Die Renten werden zum 1. Juli erhöht. Immer mehr Senioren werden dadurch vom Finanzamt zur Kasse gebeten.
- Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2020.
- Eine gute Nachricht. Aber wer muss nun Steuern zahlen?
- Was Sie dazu wissen sollten.
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2020* in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Ein gute Nachricht für rund 21 Millionen Rentner. Das bedeutet gleichzeitig allerdings auch, dass immer mehr Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung* abzugeben, wie ntv.de berichtet - schließlich sei dies immer dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreite.
Zukünftige Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden
Schon im vergangenen Jahr seien rund fünf Millionen Rentner steuerpflichtig gewesen, berichtet das Nachrichtenportal. Die Tendenz sei steigend. In dem Bericht heißt es: "War vor 14 Jahren noch die Hälfte der damals bezogenen Rente steuerfrei, unterliegen im Jahr 2020 bereits 80 Prozent der Altersbezüge der Steuerpflicht." Denn Jahr für Jahr steige der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Danach erhöhe er sich für Neurentner jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, seien dann zu 100 Prozent zu versteuern, schreibt ntv.de.
Die gute Nachricht sei, dass der Rentenfreibetrag auch in den Folgejahren unverändert bleibe. Beim Senior, der seit 2005 Rente beziehe, blieben also auch im Jahr 2020 50 Prozent der Rentenzahlung von 2005 immer steuerfrei.
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Steuererklärung: Rentner können Steuern verringern
Was man wissen sollte: Der Freibetrag bezieht sich dabei auf den konkreten Geldbetrag und nicht auf einen Anteil der jeweiligen Rente, wie es weiter in dem Bericht heißt. Zukünftige Rentenerhöhungen müssten also voll versteuert werden. Hintergrund für die dynamische Rentenbesteuerung sei die Umstellung der Besteuerung auf ein nachgelagertes System. "Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden". schreibt ntv.de. "Zumindest wird dann eine Einkommensteuererklärung fällig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners den jeweils für das entsprechende Jahr gültigen Grundfreibetrag überschreitet." Das könne dann auch langjährige Bestandsrentner betreffen. Für 2020 liege dieser für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Ehepartner zusammen gelte der doppelte Wert.
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ahu
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