Regelungen für den Ernstfall treffen: Drei Punkte, die Sie im Blick haben sollten

Auch wenn die Finanzen grundsätzlich geregelt sind, vergessen viele Menschen ein wichtiges Thema: Was passiert in einem Notfall?

Ein Unfall, Veränderungen der Lebensumstände oder eine Krankheit können das Leben auf den Kopf stellen: Bestimmte Ereignisse und Situationen können dazu führen, dass man sich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst um seine Finanzen kümmern kann. Doch was passiert, wenn man selber oder die Angehörigen wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können? Über so etwas denkt wohl niemand gerne nach. Es ist allerdings wichtig, entsprechende Fragen für den Fall der Fälle zu klären.

1. Vorsorgevollmacht

Eine schriftliche Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für einen entscheidet, wenn man dies selbst nicht mehr kann. Die Bevollmächtigten bekommen damit eine große Verantwortung, denn darin können je nach Ausgestaltung Bankgeschäfte oder auch Themen wie Hausverkauf, Anträge bei der Krankenkasse oder Umzug in ein Pflegeheim mit inbegriffen sein. Da nicht alle Banken eine Vorsorgevollmacht akzeptieren, sollte eine Depot- und Kontovollmacht ausgestellt werden. Diese muss notariell beglaubigt sein oder mit einem speziellen Bankformular vervollständigt werden, wie Finanztip berichtet.

„Wer niemanden beauftragt hat, wer keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, muss damit rechnen, dass der Staat im Ernstfall einspringt“, erklärte die Juristin Simone Weidner von der Stiftung Warentest im Interview mit ZDF Heute. Nach einem Unfall oder im Alter kann eine Vorsorgevollmacht daher Sicherheit schaffen. Für die verschiedenen Bereiche können außerdem verschiedene Personen bevollmächtigt werden.

2. Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann regeln, welche medizinischen Behandlungen man für einen Ernstfall vorsieht. In einer Patientenverfügung lassen sich eigene Vorstellungen für den Fall akuter Krisensituationen formulieren. Welche medizinischen Maßnahmen werden im Fall der Fälle befürwortet, und welche nicht? Die Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente.

Wichtig: Alle Vollmachten und Verfügungen müssen schriftlich verfasst sein, können aber jederzeit widerrufen werden. Regelmäßig sollten sie auf die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. Die Vertrauenspersonen müssen zudem über ein Original verfügen, das im Ernstfall nachgewiesen werden muss.

3. Testament

Kein schöner Gedanke, aber ebenfalls wichtig: zu regeln, was nach dem Tod mit dem Nachlass passieren soll. Grundsätzlich gilt zwar die gesetzliche Erbfolge, diese kann mit dem Testament allerdings außer Kraft gesetzt werden. Die Kontovollmacht kann ein Testament nicht ersetzen. Sie entscheidet nicht über Verteilung und Vererbung des Geldes oder Besitzes. Ein Testament muss nicht notariell aufgesetzt sein. Allerdings sollten Sie sich bei der Aufstellung an einige wichtige Regeln halten.

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