Die nächste Steuererklärung steht an? Nicht immer hat man alle Ausgaben, die sich steuerlich absetzen lassen, im Blick. Dabei gibt es in vielen Fällen Geld vom Staat zurück.
Nicht sofort mag man bei jeder Rechnung an die Steuer denken. In vielen Fällen gibt es über die nächste Steuererklärung allerdings Geld zurück, wie Steuerexperten betonen – es betrifft ganz verschiedene Lebensbereiche. Hier einige Beispiele.
1. Ausgaben für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen
Kosten für die Kinderbetreuung lassen sich zum Teil von der Steuer absetzen. Die Stiftung Warentest erklärt es: „Ob Eltern für die Betreuung ihres Kindes Geld zahlen oder, wie beim Au-pair, Sachleistungen wie Verpflegung erbringen, ist unerheblich – der Wert zählt für die Steuer“, hieß es in einem Beitrag auf Test.de. Auch Erstattungen, etwa von Fahrtkosten, lassen sich den Steuerexperten zufolge absetzen, wenn sie der betreuenden Person entstanden sind, während sie sich um das Kind gekümmert hat. Das Finanzamt berücksichtige allerdings ausschließlich die Kosten, „bei denen die reine Fürsorge für ein Kind im Vordergrund steht“.
In der Anlage Kind ihrer Steuererklärung könnten Eltern zum Beispiel folgende Posten angeben: Beiträge an Kindergarten, Kindertagesstätte, Heim, Hort und Krippe; Kosten für eine Unterbringung im Internat; Aufwand für Tagesmutter oder -vater und Ganztagspflegestellen. Egal, ob Kita, Hort und Co.: Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürften Eltern für die Betreuung Rechnungen bis zu 6.000 Euro einreichen, zwei Drittel davon – maximal 4.000 Euro – pro Jahr und Kind würden vom Finanzamt anerkannt. Wie bei Handwerkerrechnungen akzeptiere das Amt lediglich per Abbuchung oder Überweisung geleistete Beträge.
2. Handwerkerrechnungen einreichen
Mieter oder Eigentümer bekommen einen Steuerrabatt, wenn Handwerker auf ihre Kosten in ihrer Wohnung, ihrem Haus oder auf ihrem Grundstück etwas reparieren, warten oder modernisieren. „Übernehmen Handwerker in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder Grundstück Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Montagearbeiten oder Möbelaufbau, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten sowie Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialen direkt von Ihrer Steuerlast abziehen“, hieß es entsprechend auf Test.de.
Egal ob Schornsteinfeger, Wärmedämmung, Abflussreinigung oder Gartengestaltung – sobald also ein Profi solche Handwerksarbeiten ausführt, können Sie 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Aber: Man darf maximal 6.000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro im Jahr, so die Experten. Auch bei der Gartenarbeit ist man manchmal auf die Hilfe von Profis angewiesen. Tipps, welche Kosten man dabei von der Steuer absetzen kann.
3. Energiepauschale in Höhe von 300 Euro nicht erhalten?
Eigentlich sollten alle Arbeitnehmer und Minijobber im vergangenen Jahr die Energiepreispauschale (EEP) automatisch mit dem Lohn erhalten haben. Steuerzahler, die die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im Jahr 2022 jedoch nicht erhalten haben, obwohl sie einen Anspruch darauf hatten, können sich das Geld über die Steuererklärung holen. Bei Abgabe berücksichtigt das Finanzamt die Pauschale automatisch, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) außerdem schreibt.
Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.
4. Hohe außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit
Ob Arztkosten oder beispielsweise Aufwendungen für rezeptpflichtige Medikamente: „Haben Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Ausgaben für eigene Krankheitskosten getragen, kann sich das steuermindernd auswirken“, betont der Bund der Steuerzahler laut dpa. Die Kosten werden bei der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen. Voraussetzung ist, dass die Krankheitskosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, so die Experten. Diese hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.