Unfälle gehören zum Alltag. Doch leider wissen viele Autofahrer im Ernstfall nicht, wie sie sich zu verhalten haben. Ein neues eBook gibt wertvolle Tipps.
Unfälle passieren täglich. Im Jahr 2016 erfasste die Polizei laut Statistischem Bundesamt insgesamt rund 2,6 Millionen - die meisten davon (knapp 2,2 Millionen) Sachschadenfälle. Aber auch die Zahl der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr ging 2016 erstmals seit drei Jahren wieder zurück: 3.214 Personen starben, 245 weniger als 2015. Ein Rückgang von 7,1 Prozent.
Trotz dieses historischen Tiefstands bei den Verkehrstoten, kommt durchschnittlich noch immer in jedem sechsten Unfall eine Person zu Schaden. Deshalb dürfen Autofahrer die Gefahren im öffentlichen Verkehr und mögliche gravierende Folgen von Unfällen auf keinen Fall unterschätzen. Damit Unfallbeteiligte im Ernstfall wissen, wie Sie sich verhalten sollten, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik in Berlin einen neuen Unfallratgeber zusammengestellt. Dies sind die wichtigsten Verhaltens-Tipps:
1. Für die eigene Sicherheit sorgen
Unabhängig davon, ob Sie am Unfall direkt beteiligt sind oder erste Hilfe leisten, gilt: Bleiben Sie ruhig und agieren Sie strukturiert. Sorgen Sie zunächst für die eigene Sicherheit, erst danach können Sie anderen helfen. Schalten Sie daher am Unfallort sofort den Warnblinker an, legen Sie anschließend die Warnweste um und stellen Sie das Warndreieck auf. Dadurch lässt sich ein Folgeunfall vermeiden.
2. Notruf wählen und erste Hilfe leisten
Wenn Sie feststellen, dass jemand verletzt ist, setzen Sie auf alle Fälle einen Notruf ab. Die Notrufnummern lauten 112 für Deutschland, 118 für die Schweiz und 122 für Österreich. Mit W-Fragen verschafft sich die Leistelle während des Telefonats einen Eindruck von der Situation:
- Wo hat sich der Unfall ereignet?
- Was ist vorgefallen?
- Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen können Sie erkennen?
Bis die Rettungskräfte eintreffen sind die anwesenden Personen dafür verantwortlich, erste Hilfe zu leisten. Es gilt als unterlassene Hilfeleistung, wenn Sie das nicht tun. Sorgen Sie sich dabei nicht so sehr darum, Fehler zu machen. Untätiges Zusehen wiegt in den meisten Fällen viel schwerer. Die folgenden Fragen können Orientierung geben:
- Ist der Verletzte bei Bewusstsein?
- Ja: Helfen Sie je nach Situation. Hierzu gehört etwa, die Person zu beruhigen, sie warm zu halten oder Blutungen zu stoppen.
- Nein: Atmet die verletzte Person?
- Ja: Bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage. Sie verhindert ein Ersticken an Körperflüssigkeiten.
- Nein: Führen Sie die Herz-Druck-Massage durch und beatmen Sie die Person.
Um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können, empfehlen die Automobilclubs, alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs zu machen. Wie man sich nicht verhalten sollte, hatten Anfang Mai Autofahrer in der Schweiz gezeigt, als sie eine ohnmächtige Familie ignorierten.
3. Unfallschäden dokumentieren
Wenn klar ist, dass alle Verletzten versorgt sind beziehungsweise keine Personen zu Schaden gekommen sind, sollten Sie die entstandenen Sachschäden dokumentieren. Natürlich erstellt die Polizei einen Bericht. Sie können zusätzlich aber auch noch eigene Bilder aufnehmen, die den Zusammenstoß oder mögliche andere Spuren - beispielsweise vom Bremsen - zeigen. Sollten Zeugen den Unfall beobachtet haben, ist es ratsam, deren Kontaktdaten in Erfahrung zu bringen. In strittigen Fragen können Zeugenaussagen entscheidend sein.
4. Mit der Polizei kooperieren
Wenn Sie gut mit der Polizei zusammenarbeiten, lässt sich der Fall schneller aufklären. Falls Sie direkt am Unfallgeschehen beteiligt sind, sollten Sie spontane Schuldbekenntnisse jedoch besser vermeiden und im Zweifel einen Anwalt konsultieren. Bevor Sie sich selbst belasten, dürfen Sie zudem von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
5. Mit der Versicherung Kontakt aufnehmen
Eine Versicherung kann Schäden nur dann regulieren, wenn eine sofortige Schadensmeldung vorliegt. Dafür gilt bei den Versicherern in der Regel eine Frist von einer Woche. Melden Sie sich rechtzeitig, kann die Versicherung unter Umständen auch noch eigene Gutachter beauftragen, um den Schaden zu beurteilen.
Checkliste Verkehrsunfall
Unfallstelle sichern
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Ziehen Sie die Warnweste an.
- Stellen Sie das Warndreieck auf.
- Entfernen Sie bei geringeren Schäden das Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich.
- Lassen Sie bei größeren Schäden mögliche Spuren so wie sie sind.
- Warten Sie vor Ort auf die Polizei.
Versorgung möglicher Verletzter
- Leisten Sie erste Hilfe.
- Informieren Sie die Rettungskräfte.
Unfalldokumentation
- Lassen Sie sich den Ausweis des Unfallgegners zeigen.
- Füllen Sie das Unfallprotokoll aus.
- Machen Sie Fotos von Schäden/Spuren.
- Füllen Sie den Unfallbericht der Polizei aus.
Versicherung
- Melden Sie sich innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung.
Wie verhält es sich mit der Fahrerflucht?
Hier gilt grundsätzlich: Wer einen Schaden als Unfallverursacher nicht meldet, begeht Fahrerflucht. Unabhängig davon, ob der Schaden klein oder groß ist. Für das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (Paragraph 142 StGB) sieht der Gesetzgeber verschiedene Strafen vor: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Haftstrafen. Grundregel: Je höher der Schaden, desto härter die Strafen. Bei einer Fahrerflucht kann auch der Versicherungsschutz entfallen - zum Beispiel könne sich Kaskoversicherungen weigern, entstandene Schäden am Täterfahrzeug zu regulieren.
Lesen Sie hier weiter, wie Sie Ihr Auto fit für den Urlaub machen und Pannen vermeiden. Was Sie auf der Autobahn beim Bilden einer Rettungsgasse beachten sollten, könnte auch interessant für Sie sein.
Weitere Informationen, beispielsweise ein Unfall-Lexikon oder Details zum Unfall-Protokoll, finden Sie direkt im eBook "Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet".
mop
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.