Checkliste für die Steuererklärung: Was Sie alles absetzen können

Klar: Sie nervt. Aber: Bei der Steuererklärung lässt sich einiges an Geld sparen, wenn Sie Kosten von der Steuer absetzen – aber bei welchen klappt das? Eine Checkliste.

Die jährliche Steuererklärung zu machen, ist kein großer Spaß. Für viele Steuerzahler sind die Formulare und zugehörigen Anlagen unübersichtlich und unverständlich, sodass sie sich jedes Jahr aufs Neue einen Überblick verschaffen müssen. Wenn man sich jedoch auskennt und weiß, welche Kosten man von der Steuer absetzen kann, kann das durchaus motivierend sein. Aber leichter gesagt, als getan. Damit Sie einen Überblick darüber haben, was Sie alles von der Steuer absetzen können, haben wir in diesem Artikel eine Checkliste erstellt. So können Sie Punkt für Punkt abhaken und sehen, ob Ihnen eine Rückzahlung zusteht.

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Checkliste Steuererklärung: Das können Sie von der Steuer absetzen

Im Folgenden haben wir die für die Steuererklärung relevanten Ausgaben aufgelistet. Über die Links gelangen Sie zu ausführlichen Artikeln zum jeweiligen Thema. Weiter unten gehen wir ebenfalls auf die einzelnen Punkte kurz ein.

Laden Sie sich HIER die kostenlose Checkliste herunter.

Werbungskosten: Homeoffice, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale

Die Werbungskosten werden im Steuerformular in der Anlage N eingetragen.

  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale war eine Maßnahme nach dem Ausbruch des Coronavirus. Arbeitnehmer können für jeden Tag im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten geltend machen, allerdings nicht mehr als 600 Euro im Jahr.
  • Arbeitszimmer: Sie haben zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet? Um dieses von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um ein Zimmer handeln, das fast ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Zudem muss es sich um einen abschließbaren Raum handeln. Dann können Sie die anteiligen Mietkosten ohne Limit von der Steuer absetzen, sofern Sie Ihre berufliche Tätigkeit hauptsächlich von Ihrem Arbeitszimmer aus ausüben.
  • Bis zu 1.250 Euro können für das Arbeitszimmer geltend machen, wenn Sie „teilweise zu Hause arbeiten“. Das bedeutet, wenn Sie sich beispielsweise im Büro Ihres Arbeitgebers einen Platz teilen und deswegen einige Tage von zu Hause aus arbeiten müssen. Falls Sie das Zimmer für einen Nebenjob nutzen, ist das auch möglich.
  • Pendlerpauschale: Pro zurückgelegtem Kilometer stehen Arbeitnehmern auf dem täglichen Weg zur Arbeit 30 Cent zu. Ab dem 21. Kilometer sind 35 Cent absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Fuß, mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder Auto zur Arbeit kommen.

Umzugskostenpauschale

Falls Sie für Ihren Umzug eine Firma engagiert oder die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen haben, können Sie auch dies steuerlich geltend machen, sofern mindestens eine Voraussetzung erfüllt sind. Beispielsweise dann, wenn Sie beruflich umziehen müssen oder Sie durch Ihren Umzug den Berufsweg nachweislich verkürzen. Als Single erhalten Sie so eine Pauschale von 886 Euro.

Versicherungen und Altersvorsorge

Versicherungen werden im Steuerformular in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Selbstständige können jährlich bis zu 2.800 Euro von der Steuer absetzen, bei Angestellten sind es höchstens 1.900 Euro – hier zählen bereits Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung dazu. Wenn Sie die Gesamtsumme noch nicht erreicht haben, können Sie folgende Versicherungen ebenfalls steuerlich absetzen:

  • Arbeitslosen-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung

Auch die Altersvorsorge ist in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer lässt sich nur dann in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern es sich um ein beruflich genutztes Fahrzeug handelt. Wenn das Auto weniger als zehn Prozent für die Arbeit genutzt wird, gilt es als private Nutzung und ist somit nicht steuerlich absetzbar. Überprüft wird das am Kilometerstand. Als Nachweis für die berufliche Nutzung ist beispielsweise ein Fahrtenbuch nötig.

Haushaltsnahe Aufwendungen zum Beispiel für Handwerker

Haushaltsnahe Aufwendungen sind anteilig 20 Prozent anrechenbar. Die jährliche Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro. Hier zählen unter anderem Handwerkerarbeiten dazu, bei denen Sie jährlich jedoch nur bis zu 1.200 Euro im Jahr absetzen können.

Kosten für Privatschulen und Hochschulen

Eltern können 30 Prozent der Kosten für Privatschulen geltend machen, allerdings nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. Hochschulkosten sind jedoch nicht absetzbar.

Kinderbetreuungskosten

Für Kindergarten, Babysitter oder sonstige Kosten, können Sie 2/3 der Beträge geltend machen, bis zu maximal 4.000 Euro im Jahr.

Gesundheitskosten

Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, gelten als „außergewöhnliche Belastung“. Hierzu zählen zum Beispiel Medikamente, Kuren, Zahnersatz und Brillen. Sofern diese einen „zumutbaren Eigenanteil“ überschreiten, sind diese ebenfalls steuerlich absetzbar. Für die Festlegung des zumutbaren Eigenanteils werden das Einkommen sowie die Familienverhältnisse herangezogen.

Spenden

Spenden können Sie 200 Euro ohne Spendenbeleg steuerlich absetzen. Für alle Beträge über dieser Grenze benötigt das Finanzamt einen Nachweis von der Überweisung auf das Spendenkonto sowie einen offiziellen Spendenbeleg des Empfängers.

Prinzipiell kann jeder Mensch selbst entscheiden, wann er seine Steuererklärung abgibt, solange er sich an die vorgegebene Frist hält. Allerdings empfehlen Experten, mit der Abgabe nicht zu lange zu warten, da sich ansonsten aufgrund vieler Eingänge gleichzeitig die Bearbeitungsdauer vermutlich verlängern wird, weiß Ruhr24.

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