Altersarmut ist derzeit eines der beherrschenden Themen in der Gesellschaft. Immer mehr Arbeitnehmer fürchten sich davor. Das sieht bei Beamten allerdings ganz anders aus.
"Altersarmut" - für viele Deutsche ist das wohl das Unwort 2018. In Medien, Talkshows, aber auch in der Politik wurde dieser für viele Arbeitnehmer so furchteinflößende Begriff im Übermaß strapaziert. Auch dass die durchschnittlichen Altersbezüge aller gesetzlichen Rentner 2017 nur bei circa 876 Euro lagen, macht wenig Mut.
Beamte erhalten doppelt so viel "Rente" wie normale Arbeitnehmer, sagt Studie
Eine neue Studie des Bundesarbeitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung schürt die Sorge weiter, im Alter mit leeren Händen da zu stehen, aber wohl auch Missgunst. Ihr Ergebnis: Beamte erhalten später viel mehr Pension als Versicherte in der staatlichen Rente.
Und die Unterschiede in den Altersbezügen sind gravierend: So haben Beamte, die 2016 zwischen 40 und 44 Jahren alt waren, in den alten Bundesländern einen durchschnittlichen Versorgungsanspruch von mehr als 1.200 Euro! Weibliche Kollegen kommen immerhin auf circa 1.000 Euro pro Monat.
Gesetzlich Rentenversicherte zwischen 40 und 44 Jahren dagegen können im Alter nur 520 Euro Rente erwarten. Frauen dagegen erreichen einen Rentenanspruch von gerade mal 480 Euro.
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Diese Beträge werden allerdings auch erst dann ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer mehr als 20 Jahre in die (gesetzliche) Rentenversicherung eingezahlt haben. Das bedeutet konkret: Rentenversicherungspflichtige Männer im mittleren Alter erhalten später im Schnitt etwa 43 Prozent weniger Altersbezüge als gleichaltrige Beamte. Angestellte im Alter von 55 bis 59 Jahren haben zumindest einen Rentenanspruch von 730 bis 1.000 Euro angesammelt. Aber auch hier haben gleichaltrige Beamte die Nase vorn - sie dürfen sich über das Doppelte, 2.120 bis 2.200 Euro, freuen.
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Gewaltiger Unterschied bei Altersbezügen liegt in der Beamtenversorgung begründet
In Ostdeutschland soll dieser Unterschied noch krasser ausfallen, so das weitere Ergebnis der Studie. In den neuen Bundesländern können männliche Beamte im Alter zwischen 55 und 59 Jahren sogar 2.500 Euro erwarten, während sozialversicherte Angestellte 952 Euro Rentenanspruch haben. Außerdem hat die Studie festgestellt, dass nur gesellschaftlich höher gestellte Personengruppen wie Anwälte, Ärzte oder Ingenieure ähnlich hohe Altersbezüge wie Beamte erhalten.
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Das Interessante an der Studie: Die Studienautoren kommen zum Schluss, dass diese Diskrepanz auch gerechtfertigt sei - schließlich sei die Zusammensetzung von gesetzlicher Rente und der Beamtenversorgung völlig unterschiedlich. Während sie bei ersterer aus den drei Säulen staatliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und Privatvorsorge besteht, ist die Betriebsrente bei der Beamtenversorgung schon enthalten. Da allerdings nicht alle gesetzlichen Rentenversicherten eine betriebliche Altersversorgung besitzen, sind diese allein auf die staatliche Rente angewiesen.
Ein weiterer Grund für die höheren Pensionen von Beamten liegt darin, dass sie ihrem Dienstherrn besondere Treue geschworen haben, ergo zum Beispiel auch nicht streiken dürfen. Diese Arbeitsgebote werden später wiederum mit einer höheren Altersversorgung vergütet.
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