Die Gerüchte über einen möglichen Wechsel von Niclas Füllkrug halten sich hartnäckig. Allen voran die AC Mailand soll Interesse haben.
Dortmund – Der Transfer von Serhou Guirassy soll nun doch über die Bühne gehen und den Konkurrenzkampf im Sturm von Borussia Dortmund befeuern. Doch obwohl Sébastien Haller und Youssoufa Moukoko als primäre Abschiedskandidaten gelten, ranken sich die Gerüchte besonders um Niclas Füllkrug.
Bericht über Kontakt: Milan bleibt offenbar an Füllkrug dran
Der deutsche Nationalspieler war zunächst lose mit dem VfB Stuttgart in Verbindung gebracht worden und soll mittlerweile das Interesse der AC Mailand geweckt haben. Nachdem der italienische Transfer-Journalist Gianluca Di Marzio vor knapp einer Woche erstmals über die Gedankenspiele der Rossoneri berichtet hat, soll in den vergangenen Tagen Bewegung reingekommen sein.
Wie Di Marzio erfahren haben will, hat Milan angeblich Kontakt mit Füllkrugs Umfeld aufgenommen. Die Rede ist von positiven Gesprächen, der Stürmer habe „große Begeisterung“ gezeigt und sei offen für den Schritt in die Modestadt, obwohl er erst vor einem Jahr von Werder Bremen zu Borussia Dortmund gewechselt ist.
Nach dem Abschied von Olivier Giroud steht Milan dem Vernehmen nach vor der Verpflichtung des frischgebackenen Europameisters Álvaro Morata, allerdings solle mit Füllkrug ein zweiter hochkarätiger Stürmer verpflichtet werden. Angeblich verlangt Dortmund 15 Millionen Euro für den 31-Jährigen, weshalb es nun an den Mailändern liege, den nächsten Schritt zu wagen und die Verhandlungen zu eröffnen.
Will Füllkrug den BVB wirklich verlassen?
Wie hoch der Wahrheitsgehalt dieser Meldung ist, bleibt jedoch ungewiss. In der deutschen Medienlandschaft war bisher berichtet worden, Füllkrug wolle den Zweikampf mit Guirassy annehmen. Wie auch diese Redaktion berichtet hat, plant der BVB die kommende Saison außerdem mit zwei Top-Stürmern. In Dortmund steht Füllkrug noch bis 2026 unter Vertrag, ein vorzeitiger Abschied käme überraschend – auch wenn auf dem Transfermarkt selten etwas ausgeschlossen werden darf.