Steuererklärung 2022: Fünf Last-Minute-Tipps – Abgabefrist endet bald

Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, hat nicht mehr allzu lange Zeit. Experten der Stiftung Warentest geben Tipps, wie es noch rechtzeitig gelingt.

Wer eine Erklärung für das Steuerjahr 2022 abgeben muss, hat – ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins – noch bis spätestens 2. Oktober Zeit. Bis dahin muss die Erklärung beim Finanzamt sein. Ansonsten riskieren Betroffene einen Verspätungszuschlag. Darauf verwies die Stiftung Warentest in einer Mitteilung. Die Experten erklären fünf Wege, wie es mit der Steuererklärung mit Blick auf die wichtige Abgabefrist noch rechtzeitig klappen kann.

Steuererklärung 2022: Tipps für die Last-Minute-Erklärung

  1. Onlineportal Elster nutzen: Am schnellsten gehe es für alle, die schon einen Elster-Zugang haben, berichtet die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dann ist über das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung oder mit einer anderen Steuersoftware die Abgabe im Extremfall noch um 23.59 Uhr am Stichtag möglich.“
  2. Steuererklärung auf Papier erstellen: Ohne Elster-Zugang oder Personal­ausweis mit Online­funk­tion sei die „klassische Erklärung auf Papier für die kurz­fristige Abgabe besser geeignet“, heißt es ebenfalls auf Test.de. Auch bei der Erklärung auf Papier spielten die „E-Daten“ eine wichtige Rolle. „Daten, die das Finanz­amt schon hat, etwa die Lohn­steuer­daten, Belege über Kirchen­steuer oder Rentenbeiträge, müssen Steuerzahler nicht mehr eigens eintragen.“ Diese Daten seien auf den Formularen durch dunkelgrün hinterlegte Felder gekenn­zeichnet – „besonders zahlreich in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand“. Den Brief erst am Stichtag für die Pflichtabgabe loszuschicken, reicht den Steuerexperten zufolge allerdings nicht. Spätestens an diesem Tag müsse die Erklärung beim Amt ankommen, so der wichtige Hinweis. Wer so spät dran sei, könne seine Erklärung aber immer noch in den Hausbriefkasten seines Finanzamtes einwerfen.
  3. Verpflichtende Formulare zuerst vorlegen: Wichtig ist den Experten zufolge vor allem, dass die verpflichtenden Formulare zum Stichtag vorliegen und die Frist dadurch eingehalten wird. Zu den Formularen, die bei der Steuererklärung verpflichtend sind, zählen laut Test.de „der Haupt­vordruck und das Formular zum Einkommen, bei Angestellten und Beamten die Anlage N oder Rentne­rinnen und Rentnern die Anlage R. Eltern müssen die Anlage(n) Kind beilegen.“ Bei allem, was über die Pflicht hinausgeht, kann man den Fachleuten zufolge Unterlagen im Zweifel auch noch nachreichen – doch auch hier muss man sich an die zeitlichen Vorgaben halten: „Nicht berück­sichtigte Ausgaben, zusätzliche Formulare und andere Posten gehen damit nicht verloren. Nach dem Erhalt des Steuer­bescheids beginnt eine einmonatige Einspruchsfrist. Während dieser akzeptiert das Finanz­amt zusätzliche Abzugs­posten oder Formulare“, informiert die Stiftung Warentest ebenfalls in dem Beitrag.
  4. Frist­verlängerung beantragen: Wer seine Steuererklärung nicht inner­halb der gesetzlichen Frist schaffe, könne das Finanz­amt um eine Verlängerung bitten – „telefo­nisch, schriftlich oder direkt über Elster“, heißt es weiter auf Test.de. Damit das Amt dies akzeptiere, müssten einige Punkte erfüllt sein: „Zunächst muss jemand einen triftigen Grund haben. Das bloße Fehlen von Dokumenten etwa zählt nicht. Gute Aussichten haben aber alle, die Gründe wie einen Kranken­haus­auf­enthalt, Umzug oder Todes­fall in der Familie nennen können“, berichtet Test.de. „Zweitens sollte bei der Bitte um Verlängerung ein realistisches Datum angegeben sein, zu dem die Erklärung vorliegen wird, zum Beispiel einen Monat später.“
  5. Einen Profi fragen: Ist auch die Verlängerung zu kurz oder lehnt das Amt ab? Dann kann es sich lohnen, einen Profi zu konsultieren. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lassen, gelten nämlich andere Abgabefristen – für das Steuerjahr 2022 hätten Betroffene dann noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Finanzen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Welche Abgabefristen außerdem für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser