Rentenerhöhung 2020 – aber für viele Rentner gibt es eine schlechte Nachricht

Ein älteres Paar geniest die Sonne
 ©Stephan Scheuer/dpa/picture alliance

Seit Juli bekommen Rentner mehr Geld. Aber die Rentenerhöhung hat für viele Ruheständler auch eine Kehrseite - womit viele von ihnen in Zukunft rechnen müssen.

Update vom 22. Oktober 2020: In den vergangenen Jahren sind mehrere hunderttausend Rentner allein durch Rentenerhöhungen erstmals steuerpflichtig* geworden. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP (Stand: 16. Oktober). Es gehe um rund 313.000 Fälle in den vergangenen fünf Jahren, heißt es AFP zufolge in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, aus der die „Rheinische Post“ am Freitag zitiert habe. Demnach gab es allein in diesem Jahr rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner, die nur aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli zum ersten Mal Einkommensteuer zahlen müssen, wie die Nachrichtenagentur berichtet.

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Rentenerhöhung seit Juli 2020

Artikel vom 15. September 2020: Seit Anfang Juli 2020 können sich Rentner über mehr Geld freuen*. So wurden die Renten im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent erhöht. Allerdings gibt es für viele Betroffene auch eine schlechte Nachricht: Das Plus hat der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer zufolge nämlich eine Nebenwirkung. Viele Rentner werden dadurch wieder steuerpflichtig.

Rentenerhöhung 2020: Was viele Rentner bei der Steuer erwartet

Denn: Jede Rentenerhöhung wird zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzugerechnet, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema. Dadurch würden die steuerpflichtigen Rentenzahlungen bei vielen Ruheständlern den Grundfreibetrag übersteigen. Die Folge: Sie werden wieder steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.

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Steuererklärung für Rentner: Krankheitskosten absetzen

Immerhin: Viele Ausgaben können Rentner zumindest steuermindernd geltend machen. In Betracht kämen beispielsweise außergewöhnliche Belastungen, heißt es in dem dpa-Bericht - wozu etwa Ausgaben zählten, die durch Krankheit, eine Behinderung oder Pflege entstehen.

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Steuerlich geltend machen könnten Rentner konkret also beispielsweise „Zuzahlungen zu Medikamenten“, „Ausgaben für Hilfsmittel“, Kosten für Physiotherapien oder zum Beispiel für vom Arzt verordnete Kuren oder Reha-Maßnahmen - genauso wie die Kosten für eine Brille. Aber: Außergewöhnliche Belastungen müssten eine Grenze übersteigen, um sich steuerlich auszuwirken. Diese zumutbare Belastung sei abhängig von der Höhe der Einkünfte.

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Wie steht es mit den Kosten für eine Haushaltshilfe oder zum Beispiel einen Gärtner? Auch solche Ausgaben könnten Rentner bei der Steuer geltend machen. Oder wenn jemand für Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten im Haushalt einen Handwerker beauftragt hat. Die Rechnung müsse per Überweisung bezahlt werden. Man könne 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten absetzen, nicht aber Kosten für Material. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wirken sich dem Bericht zufolge maximal 4.000 Euro steuermindernd aus, bei Handwerkerleistungen seien es höchstens 1.200 Euro. Zum Weiterlesen: Spar-Trick: So verbessern Sie Ihre Rente und können dabei kräftig Steuern sparen. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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