Bürgergeld, Wohngeld, Rente und Kindergeld: Die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente soll steigen und das Wohngeld wird aufgestockt. Zudem sollen 2023 viele Familien finanziell entlastet werden.

Das neue Jahr bringt viele Veränderungen mit sich, von denen zahlreiche Menschen in Deutschland finanziell betroffen sind – von der Familie mit Kindern bis zum Rentner. Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Neuerungen 2023.

Bürgergeld löst im Januar 2023 Hartz IV ab – höhere Regelsätze

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Pünktlich zum Jahresbeginn soll das neue Bürgergeld an Bedürftige in Deutschland ausgezahlt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen demnach um mehr als 50 Euro. Zu den höheren Regelsätzen schrieb dpa konkret: „Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.“ Wesentliche Teile der Reform treten laut dpa dann erst zum 1. Juli in Kraft. „Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.“

Rentenerhöhung 2023 in Sicht – und wichtige Neuerung für Frührentner mit Nebenjob

Rentner in Deutschland können 2023 voraussichtlich mit mehr Geld rechnen: In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Bei einer Rente von 1.000 Euro würde das also ein Plus von rund 35 Euro im Westen und 42 Euro im Osten bedeuten. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es laut dpa im Frühjahr. Zudem gibt es im neuen Jahr eine wichtige Neuerung: Frührentner mit einem Nebenjob können ab Januar beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. So hatte der Bundestag Anfang Dezember beschlossen, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab 2023 ersatzlos gestrichen werden soll. Deutliche Verbesserungen soll es ab 2023 übrigens auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente geben: Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen dpa zufolge die Hinzuverdienstgrenzen „von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro“. 

Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat angehoben

Zahlreiche Familien sollen 2023 finanziell entlastet werden: Das Kindergeld wird auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat erhöht. Dies bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Eltern, die schon Kindergeld erhalten oder den Antrag dafür erfolgreich gestellt haben, müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge nichts unternehmen – die Beträge werden automatisch angepasst und im neuen Jahr in der neuen Höhe ausgezahlt. Dasselbe gilt für den ab 2023 steigenden Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.

Wohngeld steigt 2023 – mehr Haushalte sollen künftig von Zuschuss profitieren

Beim Wohngeld ist 2023 für viele Betroffene eine Verbesserung in Sicht: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen, berichtete dpa. Das Wohngeld solle zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte „im Schnitt rund 370 Euro monatlich“. Wohngeld können laut dpa Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gelte sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Mit dem offiziellen Wohngeldrechner lässt sich herausfinden, ob man jetzt bereits wohngeldberechtigt ist.

Änderungen bei Midi-Jobs im Jahr 2023 bei Verdienstgrenze

Eine Neuerung gibt es außerdem bei den sogenannten Midi-Jobs – und zwar, was die Verdienstgrenze betrifft. „Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen“, berichtete dpa. Bis zu dieser Grenze gelte, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

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