Gerichtsurteil: Strafzinsen bei Girokonten-Neuverträgen zulässig – doch Verbraucherschützer warnen

Das Logo der Sparkasse (Symbolbild). Das Landgericht Leipzig hat eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Negativzinsen für Girokonten der Sparkasse Vogtland in weiten Teilen abgewiesen. 
 ©Soeren Stache/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Sind Negativzinsen auf Girokonten für Neukunden und Bestandskunden, die das Kontomodell wechseln, zulässig? Das Landgericht Leipzig hat in dieser Woche ein Urteil gefällt.

Negativzinsen auf Girokonto-Guthaben können nach Ansicht des Landgerichts Leipzig auch für Neukunden zulässig sein. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 8. Juli) anlässlich eines aktuellen Urteils. Das Gericht wies laut dpa eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland (Az. 5 O 640/20) ab. Diese hatte dem Bericht zufolge im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen in Höhe von 0,7 Prozent jährlich für Neukunden und kontowechselnde Kunden mit mehr als 5.000 Euro auf dem Girokonto eingeführt.

Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sogenannte Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab, wie es in dem dpa-Bericht zu den Hintergründen weiter heißt. Das Gericht habe dem Geldinstitut nun Recht gegeben. Zuvor hätten Gerichte zwar entschieden, dass Negativzinsen nicht durch einen allgemeinen Preisaushang verkündet werden dürften, hieß es dpa zufolge in einer Mitteilung des Gerichts. Der sächsische Fall sei aber anders: Die Negativzinsen waren demnach in den Vertragsanlagen enthalten, die Kunden bei Vertragsabschlüssen unterzeichneten. Damit handele es sich um individuelle Vereinbarungen. Zudem seien Altverträge von Bestandsverträgen ausgenommen.

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Streit über Negativzinsen - Verbraucherschützer kündigen Berufung an

Die Verbraucherzentrale kündigte Spiegel Online zufolge Berufung am Oberlandesgericht in Dresden an. In einem Punkt hätten die Verbraucherschützer in dem besagten Fall immerhin einen kleinen Erfolg gehabt, heißt es in den Berichten: Für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, dürfe dem Urteil zufolge kein Verwahrentgelt erhoben werden, schilderte etwa Tagesschau.de. Den Verbraucherschützern geht das allerdings nicht weit genug, sie hätten die Bereitschaft deutlich gemacht, den Streitfall letztlich auch durch den Bundesgerichtshof entscheiden zu lassen. 

Immer mehr Banken und Sparkassen erheben Negativzinsen

Es ist nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung zu Negativzinsen, wie Tagesschau.de schreibt: In einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom Januar 2018 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen ging es dem Nachrichtenportal zufolge ebenfalls um Verwahrentgelte. Die Volksbank Reutlingen dürfe bei bestehenden Geldanlageverträgen nicht nachträglich einseitig einen Negativzins einführen, beschied das Landgericht TübingenTagesschau.de zufolge damals. Das Landgericht Tübingen beschied, wie es in dem Bericht weiter heißt, zudem in einem anderen Verfahren, dass Negativzinsen für ein Girokonto, für das bereits Kontoführungsgebühren erhoben werden, zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kapitalgebers führe. 

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Immer mehr Geldinstitute sind inzwischen dazu übergegangen, Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben - zumindest ab größeren Freibeträgen, wie dpa berichtet. Nach der jüngsten Auswertung des Vergleichsportals Verivox würden inzwischen 349 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto (Stichtag: 29.Juni). erheben. Das seien 171 mehr als noch Ende 2020.

Was tun gegen Negativzinsen?

Viele Sparer sind verunsichert. Verbraucher, die mit Negativzinsen nicht einverstanden sind und noch ein biss­chen Zins für ihr Erspartes bekommen möchten, können über einen Bankenwechsel nachdenken, so der Rat von Verbraucherschützern. Bei der Suche nach einem anderen Anbieter helfen Vergleiche wie beispielsweise die von Stiftung Warentest. „Oder sie legen das Geld in kurz umlaufenden Fest­geldern an. Dort werden keine Minuszinsen verlangt“, heißt es zudem auf Test.de. Viele Sparer setzen heute derweil nicht mehr auf Zinsanlagen, sondern zum Beispiel auf ETF-Sparpläne. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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