Darf Jürgen Klopp sein neues Projekt bei Red Bull aufgeben, um Bundestrainer zu werden? Julian Nagelsmann nimmt die Spekulationen mit Humor.
München – Am Mittwoch wurde bekannt, dass Jürgen Klopp zum 1. Januar 2025 bei Red Bull als „Global Head of Soccer“ einsteigen wird.
Verwirrung um Klopp und mögliche DFB-Klausel
Klopp unterzeichnete beim österreichischen Brausekonzern einen Fünfjahresvertrag, dennoch wurde prompt über seine Zukunft spekuliert. So war von Sky Sport vermeldet worden, der frühere Cheftrainer von Mainz, Dortmund und Liverpool verfüge über eine Ausstiegsklausel, um eines Tages Bundestrainer zu werden. Der Bild-Zeitung und dem kicker zufolge soll diese aber genauso wenig existieren wie eine mündliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien.
Beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gilt Klopp als Wunschlösung für die Nachfolge von Julian Nagelsmann, sofern der Bundestrainer nach der Weltmeisterschaft 2026 seinen Hut nehmen sollte. Das machte Sportdirektor Rudi Völler vor wenigen Wochen im ZDF-Sportstudio unmissverständlich klar. Daraufhin hatte Klopp jedoch angedeutet, auch in Zukunft nicht für das Bundestraineramt zur Verfügung zu stehen.
Nagelsmann scherzt über Klopp und hat eine Vermutung
Auf der DFB-Pressekonferenz vor dem Nations-League-Spiel gegen Bosnien und Herzegowina (Freitag, 20.45 Uhr) wurde Nagelsmann auf den Wirbel um Klopp angesprochen. „Ich kenne Oliver Mintzlaff sehr gut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klausel drinsteht, aber ich frage nach“, scherzte der Bundestrainer, der von 2019 bis 2021 als Cheftrainer von RB Leipzig regelmäßig in Kontakt mit dem damaligen Geschäftsführer Mintzlaff stand.
Ferner fand Nagelsmann für den Deal, der in der Presselandschaft unterschiedliche Reaktionen ausgelöst hat, ausschließlich lobende Worte. „Ich gratuliere Oliver Mintzlaff zu einem herausragenden Coup, ich gratuliere Jürgen Klopp zu einem herausragenden, interessanten Job.“ Auf Klopp warte „ein super interessanter Job, den Jürgen mit sehr viel Leben und mit seiner Art herausragend gut füllen wird“. Für beide Seiten sei die Verpflichtung „eine Win-win-Situation.“