Viele Eltern erhalten im Jahr 2020 den Corona-Kinderbonus. Experten erklären, welche Folgen das für die Steuererklärung hat und worauf Eltern außerdem achten sollten.
Viele Eltern dürften sich im September über die erste Zahlung des Corona-Kinderbonus* in Höhe von 200 Euro gefreut haben. Im Oktober folgte die zweite Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Die Auszahlung geschehe automatisch, es müsse nichts beantragt oder ausgefüllt werden, war die Info vorab. Durch den Kinderbonus von insgesamt 300 Euro sollten gerade Familien mit kleinen Einkommen während der Corona-Krise finanziell unterstützt werden.
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Corona-Kinderbonus hat Auswirkungen auf die Steuererklärung
Insgesamt erhielten betroffene Eltern 2020 einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro - und zwar für jedes Kind, für das sie mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld haben. „Für Kinder, die zum Beispiel erst im November geboren werden, gibt es den Bonus ebenfalls“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) dazu Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Doch wie wirkt sich der Kinderbonus auf die Steuererklärung aus? Wie das reguläre Kindergeld rechnet der Fiskus auch den Kinderbonus bei der Einkommensteuererklärung auf den Kinderfreibetrag an, wie dpa berichtet. Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis rund 68.000 Euro (bei Einzelpersonen etwa die Hälfte) profitieren demnach vom Bonus. Bei höheren Einkünften schmilze der Vorteil ab.
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Kinderbetreuung in der Coronakrise - was ist steuerlich zu beachten?
In der Coronakrise mussten außerdem schon viele Eltern wegen geschlossener Kitas und Schulen ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren. Was gilt hier steuerlich, wenn sie für die Einkommenseinbußen entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten haben? Ausgleichszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind steuerfrei, wie es in dem dpa-Bericht zum Thema heißt, sie werden aber ebenfalls bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Sie unterliegen demnach dem Progressionsvorbehalt - der Steuersatz für das übrige Einkommen erhöht sich also. „Dadurch kann es in einigen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen“, so Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin laut dpa.
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Was ist bei der Steuererklärung zu beachten, wenn der Arbeitgeber eine kurzfristige Kinderbetreuung finanziert? Dazu heißt es in dem Bericht: Der Arbeitgeber könne einen Beschäftigten mit 600 Euro im Jahr steuerfrei bei einer kurzfristigen Kinderbetreuung oder der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. Zahle er einen höheren Betrag für die kurzfristige Betreuung, so sei laut Stiftung Warentest der Anteil oberhalb der 600 Euro steuerpflichtig.
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