Wer sich Kindergeld über das 18. Lebensjahr des Nachwuchses hinaus sichern will, muss genau hinschauen.
- Wer sich Kindergeld über das 18. Lebensjahr des Nachwuchses hinaus sichern will, muss genau hinschauen.
- Das Kabinett hat zudem Gesetz auf den Weg gebraucht, das es möglich machen soll, dass Eltern* Kindergeld und andere Leistungen bald online beantragen können.
- Welche Ansprüche Familien zum Beispiel bei einem Krankheitsfall haben - und was Eltern wissen wollten.
Anspruch auf Kindergeld trotz Krankheit? Gericht gab Mutter Recht
Update vom 26.06.2020: Ist ein volljähriges Kind krank und kann deshalb keine Ausbildung beginnen, besteht trotzdem Anspruch auf Kindergeld, wie Focus Online mit Blick auf ein Urteil aus Hamburg berichtet. Voraussetzung sei, dass grundsätzlich der Wille vorhanden ist, die Ausbildung anzutreten, berichtet das Portal. Grundsätzlich gilt demnach: Eltern können für ihre volljährigen Kinder weiterhin Kindergeld erhalten - unter der Bedingung, dass das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es sich noch in einem Studium oder einer Berufsausbildung befindet.
Müsse das Kind die Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen. bleibe der Kindergeldanspruch bestehen, berichtet das Portal, das zudem die Expertin Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf das aktuelle Steuerurteil aus Hamburg (Az.: 5 K 24/19) so zitiert: "Entscheidend ist allein, dass das Kind an seinem Ausbildungswillen festhält."
In dem Streitfall hatte eine Mutter geklagt, deren Tochter die Ausbildung nicht fortsetzen konnte, heißt es in dem Bericht. Für die Zeit zwischen dem Abbruch der Ausbildung und dem freiwilligen sozialen Jahr verlangte die Familienkasse demnach rund 2.500 Euro Kindergeld von der Mutter zurück, da sich das Kind in dieser Zeit nicht um eine Ausbildung bemüht habe und auch die Ausbildungswilligkeit nicht dokumentiert sei.
Das Finanzgericht Hamburg habe dies allerdings anders beurteilt: Nach Auffassung der Richter bleibt der Kindergeldanspruch dem Bericht zufolge auch dann bestehen, wenn das Kind infolge der Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine Berufsausbildung zu bemühen. Die Mutter konnte in dem Fall anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass ihre Tochter nicht in der Lage war, sich um eine Ausbildung zu bemühen, schildert das Portal die weiteren Hintergründen.
Ratsam sei es für betroffene Familien, bereits während der Erkrankung zu dokumentieren, dass nach der Genesung die Ausbildung fortgesetzt werden soll, heißt es weiter auf Focus Online. Dokumentiert werden könnte dies zum Beispiel durch eine Erklärung des Kindes oder durch Bewerbungsunterlagen.
Gesetzentwurf im Kabinett: Kindergeld und Co. bald online beantragen?
Update vom 24.06.2020: Eltern sollen staatliche Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld 2022 deutlich einfacher beantragen können. Ein solches Gesetz hat die Bundesregierung laut einem Bericht von "Zeit.de" jetzt auf den Weg gebracht. Das Gesetz müsse allerdings erst noch durch den Bundestag und Bundesrat, schreibt das Portal.
Die Bundesregierung will demnach den Zugang zu Familienleistungen erleichtern. Das geplante Gesetz solle es ermöglichen, die Geburtsurkunde, das Elterngeld, das Kindergeld und später auch den Kinderzuschlag gebündelt und online zu beantragen.
Denn bislang ist es schwierig für Eltern, den Durchblick zu behalten, heißt es bei "Zeit.de": Der Antrag auf Kindergeld müsse bisher ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden. Anträge auf Kinderzuschlag – eine Leistung für Familien mit wenig Einkommen – könnten unterdessen bereits online gestellt werden. Beim Elterngeld gebe es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Zudem müsse die Geburt des Kindes beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstelle, die wiederum nötig sei, um Elterngeld zu beantragen.
Das könnte sich bald ändern. "Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden", zitiert das Portal Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Eltern müssten den Angaben der Ministerin zufolge künftig für den Einmal-Antrag auch weniger Papiernachweise beilegen. Notwendig sei allerdings auch eine Zustimmung, dass die verschiedenen Behörden die erforderlichen Daten und Informationen untereinander elektronisch austauschen dürfen. Ein erster Pilotversuch mit dem geplanten Kombiantrag soll dem Bericht von "Zeit.de" zufolge noch in diesem Jahr in Bremen starten. Weitere Pilotprojekte seien nach Angaben der Ministerin im nächsten Jahr in anderen Bundesländern geplant. Ab 1. Januar 2022 sollen demnach dann alle Eltern bundesweit die Möglichkeit haben, mit einem Antrag die genannten Leistungen zu beantragen. Sofern dem Gesetz alle zustimmen.
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Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus
Beitrag vom 12.06.2020: Sobald ein Kind 18 Jahre alt wird, endet die Kindergeldzahlung noch im selben Monat. Auf Neuantrag kann es jedoch weitergehen, wie es in einem Bericht auf Welt.de zum Thema heißt. Unter bestimmten Umständen.
Wer sich Kindergeld über das 18. Lebensjahr des Nachwuchses hinaus sichern wolle, müsse genau hinschauen, heißt es in dem Bericht. Die grobe Faustregel für Eltern von Kindern bis 25 Jahren erklärt Isabel Klocke, Expertin beim Bund der Steuerzahler* auf Welt.de so: "Der Kindergeldanspruch besteht so lange, bis das Berufsziel erreicht ist und der junge Erwachsene damit arbeiten gehen kann."
Erst wenn die Erstausbildung zu Ende sei, heißt es in dem Bericht weiter, stoppe der Staat die Förderung. In der Praxis sei die Grenzziehung aber nicht leicht. Mache der Nachwuchs mehrere Ausbildungsschritte, sollten Eltern mit der Familienkasse reden.
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Wann ist das Berufsziel erreicht?
Oft scheitert die Unterstützung demnach an Details. Oder an der kniffligen Abgrenzung, wann der Nachwuchs sein Berufsziel eigentlich erreicht habe. Eltern sollten sich deshalb unbedingt rechtzeitig erkundigen, gerade auch, was die Übergänge betrifft: Eine lange Lehrstellensuche zum Beispiel muss der Familienkasse mit Belegen wie Onlinebewerbungen, Absagen oder der Bestätigung von Vorstellungsterminen durch die Firma nachgewiesen werden, wie Welt.de zum Beispiel auch berichtet.
Selbst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, gibt es noch weitere Hürden: "Wer in die Verlängerung gehen will, muss den Antrag rechtzeitig stellen", heißt es etwa auf Welt.de zum Beispiel. Sei die Familie zu spät dran, verliere sie Geld. Seit 2018 werde Kindergeld nur noch maximal sechs Monate rückwirkend gewährt. Seien Lehre oder Studium vor dem 25. Geburtstag beendet, gebe es auch kein Kindergeld mehr.
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Anspruch auf Kindergeld - wo gibt es Lücken?
Habe der Nachwuchs seinen Schulabschluss oder das Abi in der Tasche, stehe den Eltern noch vier Monate lang weiter Kindergeld zu – als Überbrückung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, erklärt Expertin Isabel Kocke auf Welt.de das Prozedere. Keine Lücke entsteht dem Bericht nach zum Beispiel, wenn das Kind im Herbst eine Lehre oder ein Studium anfängt. Trödele es aber bei der Berufs- und Studienwahl, sei der Anspruch bereits ab Juli verloren.
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Die meisten Eltern würden das nicht ahnen, weil das Kindergeld erst mal weiter aufs Konto fließe. Die Familienkasse werde es allerdings zurückfordern." Eltern müssten auch dann nachzahlen, wenn Sohn oder Tochter monatelang "chillen" oder "die Welt bereisen", nennt das Portal ein paar Beispiele. Die Unterstützung sei ebenfalls weg, wenn ein volljähriges Kind nach der Schule ein Work-and-Travel-Programm nutze, so der BFH (III B 119/08). Gut zu wissen: Danach könne sehr wohl wieder Anspruch auf Kindergeld bestehen - sollte der Nachwuchs eine erste Ausbildung beginnen.
Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann und es viele Details zu beachten gibt, sollten Eltern sich also besser gleich ausführlich informieren. Es könnte sich für sie lohnen.
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