Viele müssen fürs Corona-Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben. Wer die lästige Pflicht noch nicht erledigt hat, sollte wissen, wann in diesem Jahr die Abgabefrist ist.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2020 war zunächst auf den 31. Juli festgesetzt worden - allerdings nur für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Doch inzwischen hat der Bundestag beschlossen, diese Frist bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern*. Aber: Der Bundesrat muss dieser Änderung noch zustimmen; eine Zustimmung wird der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge allerdings erwartet. Für alle, die bei der Steuererklärung auf die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins setzen, würde sich die Frist dann von sogar von Ende Februar auf Ende Mai 2022 verlängern.
Abgabefrist für Steuererklärung 2020 erst am 31. Oktober?
Mit der Zustimmung des Bunderats sei zu rechnen, sagte auch Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin auf Anfrage.
Aktuell gilt für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, für die Steuererklärung 2020 noch der 31. Juli als Abgabefrist, wie außerdem der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf Anfrage mitteilte; aber sobald der Bundesrat zustimmen werde, hätten Steuerzahler dafür bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.
Wann haben Steuerzahler schlussendlich Gewissheit, ob die Frist verlängert wird? Noch im Juni solle sich der Bundesrat mit dem Thema befassen, wie es hieß. Sollte der Bundesrat wie von den Experten erwartet einer Verlängerung zustimmen, hätten also alle, die ihre Steuererklärung für 2020 noch nicht erledigt haben und zur Abgabe verpflichtet sind, definitiv noch ein wenig länger Zeit.
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Coronakrise: Viele Deutsche zu Steuererklärung für 2020 verpflichtet
Es wäre zumindest eine kleine Entlastung für viele Betroffene in der Coronakrise. So waren 2020 zum Beispiel viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Auch sie sind nun zu einem Großteil dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden. Das gleiche dpa zufolge gilt bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
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Ausgefüllt werden müssen dpa zufolge die Formulare zudem, wenn man im vergangenen Jahr nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen hätten und einer der beiden mit der Steuerklasse V oder VI besteuert worden sei oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren gewählt habe, bestehe eine Abgabepflicht.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind zudem Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Auch viele Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben. Ob das der Fall ist, hänge von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab, wie es in dem dpa-Bericht unter anderem heißt.
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Steuererklärung freiwillig abgeben? Homeoffice-Pauschale nicht vergessen
Oft lohnt es sich zudem, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Wer zum Beispiel 2020 im Homeoffice gearbeitet hat, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Mehr darüber und welche Kosten Sie außerdem für ein separates Arbeitszimmer oder zum Beispiel für im Homeoffice benötigte Arbeitsmittel und andere Ausgaben absetzen können, erfahren Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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