Valentinstag: Blumenkauf online kaufen – das kann bei der Bestellung schiefgehen

Ein Blumenstrauß zum Valentinstag ist schnell bestellt. Verbraucher sollten ein paar Dinge beim Kauf beachten.
 ©Patrick Pleul/dpa (Archivbild)

Wer online einen Blumenstrauß bestellt, sollte auf die Bedingungen achten. Was ist, wenn der Strauß nicht aussieht wie auf dem Foto? Verbraucherschützer klären auf.

Am 14. Februar ist Valentinstag*. Wer dem Partner oder der Angebeteten zu diesem Anlass Blumen schenken will, kann Sträuße trotz des Corona-Lockdowns in einigen Geschäften kaufen, die den Service „Click and Collect“ anbieten. Als kleine Ausnahme vom strikten Corona-Lockdown dürfen die Blumenläden etwa in Bayern auch am Valentinstag selbst bis Sonntagmittag Blumenverkaufen – wenn auch nur zur Abholung via „Click and Collect“ und ohne vorherige Besichtigung im Geschäft.

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Valentinstag: Kein Widerrufsrecht bei Blumenkauf im Internet

Viele Deutsche dürften ihre Rosen oder einen bunten Strauß zum Valentinstag angesichts der erschwerten Lage im Corona-Lockdown zudem online bestellen. Wer im Internet Blumen kauft, sollte allerdings bedenken: Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt in diesem Fall nicht, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge erklärt.

Das sollten Verbraucher beim Kauf von Schnittblumen beachten

Ebenso wie bei anderen verderblichen Waren könnten Verbraucher auch beim Kauf von Schnittblumen nicht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, heißt es in dem Bericht. Bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen sei man im Zweifel auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

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Blumen online kaufen: Auf diese Bedingungen sollten Kunden achten

Wer Blumen im Internet bestellt, sollte beim Kauf auf diese Bedingungen achten: So spielt beispielsweise der Versand eine Rolle – das sollten Verbraucher wissen:

  • Liefert der Anbieter zu einem Wunschtermin?
  • Was kostet dieser Service?
  • Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, kann der Kaufpreis zurückverlangt werden.
  • Der Valentinstag fällt diesmal auf einen Sonntag – nicht alle Anbieter liefern jedoch an diesem Tag aus. Darauf also bei der Auswahl achten.

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Kein Anspruch darauf, dass Blumenstrauß aussieht wie auf Foto

Und noch etwas sollten Verbraucher beim Blumenkauf im Internet wissen: Einen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass der Blumenstrauß so aussieht wie auf den Bildern, gibt es dem Bericht zufolge nicht. Oft würden auf den Homepages nur Beispielfotos für die zu liefernden Blumensträuße gezeigt, so die Verbraucherschützer. Manche Händler würden sich zudem oft bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vorbehalten, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten. Eine Handhabe haben Verbraucher dem Bericht zufolge nur, wenn sie genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren.

Video: Verwelkte Blumen vom Valentinstag übrig? Drei Tipps

Im Zweifel sollte man solche Fragen also besser vorher klären. Egal, wo man Rosen, Tulpen oder Nelken kauft. Damit der Blumenstrauß zum Valentinstag am Ende nicht zur Enttäuschung wird. (ahu) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Quellen: dpa, Verbraucherzentrale Brandenburg

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