Wer daheim arbeitet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Aufgrund von Corona wurden die Regeln angepasst.
Homeoffice gehört für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Wer die Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer von der Steuer* absetzen will, muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen. So sind einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge die Kosten im Prinzip steuerlich abzugsfähig. Ein unbeschränkter Kostenabzug sei dann möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bilde. Die Bedingung dabei sei zudem, dass die Tätigkeiten von daheim aus und die im Büro oder der Firma qualitativ gleichwertig seien.
Was bedeutet das für Beschäftigte, die manchmal von daheim aus arbeiten und an anderen Tagen wiederum im Betrieb? Auch dazu liefert der Bericht eine Antwort: Arbeite ein Steuerpflichtiger mindestens an drei von fünf Tagen in seinem häuslichen Arbeitszimmer, befinde sich auch dort der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.
Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
Sollte der Steuerpflichtige dagegen weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringen - und es steht ihm kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung -, dürften die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zumindest bis zu 1.250 Euro jährlich abgezogen werden.
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Angesichts der Corona-Pandemie wurden die Regeln für 2020 zudem noch etwas angepasst. So gilt für die Zeit ab dem 01.03.2020 und noch bis zum 31.12.2021 dem Bericht zufolge eine Vereinfachung: „Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine laut dpa.
Sprich, so die Schlussfolgerung laut dpa: Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich dann ins häusliche Arbeitszimmer, wenn dort während der Pandemie im Schnitt wöchentlich mehr Arbeitszeit verbracht wird als im Betrieb. Das bedeutet für die Steuer: Die Kosten sind in diesem Fall komplett abzugsfähig.
Bestimmte Kriterien fürs Arbeitszimmer daheim
Doch aufgepasst: Will man die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, muss man den Steuer-Experten zufolge - unabhängig davon, ob in voller Höhe oder nicht - eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Bei dem Arbeitszimmer müsse es sich um einen abgeschlossenen Raum handeln, der „seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder verwaltungsorganisatorischer Aufgaben dient“, wie dpa schreibt. Zudem müsse dieser Raum „nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden“. Sprich, bei der Heimarbeit am Küchentisch wäre diese Bedingungen nicht erfüllt.
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Alternative: Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag nutzen
Was ist, wenn man daheim kein eigenes Arbeitszimmer, sondern nur eine Arbeitsecke hat? Dann bleibt Steuerpflichtigen den Experten zufolge zumindest der Weg über die Homeoffice-Pauschale. Bedeutet: Pro Homeoffice-Tag kann man fünf Euro geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr. Die Voraussetzung ist, dass man an dem Homeoffice-Tag ausschließlich von daheim aus gearbeitet hat und nicht zum Beispiel für einen Botengang noch zusätzlich die Arbeitsstätte aufgesucht hat.
Homeoffice-Pauschale zählt allerdings zu Werbungskosten
Noch ein Manko gibt es: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren davon nur jene Steuerzahler, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro kommen.
Büroausstattung wiederum zählt zu den Werbungskosten. Wer sich privat im vergangenen Jahr oder davor einen neuen Schreibtisch oder Bürostuhl zugelegt hat, den er jetzt im Homeoffice vorwiegend beruflich nutzt, kann die Kosten auf diesem Weg steuerlich geltend machen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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