Zeiten der Kindererziehung können sich Mütter oder Väter bei der Rente anrechnen lassen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen Eltern zustehen.
Wie erhalte ich Rente für die Kindererziehung, und mit welchem Geld kann ich später rechnen? Diese Frage dürften sich viele (werdende) Eltern stellen. Experten der Stiftung Warentest erklären, was Betroffene wissen sollten – und wie sie ihre Altersvorsorge besser planen können.
Rente für die Kindererziehung: Eltern müssen einen Antrag stellen
„Damit die Rentenversicherung Kindererziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kindererziehungszeit beantragen“, so der wichtige Hinweis laut einem Beitrag von Test.de. Das Formular dafür heiße „V0800“ und könne bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Eltern könnten sich mit dem Antrag zwar theoretisch Zeit bis zur Rente lassen, die Experten empfehlen allerdings, ihn möglichst früh zu stellen. Denn das erleichtert die Planung.
Wie stark erhöht die Kindererziehungszeit die Rente?
Die Zeit der Kindererziehung erhöhe die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und zusammen mit einem Arbeitgeber Beiträge gezahlt, heißt es in dem Beitrag auf Test.de. „Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, währt die Kindererziehungszeit 30 Monate, für später geborene Kinder 36 Monate.“ Wenn Eltern während der Kindererziehungszeit arbeiten, erhalten sie Rentenpunkte „zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrem Job“, heißt es darin weiter – allerdings gelte das nur bis zu einer Höchstgrenze.
Wo liegt diese Grenze? Liege der Bruttoverdienst während der Kindererziehungszeit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhe die Erziehungszeit die Rente nicht, wissen die Experten der Stiftung Warentest. Die Beitragsbemessungsgrenze liege „derzeit bei monatlich 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten“. Auch wenn Beschäftigte überdurchschnittlich verdienen, erhalten sie dem Beitrag zufolge nicht mehr die vollen Ansprüche für die Erziehung.
Nicht rentenversicherte Selbstständige wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte erhalten laut Test.de hingegen die vollen Ansprüche aus der Kindererziehungszeit, „unabhängig von der Höhe des Verdienstes“. Grundsätzlich stünden Selbstständigen Kindererziehungszeiten zu – und zwar „unabhängig davon, ob sie vor der Geburt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder dort gar nicht versichert sind“, wie Test.de ganz allgemein informiert. „Die Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeiten, solange Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alterssicherungssystem erhalten.“ Das sei bei Selbstständigen und auch bei Freiberuflern wie Ärzten oder Rechtsanwälten nicht der Fall.
Welches Elternteilt hat Rentenanspruch für Kindererziehungszeit?
Die Rentenansprüche für die Kindererziehung bestehen „nur einmal pro Kind“, sprich nicht für beide Elternteile. Die Rentenversicherung schreibe in der Regel dem Elternteil die zusätzlichen Rentenpunkte gut, der sich in den ersten Jahren hauptsächlich um das Kind gekümmert habe, erklärt Test.de. „Hat sich die Mutter im ersten Jahr gekümmert und der Vater in den zwei darauffolgenden Jahren, wird sie beiden nacheinander anteilig angerechnet.“ Sollten Eltern die Ansprüche hingegen anders aufteilen wollen, müssten sie dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. „Das machen sie anhand des Formulars V0820. Zeit lassen können sie sich dafür nicht – es ist nur zwei Monate rückwirkend möglich. Am besten, Eltern entscheiden schon vor der Geburt darüber“, heißt es dazu in dem Beitrag der Stiftung Warentest.
Wie viel Rente bringt die Kindererziehung?
Mutter oder Vater erhalten für jedes Kind Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es „rund 2,5 Punkte“. „Das sind in den alten Bundesländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro“, erklärt Test.de. Für ab 1992 geborene Kinder sind es „rund 3 Punkte“. „Das sind in den alten Bundesländern rund 108 Euro und in den neuen Bundesländern rund 107 Euro.“ Die Experten nennen ein Beispiel: „Für ein Kind das 2001 geboren wurde, bringt das in den alten Bundesländern rund 108 Euro Rente. Wurde ein Kind 1990 und eines 1995 geboren, bringt das in den neuen Bundesländern rund 195 Euro Rente.“