Steuererklärung: Handwerkerrechnung unbedingt angeben, das kann ihnen ein schönes Plus bescheren

Die Kosten für Handwerker können von der Steuer abgesetzt werden. Doch nicht alle Rechnungen werden vom Finanzamt anerkannt.

Wenn das Bad renoviert oder der Herd in der Küche angeschlossen werden muss, erledigen das die meisten nicht selbst, sondern beauftragen Handwerker. Das kann teuer werden. Doch zum Glück können Handwerkerrechnungen aber von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 1.200 Euro sind dabei jährlich drin. Beim Finanzamt werden jedoch nicht alle Handwerker-Kosten anerkannt.

Steuererklärung: Welche Voraussetzungen gelten für Handwerkerkosten?

Damit Sie Ihre Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) nennt folgende Bedingungen:

  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen, entweder als Eigentümer oder Mieter. Auch Immobilien, die mietfrei den eigenen Kindern überlassen werden, zählen dazu.
  • Bauarbeiten werden an bereits bestehenden Immobilien durchgeführt, nicht an Neubauten.
  • Keine Barzahlung – Sie müssen das Geld auf das Konto des Handwerksbetriebs überweisen. Die Rechnung sowie der Kontoauszug / die Zahlungsquittung gilt dann als Beleg für das Finanzamt.
  • Nur die reinen Arbeitskosten werden vom Finanzamt gefördert, nicht die Materialkosten (in Einzelfällen auch Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgung oder Verbrauchsmittel)
  • Maßnahme darf nicht öffentlich gefördert werden.

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Handwerkerkosten absetzen: bis zu 20 Prozent sind möglich

Egal ob Schornsteinfeger, Wärmedämmung, Abflussreinigung oder Gartengestaltung – sobald ein Profi die Handwerksarbeiten ausführt, können Sie 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Die Obergrenze liegt bei maximal 1.200 Euro im Jahr.

Welche Handwerkerleistungen genau abgesetzt werden können, ist nicht zu hundert Prozent geregelt. Im Grundsatz gilt, dass der Handwerkerbonus sowohl für das Reparieren, Renovieren oder Austauschen gilt, als auch, wenn der Wohnraum erweitert wird (etwa in Form eines Wintergartens).

Welche Handwerkerkosten sind von der Steuer absetzbar?

Folgende Handwerkerleistungen werden in der Regel steuerlich anerkannt (Auswahl):

  • Abflussrohrreinigung
  • Arbeiten am Dach, an Bodenbelägen, Fassade, Garage, Innen- und Außenwänden, Zu- und Ableitungen
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Außenanlagen (Zäune, Wege, Mauern usw.)
  • Carport- und Terrassenüberdachung
  • Dachrinnenreinigung
  • Einbauten für den Einbruchschutz  
  • Elektroanlagen (Wartung und Reparatur)
  • Fahrstuhlkosten (Wartung und Reparatur)
  • Feuerlöscherwartung
  • Fußbodenheizung
  • Gartengestaltung (nicht Gartenpflege)
  • Heizungskosten (z.B. Heizungswartung und Reparatur)
  • Klavierstimmer
  • Kontrollmaßnahmen des TÜV (z. B. für den Fahrstuhl oder Treppenlift)
  • Legionellenprüfung
  • Modernisierung (z. B. Bad oder Küche)
  • Montagearbeiten (z. B. für neue Möbel)
  • Pilzbekämpfung
  • Reparatur, Wartung und Pflege von Bodenbelägen, Teppichboden, Parkett, Fliesen, von Fenstern und Türen (innen und außen),
  • Wartung/Reperatur von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler)
  • Schornsteinfeger
  • Trocknung oder Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmung
  • Wartung (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher, CO₂-Warngeräte, Pumpen, Abwasser-Rückstausicherung)
  • Wasserentsorgung

Nicht zu verwechseln sind Handwerkerleistungen übrigens mit den haushaltsnahen Dienstleistungen, die ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Darunterfallen etwa Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen, eine Putzhilfe oder Hausmeisterdienste.

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