Vorzeitig in den Ruhestand gehen und nebenbei jobben? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Hinzuverdienstgrenze gibt es coronabedingt eine Besonderheit.
Mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand* gehen, aber man will sich bis zur Altersrente noch etwas hinzuverdienen? Das ist in unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Einschränkung: Während alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zusätzlich zur gesetzlichen Rente unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, ist das bei Frührentnern nicht möglich. Regulär haben sie pro Jahr einen Freibetrag von 6.300 Euro. Ein Verdienst, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet und mindert die Rente, schildert die Nachrichten-Agentur dpa die Hintergründe.
Coronakrise: Frührentner können auch 2021 mehr hinzuverdienen
Aber, so der wichtige Hinweis: In Corona-Zeiten ist alles etwas anders. So lag wegen der Pandemie im Jahr 2020 die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bei 44.590 Euro, 2021 stieg sie sogar auf 46.060 Euro. Der Grund für die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze war der gestiegene Personalbedarf in vielen Berufszweigen, etwa im Gesundheitswesen, schildert dpa zu den Hintergründen. AB 2022 gelte allerdings wieder die alte Regel, so die Nachrichtenagentur: Bezieher einer Alters-Frührente, die in einem Kalenderjahr mehr als 6.300 Euro brutto verdienen, müssten dann wieder mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen. Generell erfolge die Kürzung der Rente für das gesamte Kalenderjahr, heißt es in dem Bericht.
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Früher in Rente gehen und einen Nebenjob ausüben?
Gerade wegen der hohen Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr könnte es also derzeit für viele ältere Arbeitnehmer attraktiv sein, neben einer Beschäftigung eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Dafür müssten sie jedoch Voraussetzungen erfüllen, wie dpa konkret so schildert: Für alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, werde das Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise angepasst.
Wer zu den Jahrgängen 1949 bis 1963 gehöre, könne noch vor seinem 65. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren seien, betrage das Renteneintrittsalter auch nach 45 Beitragsjahren 65 Jahre.
Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichteten, könnten demnach mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Gerade in solchen Fällen sollte man vorher einen Fachmann fragen; so kann etwa ein Steuerberater ausloten, ob und wann sich ein Hinzuverdienst im Einzelfall lohnt oder nicht.
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Rente erhöht sich durch Beiträge in die Rentenversicherung
Was man bei der Gesamtrechnung nicht vergessen darf: Frührentner, die neben der Rente arbeiten, zahlen auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Damit erwerben sie auch einen höheren Rentenanspruch. „Dieser wird ausgezahlt, sobald das reguläre Rentenalter erreicht ist“, so der Hinweis der Stiftung Warentest. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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