Mit dem Jahreswechsel sind Änderungen in Kraft getreten, die sich direkt im Geldbeutel auswirken. Hier einige der Neuerungen, von denen zahlreiche Menschen betroffen sind.
Viele Reformen sind im neuen Jahr in Kraft getreten – dadurch ergeben sich auch Änderungen, die die Einkommen vieler Menschen in Deutschland betreffen. Wo werden Bürger entlastet oder bekommen mehr Geld? Und wo wird die finanzielle Belastung größer? Darüber hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick ins neue Jahr berichtet – und verschiedene Posten im Vergleich zum Vorjahr gegenübergestellt. Hier einige der genannten Beispiele:
Steuerlicher Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag, sprich das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro (+ 312 Euro), der Kinderfreibetrag bei 9.600 Euro (+ 30 Euro pro Elternteil). Die Konsequenz: Es wird weniger Steuer fällig. Außerdem wurden Eckwerte des Steuertarifs etwas verschoben, sodass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.
Kindergeld und Kindersofortzuschlag
Zum Jahresbeginn ist das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro im Monat gestiegen. Der zusätzliche Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen wurde zum Jahreswechsel zudem um fünf auf monatlich 25 Euro angehoben.
Gesetzlicher Mindestlohn und Verdienstgrenze für Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro (von zuvor 12,41 Euro) in der Stunde gestiegen. Entsprechend stieg zum Jahreswechsel die Verdienstgrenze für Minijobs – von zuvor 538 auf nun 556 Euro im Monat. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen.
Wohngeld
Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung war zum 1. Januar 2025 fällig. „Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent“, informierte die Bundesregierung auf ihrer Website. Das Wohngeld soll Haushalte unterstützen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Insgesamt haben den Angaben zufolge rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.
Bürgergeld
Bürgergeld-Empfänger erhalten dieses Jahr keinen Aufschlag. Es gibt eine Nullrunde.
Krankenkassenbeiträge
Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland haben zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht. Der entsprechende Zusatzbeitrag, den die Kassen jeweils selbst erheben, ist zum Teil um deutlich mehr als einen Prozentpunkt gestiegen. Dazu kommt eine Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die Steigerungen belasten auch Arbeitgeber, die die Beiträge hälftig zahlen.
Sozialabgaben
Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben. Die „Beitragsbemessungsgrenze“ in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt nun einheitlich bei 8.050 Euro – bis zu diesem Monatseinkommen werden Beiträge fällig (vorher 7.450 Euro im Osten, 7.550 Euro im Westen). In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze jetzt bei 5.512,50 Euro Einkommen pro Monat (vorher 5.175).
Deutschlandticket
Seit Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat – neun Euro mehr als im Jahr davor. (Mit Material der dpa)