Rentner sollten auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Was Betroffene beachten müssen – und wie sie oft sogar Geld zurückholen.
- Wer nach 2005 in die Renten eingetreten ist, bezahlt auf diese nachgelagert Steuern.
- Niedrige Renten bleiben oft dennoch steuerfrei.
- Auch Rentner können sich mit der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückholen.
Die Rente ist steuerfrei? Leider nein. Dennoch können viele Rentner den ein oder anderen Obolus ans Finanzamt sparen. Beziehen Senioren eine niedrige Rente, müssen sie unter Umständen gar keine Steuern verrichten. Entscheidend ist neben der Bruttorente das Jahr des Renteneintritts. Aber Vorsicht: Wenn die Rente erhöht wird, können sich die Bedingungen für viele Ruheständler ändern.
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Bei Renten werden die Steuern nachgelagert
Seit 2005 wird die Rente in Deutschland nachgelagert versteuert. Allerdings nur für diejenigen, die seitdem in die Rente eingetreten sind. Bis dato wurden pauschal 50 Prozent der Bruttorente besteuert. Bis zum Jahr 2020 stieg dieser Wert um zwei Prozent pro Jahr, seit diesem Jahr nur noch um ein Prozent. Wer also 2021 zum ersten Mal seine Rente bezieht, der wird im kommenden Jahr auf 81 Prozent seiner Versorgung Steuern zahlen müssen, wie t-online berechnet. Dieser Satz bleibt dann allerdings für die gesamte Zeit des Bezugs gleich und erhöht sich nicht wieder.
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Frühzeitig Steuervorteile in die Rente investieren
Im Gegenzug sparen Arbeitnehmer Steuern auf ihre Beiträge zur Altersvorsorge. Auch hier steigt der Prozentsatz jährlich. Zu Beginn der Steuerreform 2005 konnten sie noch 60 Prozent ihrer Vorsorgeaufwendungen über die Steuererklärung absetzen – in diesem Jahr sind es schon 92 Prozent. Ab 2025 fallen diese Steuern komplett weg. Langfristig ergeben sich so steuerliche Vorteile für die zukünftigen Rentner: Da die Rente üblicherweise geringer ausfällt als der Lohn aus der Erwerbsarbeit, sparen Angestellte jetzt Geld, das sie sinnvoll fürs Alter anlegen sollten. Wer über 50 ist, kann zusätzlich investieren: „Eine Alternative für ältere Arbeitnehmer können zusätzliche Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse sein. Zusammen mit der Steuerersparnis, die dabei drin ist, lohnt sich das leicht“, berichtet Stiftung Warentest.
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Steuererklärung: Nicht jede Rente wird gleich versteuert
Doch auch wenn die Rente grundsätzlich zu besteuern ist, bleibt sie dennoch für viele Rentner steuerfrei. Das liegt am jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete im Jahr 2021. Dieser wird auf den zu versteuernden Rentenanteil angerechnet. Decken sich die Beträge oder überwiegt der Grundfreibetrag die zu versteuernde Rente, bleibt diese steuerfrei. Dies kann sich jedoch ändern, wenn sich die Bezüge erhöhen. Ab diesem Moment sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Vielen Rentnern ist nicht klar, ob das bei ihnen bereits der Fall ist. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos eine Bescheinigung darüber anfordern. Einmal angefordert, erhält der Antragsteller diese künftig automatisch in jedem Jahr. Tipp: Mit Steuerrechnern im Internet lässt sich leicht abschätzen, ob eine Steuerpflicht besteht.
Darüber hinaus sind nicht alle Altersvorsorgen gleich steuerpflichtig. Betriebs- und private Renten werden voll besteuert. Grundsätzlich steuerfrei sind hingegen Renten zum Beispiel aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten.
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Die Steuererklärung lohnt sich auch für Rentner
Die Steuern, die auf eine Rente anfallen, ergeben sich über die Steuererklärung. Wer sich jährliche Nachzahlungen ersparen will, kann stattdessen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten – allerdings nur wenn im Jahr mindestens 400 Euro Einkommenssteuer anfallen. Egal, ob Pflicht oder nicht: die Steuererklärung lohnt sich. Denn viele Posten lassen sich absetzen. Unter Umständen reduziert sich der Steuerbetrag so wieder auf null.
Steuerlich absetzbar sind:
- Sonderausgaben wie die Beiträge für Pflege- oder Krankenversicherung oder Spenden
- Außergewöhnliche Belastungen wie der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe
- Werbungskosten – der Pauschbetrag liegt bei 102 Euro pro Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie der Hausmeister oder Handwerkerrechnungen.
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Quellen: Stiftung Warentest, Deutsche Rentenversicherung; t-online
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