Heiraten: Darum zoffen sich Paare oft ums Geld - die größten Ehe-Irrtümer

Bei vielen verheirateten Paaren ist Geld leider ein Streitthema.
 ©picture alliance/Andreas Lander/ZB/dpa

Bei vielen verheirateten Paaren ist Geld leider ein Streitthema. Die häufigsten Irrtümer und was jeder schon vor der Hochzeit wissen sollte. 

  • Wenn es ums Geld geht, sollten Paare wichtige Fragen am besten schon vor der Hochzeit klären.
  • Experten berichten über häufige Irrtümer in der Ehe.
  • Damit erst gar keine Missverständnisse entstehen, lohnt es sich, die Fakten zu kennen.

Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann? Damit das Ehepaar sich an seinem Glück gemeinsam erfreuen kann und sich nicht ständig über Geld* streiten muss, sollten sich beide Partner bewusst sein, was sie mit dem Bund der Ehe eingehen. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ erklären in einem aktuellen Beitrag, was Partner vor dem Ja-Wort bedenken sollten. Die häufigsten Ehe-Irrtümer und fünf Fakten, die jeder darüber wissen sollte:

  • Gehört den beiden Partnern nach der Hochzeit alles gemeinsam? Wer das glaubt, liegt falsch. Dem Ehepaar gehört nicht automatisch alles gemeinsam. Den eine Heirat* ändere nichts an den Vermögensverhältnissen der Partner, wissen die Experten. Jeder der beiden Partner behält sämtliche Vermögensgegenstände, die er in die Ehe mitbringt. Und auch Vermögensgegenstände, die jeder der beiden während der Ehe unter seinem Namen erwirbt, sind sein Eigentum. Es sei denn die Eheleute haben im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart - dann wird alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. 
  • Stimmt es, dass getrennte Konten auch Gütertrennung bedeuten? Auch das ist Experten zufolge ein Irrtum. Ob Ehepartner getrennte Konten führen oder ein gemeinsames Konto einrichten, hat keine Auswirkungen auf ihren Güterstand. Die Gütertrennung gilt wiederum nur, wenn Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbart haben.
  • In Bezug auf die Trennung der jeweiligen Vermögen der Ehegatten bestehen zwischen der Gütertrennung und der ohne Ehevertrag geltenden Zugewinngemeinschaft allerdings keine Unterschiede, heißt es dazu in einem Beitrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). In beiden Fällen blieben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Der Unterschied: Bei der Gütertrennung erfolge im Falle einer Scheidung keine Teilhabe an dem Vermögen des anderen Partners durch einen Zugewinnausgleich.
  • Lesen Sie hier: Hochzeitsfeier verschieben statt stornieren? Was ein Heirats-Experte künftigen Brautpaaren rät
  • Muss der Ehepartner zustimmen, wenn der andere etwas verkaufen will? Auch das ist einer der Irrtümer, über den die Experten gerne aufklären. Denn im Prinzip kann jeder Ehepartner verkaufen, was er will. Eine Ausnahme gilt, wenn das Geschäft einen Vermögensgegenstand betrifft, der nahezu das gesamte Vermögen des veräußernden Ehegatten ausmacht. Das kann zum Beispiel bei einer Immobilie der Fall sein - dann müsste der Ehepartner die Zustimmung des anderen einholen.
  • Ist der Ehepartner gut versorgt, wenn dem anderen etwas zustößt? Es kommt darauf an: „Stirbt einer der Eheleute, erhält der andere unter Umständen eine Witwen- beziehungs­weise Witwerrente“, erklären die Experten auf „Finanztest.de“. „Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der verstorbene Partner Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung gezahlt hat.“ Die Hinterbliebenenrente hängt den Experten zufolge von der Dauer und der Höhe der geleisteten Beiträge ab und ist „meist nicht allzu hoch“. Die Witwenrente werde zudem nur bezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden habe, schreibt das Portal zudem. „Ausnahmen sind möglich, wenn der Partner zum Beispiel bei einem Unfall oder aufgrund einer plötzlichen Krankheit stirbt.“
  • Hat der verstorbene Partner eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann der Hinterbliebene gut versorgt sein, heißt es weiter in einem dpa-Beitrag, vorausgesetzt, das letztendlich ausgezahlte Kapital sei hoch genug und der Hinterbliebene sei im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigter genannt.
  • Erfahren Sie zudem: Nach der Hochzeit: Diesen Testament-Fehler sollten Sie nicht begehen
  • Lohnt sich die Hochzeit aus einkommensteuerlichen Gründen? Nur wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, lohnt sich eine Heirat aus rein einkommensteuerlichen Gründen nicht, klären die Experten auf „Finanztest.de“ auf. Der Tarif bringe dann echte Vorteile, wenn ein Partner mehr verdiene als der andere. Gerade bei Familien, in denen einer Voll­zeit und der andere der Kinder wegen Teil­zeit arbeite, sei das oft der Fall. „Beide Grund­frei­beträge lassen sich voll ausnutzen und das Paar stößt insgesamt in nicht so hohe Steuersätze* vor“, kommt eine Rechts­anwältin in dem Beitrag zu Wort. (ahu) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

Quellen: Finanztest.de, dpa

Auch interessant: So beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten für die Kinderbetreuung

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser