Fünf, sieben oder 15 km/h: Was bedeutet eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit angesagt. Doch was genau bedeutet das?
 ©Rainer Jensen / dpa

Immer wieder hört man von der Schrittgeschwindigkeit, aber wie schnell darf man dabei überhaupt fahren? Gerichte haben da ganz unterschiedliche Auffassungen.

Wenn in einer Straße ein blaues Schild mit Haus, Auto und spielenden Menschen steht, heißt es für Autofahrer Vorsicht: denn dann gilt Schrittgeschwindigkeit. Aber was bedeutet das und wie schnell darf jetzt noch gefahren werden? Wir erklären es Ihnen, denn es nicht ganz so eindeutig.

In diesen Situationen gilt Schrittgeschwindigkeit

Schrittgeschwindigkeit wird in der Regel in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen eingefordert. Dort haben Fußgänger Vorrang vor Autos. Nach § 20 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Schrittgeschwindigkeit aber auch, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Dann dürfen Sie rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.

Was die StVO aber nicht vorschreibt, ist die erlaubte Geschwindigkeit. Auch Gerichte sind sich nicht einig, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet. "Als Schrittgeschwindigkeit wird eine Fahrgeschwindigkeit zwischen vier und sieben Kilometer pro Stunde angesehen", sagt Karsten Raspe vom Tüv Thüringen.

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Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

Einige Gerichte bemessen die Schrittgeschwindigkeit ganz am Wort "Schritt". Das heißt Autos dürfen so schnell fahren, wie Fußgänger schreiten können. Für die Oberlandesgerichte Brandenburg (23.05.2005, 1 Ss (Owi) 86B/05) und Karlsruhe (14.04.2004, 1 Ss 159/03) bedeutet dies zwischen 5 und 7 km/h. Daraus ergibt sich eine mittlere Geschwindigkeit von 6 km/h.

Das Oberlandesgericht Hamm ist allerdings anderer Auffassung. Demnach handelt es sich bei Schrittgeschwindigkeit lediglich um ein sehr langsames Tempo (20.09.2010, I-6 U 222/09). Also hat es die Schrittgeschwindigkeit auf 10 km/h festgelegt.

Aber damit nicht genug. Das Amtsgericht Leipzig sieht sogar noch 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit an (16.02.2005, 215 OWI 500 Js 83213/04). Das würde auch noch für Radfahrer eine Geschwindigkeit sein, bei der sie nicht umfallen.

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Und die Tachos moderner Fahrzeuge können solche niedrigen Geschwindigkeiten ohne Weiteres anzeigen. Bei älteren Fahrzeugen springt der Tacho hingegen meist erst bei 10 km/h an. Hier appelliert Karsten Raspe vom Tüv Thüringen an den gesunden Menschenverstand: Das Tempo sei dann etwas niedriger zu wählen, bevor der Zeiger des Tachos ausschlägt. "Außerdem kann sich der Autofahrer immer auch an der Gehgeschwindigkeit von Passanten orientieren", sagt der Experte.

Schrittgeschwindigkeit auch bei Straßenbahnen und Bussen

Darüber hinaus darf an öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Regel an Straßenbahnen, rechts nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, wenn diese halten und die Fahrgäste ein- oder aussteigen, erläutert Raspe. Falls nötig, müssen Autofahrer anhalten und warten. Stoppt ein Linienbus oder ein Schulbus an der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht gilt: Auch hier dürfen andere Fahrzeuge nur Schritt fahren. "Ganz wichtig: Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn", sagt Raspe.

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Manchmal erlauben Zusatzzeichen für eine andere Verkehrsart die Benutzung eines Gehwegs oder einer Fußgängerzone. Auch dann muss der Fahrer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und darf sie weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss er warten. Und sein Fahrzeug darf er auch hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei der Übertretung der Schrittgeschwindigkeit drohen übrigens die gleichen Strafen und Bußgelder wie bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts.

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dpa/tmn/anb

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