Steuererklärung: Wann muss sie spätestens beim Finanzamt sein?

Die Fristen für die Einkommensteuer 2022, 2023 und 2024 sollten Sie nicht verpassen. Wann die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein muss.

Eine Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit, sie ist jedoch für knapp die Hälfte der Steuerzahlenden Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Abgabefristen für Ihre nächste Steuererklärung nicht verpassen, denn sonst droht ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts.

Wann müssen Sie die Erklärung spätestens eingereicht haben? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weiß Rat und erklärt in einer Mitteilung, welche normalen Fristen Sie für Steuererklärung 2022, 2023 und 2024 beachten müssen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2022, 2023 und 2024

1. Steuerklärung für 2022

Infolge der Corona-Pandemie sind die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach verlängert worden. Welche Fristen gelten jetzt? Hier die Antwort der Steuerexperten: Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum allerdings um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und somit der 2. Oktober 2023.

2. Steuererklärung für 2023

Auch hier hatte sich die Abgabefrist etwas nach hinten geschoben. Die Experten der VLH erklären, welche Frist nun gilt: Die Steuererklärung für 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich auch bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag und somit der 2. September 2024.

3. Steuererklärung für 2024

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist hingegen wieder ganz regulär der 31. Juli 2025, wie die VLH informiert. Denn – abgesehen von den im Zuge der Corona-Pandemie nach hinten geschobenen Terminen – endet die Abgabefrist für die Steuererklärung in der Regel immer am 31. Juli, also sieben Monate nach Jahresende.

Bis wann gilt die Abgabefrist über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Wichtig zu wissen: Für Steuerpflichtige, die Ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten andere Fristen. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis wäre in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch aufgepasst, auch hier greift noch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, wie die VLH erklärt. Was gilt nun? „Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 durch einen Steuerprofi verlängert sich bis 31. August 2023, für die Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!) und für die Steuererklärung 2024 bis 30. April 2026.“

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung bedeutet mehr Zeit

Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung hingegen nicht verpflichtet, können Sie freiwillig eine Erklärung abgeben. In vielen Fällen lohnt sich das, denn viele Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gilt: Reichen Sie die Steuererklärung freiwillig ein, haben Sie nach Ablauf des Steuer­jahres vier Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung für 2022 also noch bis Ende 2026 vorlegen.

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