Durch die benötigten medizinischen Masken entstehen für Verbraucher in der Corona-Pandemie oft zusätzliche Kosten. Kann man sie von der Steuer absetzen?
Krankheitskosten gelten als außergewöhnlichen Belastungen und mindern ab einer bestimmten Höhe die Steuerlast*, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema.
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Auch medizinische Masken, die wegen der Corona-Pandemie gekauft wurden, können dem Bericht zufolge geltend gemacht werden - aber ganz so einfach ist es nicht. Hier müsse müsse unterschieden werden: Wurden die Masken für den privaten Gebrauch gekauft, zählen die Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen, heißt es in dem Bericht. Wurden die Masken ausschließlich aus beruflichen Gründen gekauft, handele es sich um Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben.
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Damit sich außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken, müsse die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Und die wiederum sei unterschiedlich hoch und richte sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Der dpa-Bericht nennt ein Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro betrage die zumutbare Eigenbelastung 1.046 Euro. Erst Ausgaben, die darüber lägen, würden steuerlich berücksichtigt. (ahu)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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