Blaue statt weiße Kassenbons im Supermarkt: Das steckt hinter der neuen Farbe

Seit Anfang des Jahres gilt die Bonpflicht. (Symbolbild)
 ©picture-alliance/Britta Pederse/dpa

In einigen Supermärkten und Geschäften bekommen Kunden an der Kasse inzwischen blaue statt weiße Kassenzettel. Was es damit auf sich hat.

  • Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland die Bonpflicht. Aber nicht nur das hat sich für Verbraucher geändert.
  • In einigen Geschäften sind die Kassenzettel inzwischen bläulich statt weiß.
  • Was es damit auf sich hat.

Seit 1. Januar 2020 gilt die Bonpflicht. Viele Kunden wollen ihre Kassenzettel* allerdings gar nicht aufheben, sondern stecken sie höchstens kurz in die Tasche - um sie kurz danach im Müll zu entsorgen. Und die Umwelt?

Blaue Bons sollen sich Berichten zufolge als umweltfreundlicher erweisen - sie seien einfacher zu entsorgen. Wer unter anderem bei Alnatura, Edeka oder Netto einkaufe, kenne die blauen Kassenbons bereits, heißt es dazu in einem Beitrag des Nachhaltigkeits-Portals Utopia.de. Einige der Händler hätten sie bereits vor einigen Monaten eingeführt - darunter auch einige kleinere Geschäfte.

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Blaue statt weiße Kassenbons in einigen Geschäften

Utopia.de zufolge haben die genannten bläulichen Zettel dabei zwei entscheidende Vorteile gegenüber herkömmlichen Bons: „Sie enthalten keine chemischen Farbentwickler. Dadurch sind sie weniger problematisch für die Umwelt und Gesundheit. Sie können außerdem anders entsorgt werden als gewöhnliche Kassenzettel“, schreibt das Portal. Herkömmliche Kassenzettel würden nämlich nicht ins Altpapier gehören, informiert das Portal, sondern in den Restmüll. „Die blauen Bons hingegen dürfen ins Altpapier, sie können also wieder recycelt werden.“

Kritik an Bonpflicht in Geschäften - „unbürokratisch“ und „überflüssig“

Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen - im Supermarkt, aber auch in der Apotheke, beim Friseur oder zum Beispiel beim Bäcker. Das soll Steuerbetrug verhindern. Einzelhandel und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratisch und überflüssig kritisiert.

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Es gilt allerdings derzeit eine „Nichtbeanstandungsregelung“ für das Nachrüsten elektronischer Kassen mit der sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) bis Ende September, wie die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 19. Juli) berichtete. Bis dahin bekämen Einzelhändler noch keine Mahnungen oder Bußgelder, wenn sie das Kassensystem noch nicht installiert haben.

Muss immer ein Bon gedruckt werden? „Nein. Auch elektronische Ausgabeformate, beispielsweise per App, werden akzeptiert“; heißt es dazu auf „Spiegel Online“. Zumindest der Händler müsse jeden Verkauf „verbonen“. „Der Kunde kann auf Ausdruck und Mitnahme verzichten.“ Viele Verbraucher verzichten inzwischen freiwillig auf einen Kassenbon, um die Umwelt zu schonen. (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.

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