Ausfuhrkennzeichen: So überführen Sie Ihr Auto richtig ins Ausland

Der Schilderwald an deutschen Autos ist groß. Wir erklären Ihnen, welche Kennzeichen Sie wann brauchen.
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Wer sein Auto ins Ausland verkauft, muss so einiges beachten. Vor allem aber muss er sein Auto abmelden und ein Ausfuhrkennzeichen beantragen.

Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen: Wenn es um Nummernschilder geht, hat der deutsche Autofahrer eine riesige Auswahl. Aber welches Kennzeichen ist das richtige, wenn man sein Auto ins Ausland verkauft? Wir helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl.

Vor dem Verkauf ins Ausland Auto abmelden

Damit Sie Ihr Auto richtig und sicher ins Ausland überführen können, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen – auch bekannt als Export- oder Zollkennzeichen. Sie können das Auto auch mit ihrem normalen Kennzeichen überführen, allerdings gehen Sie damit ein Risiko ein.

Denn Sie müssen sich dann darauf verlassen, dass der Käufer das Auto rechtzeitig abmeldet und beispielsweise keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht. Ansonsten erhalten Sie die Bußgeldbescheide und müssen aufwendig darlegen, dass nicht Sie gefahren sind. Deshalb sollten Sie Ihr Auto vorher abmelden und ein Ausfuhrkennzeichen beantragen.

Lesen Sie auch: Wechselkennzeichen – Eine Alternative für Saisonkennzeichen oder nur ein Flop?

So sieht das Ausfuhrkennzeichen aus

Der Aufbau des Ausfuhrkennzeichens unterscheidet sich kaum von dem eines klassischen Kennzeichens. Es befindet sich am rechten Rand lediglich eine rote Fläche mit einem Datum. Dieses zeigt an, wann das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland spätestens verlassen muss.

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Zusätzlich ist der Länderstempel rot hinterlegt, damit auch auf weite Entfernung das Ausfuhrkennzeichen erkennbar ist.

Das Ausfuhrkennzeichen sollten aufgrund seiner Rotfärbung aber nicht mit dem roten Kennzeichen verwechselt werden. Letzteres ist nur für Händler und Sachverständige vorgesehen.

Ausfuhrkennzeichen beantragen: Diese Dokumente benötigen Sie

Ein Ausfuhrkennzeichen können Sie nicht nur persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen, sondern auch im Internet. In beiden Fällen benötigen Sie aber folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (im Original)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung)

Erfahren Sie hier, wofür das "Y" auf Bundeswehr-Kennzeichen steht.

Für Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie eine Kfz-Versicherung

Wollen Sie ein Auto ins Ausland überführen, benötigen Sie eine spezielle Kfz-Versicherung. In den meisten Fällen umfasst diese nur eine Haftpflicht. Eine Teil- oder Vollkasko für Ausfuhrkennzeichen bieten nur wenige Versicherungen an.

Mindestens 15 Tage Laufzeit hat eine Kfz-Versicherung für diese Art von Kennzeichen. Maximal ist diese für zwölf Monate gültig. An die Gültigkeitsdauer der Versicherung ist auch die Laufzeit des Kennzeichens gekoppelt.

Kein TÜV, kein Ausfuhrkennzeichen

Im Gegensatz zu Kurzzeitkennzeichen ist für Autos mit Ausfuhrkennzeichen ein Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung Pflicht. Die HU muss für die gesamte Dauer gelten, für die das Ausfuhrkennzeichen gültig ist.

Auch interessant: Saisonkennzeichen – Diese Vorteile bieten die flexiblen Nummernschilder.

Unterschied zwischen Ausfuhr-, Kurzzeit- und rote Kennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen lohnt sich nur, wenn das Auto dauerhaft ins Ausland verkauft wird. Würde dieses wieder nach Deutschland eingeführt werden, müssten sämtliche Papiere neu ausgestellt werden.

Wer ein Auto innerhalb von Deutschland überführen möchte, sollte zum Kurzzeitkennzeichen greifen. Das Nummernschild ist nur für fünf Tage gültig, kann aber auch für Probefahrten verwendet werden. Erfahren Sie hier mehr über Kurzzeitkennzeichen.

Händler haben für Probefahrten ein anderes Kennzeichen. Die sogenannten roten Kennzeichen sind für ein Jahr gültig und können auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Zudem sind sie nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Händler können also ein Kennzeichen für sämtliche angebotenen Fahrzeuge verwenden. Erfahren Sie hier mehr über rote Kennzeichen.

Lesen Sie hier, was die Zahlencodes auf Diplomatenkennzeichen bedeuten.

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