimmt nur schwere Fälle, wie zum Beispiel Unfälle. Diese müssen Sie mit einem ärztlichen Attest belegen können.

Tipp: Informieren Sie sich vor Versicherungsabschluss, welche Leistungen inklusive sind.

Lesen Sie hier: Warum ein Kreuzfahrt-Upgrade Sie die Urlaubserholung kosten kann.

Irrtum Nummer Vier: Bei Unwetter gibt es immer Geld zurück

Wer vor der Abreise erfährt, dass Gewitter im Verzug sind und sich nicht mehr traut, ins Flugzeug zu steigen, der fordert oftmals eine kostenlose Reisestornierung.

Allerdings gilt das nicht bei ein paar schwarzen Wolken am Himmel – kostenlos wird eine Stornierung erst bei Naturkatastrophen wie Hurrikans, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen oder eines Sicherheitsrisiko durch Kriegsausbruch vor Ort nicht angeflogen werden darf.

Gibt es allerdings im Urlaubsgebiet bekannte Naturphänomen, wie zum Beispiel in der Monsunzeit immer wieder starke Regenfälle, können Sie Ihre Reise nicht einfach so kostenlos stornieren.

Irrtum Nummer Fünf: Gesetzlich Krankenversicherte sind im Ausland versichert

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie automatisch auch eine Europäische Krankenversicherungskarte. Dadurch haben Sie in ganz Europa die Möglichkeit, medizinisch versorgt zu werden.

Das gilt ebenfalls für andere Staaten, die außerhalb liegen und mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart haben. Darunter fallen Island, Israel und die Türkei.

Für alle anderen empfiehlt sich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung. Der Grund dafür: In den USA und in Asien müssen Sie selbst für die Behandlung aufkommen.

Lesen Sie hier weiter, welche Entschädigung Ihnen im Falle einer Flugverspätung zusteht.

Auch interessant: Diesen Fehler nach der Flugbuchung macht fast jeder - und lässt sich viel Geld durch die Lappen gehen.

Von Jasmin Pospiech

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