Seit 24. April greift die bundesweite Notbremse bei hohen Inzidenzen. Welche Geschäfte haben weiterhin offen und wo ist der Einkauf mit Terminvergabe derzeit möglich?
Click and Meet: Einkaufen in Geschäften erschwert durch Corona-Notbremse
Update vom 26. April 2021: Seit Samstag greift die bundesweite Notbremse. Welche Geschäfte haben weiterhin offen, welche müssen schließen, und wo ist noch Click and Meet mit Test möglich? Alle Infos gibt es hier.
Update vom 23. April 2021: Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik am Donnerstag passieren lassen. Durch das Gesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einheitliche Regeln gelten, sobald an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt. Der Bundestag beschloss das Gesetz zuvor am Mittwoch. Am Freitag ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, die einheitliche Corona-Notbremse greift ab dem 24. April.
Was bedeutet Corona-Bundesnotbremse für Einkauf in Geschäften?
Was soll sich mit der Bundesnotbremse fürs Einkaufen in den Geschäften ändern? Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte, Drogerien und auch die Apotheken blieben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet – alle anderen würden geschlossen werden, schildert BR.de. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 sei allerdings Shoppen nach vorheriger Terminbuchung (Click and Meet) möglich. Voraussetzung sei unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz könne bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden. Überschreitet die Inzidenz den Grenzwert von 150, soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click and Collect).
Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen, schrieb Spiegel Online. Nachdem sie am Donnerstag zuerst den Bundestag passieren mussten, muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.
Bundestag beschließt bundesweite Corona-Notbremse
Update vom 21. April 2021: Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen, das gilt aber als Formsache, wie der BR am Nachmittag berichtete. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie hier*.
Update vom 20. April 2021: Die bundesweit geltende Notbremse soll kommen – aber wohl mit nicht ganz so strengen Regeln wie geplant. Darauf haben sich Union und SPD am Montag geeinigt, wie die Tagesschau berichtet. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein, hieß es auf Tagesschau.de am Abend. Erwartungsgemäß wird die sogenannte Bundes-Notbremse nach viel Kritik aus der Opposition und auch aus den eigenen Reihen in Details noch einmal geändert, bevor der Bundestag am Mittwoch darüber abstimmt, schrieb zudem die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die darüber berichtete, was – nach gestrigem Stand – geplant war: Läden dürften Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben – gemeint ist also der Service „Click and Meet“. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect). In der ersten Notbremse-Version war ab einer Inzidenz von 100 eine Schließung der Geschäfte vorgesehen.
Lesen Sie zudem: Geld zurück im Fitnessstudio? Lage für viele Mitglieder weiterhin ungewiss.
Einige Geschäfte von Schließungen oder Beschränkungen ausgenommen
Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.
Nun muss also am Mittwoch jedoch erst der Bundestag über die bundesweite Notbremse und die entsprechenden Regelungen nicht nur beim Einzelhandel abstimmen.
Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie hier.
In der ersten Version der Notbremse waren diese Regeln vorgesehen
Update vom 19. April 2021: Wie soll Einkaufen in der Corona-Krise künftig funktionieren? Auch um diese Frage drehen sich die Beratungen über eine bundesweite Corona-Notremse. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen am Montag in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das Parlament hatte vergangene Woche erstmals über den Entwurf der Regierung beraten, am Mittwoch will es laut dpa darüber abstimmen. Am Wochenende gab es noch Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen über letzte Änderungen.
Ziel des Gesetzes ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100 000 Einwohner liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Bestimmte Geschäfte sollen ausgenommen werden, so etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten. Zudem sollen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Vor allem aus der FDP hatte es dazu in den vergangenen Tagen viel Kritik gegeben. Auch mit einer Verfassungsklage wurde dabei gedroht, wie dpa weiter schreibt. Nun also muss zuerst der Bundestag entscheiden. Unterdessen gelten in einigen Bundesländern bereits ab diesem Montag deutlich strengere Regeln.
Shoppen mit „Click & Collect“ oder „Click and Meet“ bald nicht mehr möglich?
Update vom 14. April 2021: Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist eine bundesweit geltende Notbremse. Unter anderem dürften bei einer höheren Inzidenz dann zum Beispiel viele Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie in der Regel nicht öffnen, wie die Deutsche Presse-Agentur anlässlich des Kabinettsbeschluss am Dienstag berichtete. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat erst noch zustimmen. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren. In einigen Ländern und der Opposition im Bundestag gab es zum Teil deutliche Kritik. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte laut dpa, die Regeln zum Einzelhandel seien unakzeptabel. Shoppen mit „Click & Collect“ müsse auch bei einer Inzidenz über 100 generell möglich bleiben.
Lesen Sie zudem: Wer vom Kinderbonus wirklich profitiert - Steuerexperten klären auf.
Regierung billigt Corona-Notbremse - Bundestag muss noch entscheiden
Update vom 13. April 2021: Das Kabinett hat der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge am Dienstag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Der Bundestag müsse dem allerdings erst noch zustimmen, und auch der Bundesrat komme noch zum Zug. Was sich mit einer Bundes-Notbremse ändern soll: Wenn die 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten, berichtet dpa. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Fürs Einkaufen würde eine solche Bundes-Notbremse laut dpa, sofern sie denn greift, bedeuten, dass Geschäfte oder Märkte mit Kundenkontakt ab einer solchen Inzidenz schließen müssten. Ausgenommen seien dann der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürften aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die zulässige Kundenanzahl sollten dann Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche gelten. In geschlossenen Räumen müssten Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen. Über eine solche mögliche Bundes-Notbremse wird im Bundestag jedoch weiter debattiert. Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen Entwicklungen.
Bundes-Notbremse stößt im Handel auf scharfe Kritik
Die Pläne der Bundesregierung für einen härteren Lockdown im Einzelhandel bei hohen Corona-Inzidenzzahlen stoßen in der Branche auf scharfe Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist nicht zu verstehen, warum sich das Bundeskabinett entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse für Verschärfungen zulasten des Einzelhandels im Infektionsschutzgesetz entschieden hat.“ Beim Einkauf bestehe nachgewiesenermaßen nur ein geringes Infektionsrisiko.
Lesen Sie zudem: Lassen sich Corona-Masken von der Steuer absetzen?
„Click and Meet“: Ist Shopping mit Termin in Zukunft möglich?
Update vom 9. April 2021: Überraschende Wende bei der Corona-Strategie von Bund und Ländern: Die vor Ostern vereinbarte nächste Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder fällt einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge aus. Stattdessen soll im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag laut dpa in Berlin mitteilte. Ziel sei es, bundesweit einheitliche Regelungen für Regionen mit hohen Infektionszahlen zu schaffen. Die Änderung solle schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Dessen Sitzung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Bis dato sind die Regelungen in den Bundesländern noch recht unterschiedlich - das soll sich durch die bundesweit einheitliche Regelungen ändern.
Update vom 30. März: Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aneinander folgenden Tagen sollen Lockerungsschritte eigentlich zurückgenommen werden. Wenn die Länder nicht die nötigen Maßnahmen ergreifen sollten, könnte auch der Bund tätig werden, deutete Merkel laut dpa an. Ob diese Warnung noch vor Ostern wirkt? Die aktuellen Regelungen und Pläne in den verschiedenen Bundesländern sind dem Bericht zufolge noch recht unterschiedlich.
„Click and Meet“ bei Ihnen noch möglich? Oder nur noch „Click and Collect“
Am besten sollte sich jeder in seiner Stadt oder Region über die bestehenden, aktuellen Einkaufsmöglichkeiten informieren. Je nach Inzidenzlage und der geltenden Regelung ist in manchen Orten noch das Shopping mit Terminvergabe („Click and Meet“) in vielen Geschäften möglich, andernorts zum Beispiel nur noch über „Click and Collect“.
Lesen Sie zudem: Steigen jetzt die Friseur-Preise? Corona-Lockdown verlängert.
„Click and Meet“: Shopping mit Terminvergabe je nach Stadt und Region möglich
Update vom 26. März: In Städten, wo es die Inzidenzwerte zulassen, gibt es auch in den kommenden Tagen das Angebot des „Click and Meet“ in vielen Geschäften. Sprich: Shopping mit Termin-Vergabe. In Regionen, wo wegen der hohen Inzidenzwerte hingegen die „Notbremse“ greift, ist Einkaufen mit Termin dann nicht mehr möglich.
Bei manchen Geschäften funktioniert es bei „Click and Meet“ (oder „Call and Meet“) so, dass man eine Telefonnummer im Schaufenster oder eine andere Möglichkeit vor Ort findet, um Kontakt aufzunehmen und sich zu registrieren. Wenn man etwas Geduld mitbringt und wartet, bekommt man auf diese Art oft auch recht spontan ein Zeitfenster zugewiesen.
Einkaufen: Gründonnerstag und Karsamstag keine Ruhetage
Update vom 24. März, 17.45 Uhr: Nach Angela Merkels Entscheidung, am Gründonnerstag und Karsamstag die Einkaufsmöglichkeiten doch nicht auf ein Minimum runterzufahren, haben Vertreter des Handels erleichtert reagiert. Und auch viele Kunden dürften froh sein, dass diese beiden Tage nun doch nicht zu Ruhetagen erklärt worden sind.
Update vom 24. März, 11:51 Uhr: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach massiver Kritik entschieden, den Bund-Länder-Entscheid zur sogenannten Osterruhe zu stoppen. Das teilte Merkel am Mittwoch in einer kurzfristig einberufenen Schalte mit den Ministerpräsidenten der Länder mit, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) von mehreren Teilnehmern erfahren hatte.
Begründet wurde die Entscheidung, wie dpa weiter berichtete, damit, dass zu viele Folgeprobleme entstanden wären, hätte man - wie beschlossen - den Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen erklärt. Aufwand und Nutzen stünden in keinem guten Verhältnis, wurde Merkel laut dpa von Teilnehmern der völlig überraschend einberufenen Runde mit den Länderregierungschefs zitiert. Mehr zu der aktuellen Entwicklung und dem Statement von Kanzlerin Merkel lesen Sie hier.
Update vom 23. März: In Supermärkten und Discountern müssen sich Kunden und Betreiber am Mittwoch und Samstag vor Ostern auf größeren Andrang einstellen. Grund ist die von Bund und Ländern geplante Schließung des Einzelhandels am Gründonnerstag. Sie ist Teil der Beschlüsse für zusätzliche Ruhetage um Ostern, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Der Handel fordere dagegen, alle Geschäfte wieder zu öffnen und dabei Hygienekonzepte strikt einzuhalten. Im Nicht-Lebensmittelhandel hinterlasse der seit drei Monaten andauerende Lockdown tiefe Spuren. Gut jeder zweite Händler von Bekleidung, Schuhen und Lederwaren sehe sich in Insolvenzgefahr.
„Notbremse“: Viele Geschäfte müssen in Corona-Lockdown wieder schließen
Bund und Länder betonten jedoch, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten, wie dpa es schildert, ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es den jüngsten Beschlüssen zufolge nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt. Zudem hatten Bund und Länder beschlossen, den bereits geltenden Corona-Lockdown noch einmal bis zum 18. April zu verlängern.
Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2020: Welche Kosten Sie jetzt nicht vergessen sollten.
„Click and Meet“: Wann ist Einkaufen mit Termin möglich?
Nach Ostern setzen Merkel und die Ministerpräsidenten dann begleitet von verstärkten Testungen und dem Fortschritt der Impfkampagne wieder auf allmähliche Lockerungen, wie Sueddeutsche.de berichtet.
Bayern etwa will laut dpa nach den Osterferien die Corona-Regeln für den Einzelhandel lockern. Dann sollen Ladenöffnungen mit Hygienekonzept bereits bei einer Inzidenz unter 100 im Land- oder Stadtkreis möglich sein. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts, wie dpa berichtete. Bisher liegt die Grenze dafür im Freistaat bei 50. Mindestabstand, Maskenpflicht und eine Begrenzung der Kundenzahl bleiben erhalten. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 solle in Bayern nach den Osterferien das „Click & Meet“ genannte Einkaufen mit Termin bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests und verschärften Vorgaben für die Kundenzahl möglich sein. Bisher ist „Click & Meet“ im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 erlaubt, wie dpa berichtete.
Lesen Sie zudem: Höhere Friseur-Preise wegen Corona-Lockdown? Betroffene berichten.
Corona-Lockdown soll bis 18. April verlängert werden
Update vom 22. März: Vor dem heutigen Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten schwinden unter dem Druck immer höherer Corona-Infektionszahlen die Hoffnungen auf größere weitere Öffnungen zur Osterzeit. Ein Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt für die Bund-Länder-Runde an diesem Montag setzt einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April. Zudem müsse die Anfang März beschlossene Notbremsregelung „konsequent umgesetzt werden“.
Der Entwurf enthält laut dpa zudem eine Passage, die wegen des exponentiellen Wachstums weitere Verschärfungen für Landkreise mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche vorsieht. Der komplette Passus steht aber in eckigen Klammern, was bedeutet, dass darüber verhandelt werden muss, weil er besonders strittig ist, wie dpa ebenfalls schrieb. Sprich: Eine Entscheidung steht noch aus.
„Click and Meet“: Shopping mit Terminvergabe in Gefahr?
Wie geht es weiter mit dem Shopping-Angebot des „Click and Meet“ im Einzelhandel – also dem Einkaufen mit Terminvergabe? Für die Bürgerinnen und Bürger hätte die Notbremse konkrete Folgen, beschrieb das Online-Portal des Manager Magazins am Sonntag ein solches Szenario: Viele Geschäfte müssten ihre Öffnungen im „Click&Meet“-Betrieb unter diesen Umständen wieder aufgeben. Und genau das stößt bei vielen Firmen auf Kritik. Sie fordern, das Terminshopping beizubehalten. Und auch viele Kunden dürften bei diesem Punkt gespannt sein, was die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten am heutigen Montag hierzu entscheiden.
Schreiben von Tedi, Kik, Takko, Ernsting‘s family, Butlers, Thalia und Co.
Mehrere große Handelsketten hatten, wie tagesschau.de berichtete, vorab vor einer Rücknahme der begrenzten, erst seit kurzem gültigen Einkaufsmöglichkeiten gewarnt: In einem gemeinsamen Schreiben von elf Einzelhändlern – darunter Tedi, Kik, Takko, Ernsting‘s family, Butlers und Thalia – heiße es, dem Handel dürfe nicht die Verantwortung für das steigende Inzidenz-Geschehen zugeschoben werden. Das Gegenteil sei der Fall, wie man am Beispiel Hannover und Thüringen sehe: „Dort sind die Inzidenzen in den letzten Tagen deutlich gestiegen – ohne dass der Einzelhandel geöffnet hat“, hieß es tagesschau.de zufolge in dem Schreiben.
Insgesamt hat sich die Situation seit der jüngsten Bund-Länder-Runde Anfang März drastisch gewendet, wie dpa schildert: Anfang März ging es demnach vor allem um einen Stufenplan für mögliche Lockerungen – allerdings nicht als Einbahnstraße. Festgelegt wurde damals auch ein Mechanismus zurück zu Beschränkungen: Die „Notbremse“ solle gezogen werden, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region oder in einem Land an drei aufeinander folgenden Tagen über die Schwelle von 100 steige. Heute soll nun entschieden werden, wie es etwa für den Einzelhandel weitergeht.
„Click and Meet“: Shopping mit Terminvergabe in der Coronakrise
Artikel vom 4. März: Die Debatte um Lockerungen für weitere Geschäfte in der Coronakrise* beschäftigt die Politik und die Wirtschaft – und vor allem die Menschen, die davon betroffen sind. Dazu wurden beim Bund-Länder-Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 3. März einige neue Regelungen beschlossen: Grundsätzlich wird der bestehende Lockdown zwar bis zum 28. März verlängert. Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten im Einzelhandel geben.
Öffnung des Einzelhandels in Coronakrise schrittweise
Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und Spiegel Online berichten, ab dem 8. März in einem zweiten Schritt zuerst Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Bundesländern sind diese bereits offen (so zum Beispiel in Bayern die Gartenmärkte), jetzt soll das laut dpa bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Der dritte Öffnungsschritt sieht laut Spiegel Online so aus: Bundesländer mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner könnten dann die Öffnung des Einzelhandels veranlassen. Demnach würden die zugelassenen Kundenzahlen an die Größe der Verkaufsfläche angepasst, heißt es auf Spiegel.de. „Eingeschränkte Öffnungen kann es jedoch bereits bei sinkenden oder stabilen Inzidenzwerten von weniger als 100 geben“, berichtet das Portal zudem. „Dann können Bundesländer den Einzelhandel mit vorheriger Terminvergabe öffnen.“
„Click and Meet“: Shopping mit Terminvergabe inder Coronakrise
Das bedeutet: Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, darf der Einzelhandel nur für diejenigen öffnen, die sich vorher einen Termin gebucht haben, wie die Nachrichtenagentur AFP schreibt: „Dieses ‚Click and Meet‘ genannte Konzept sieht vor, dass ein Kunde oder eine Kundin je 40 Quadratmetern Verkaufsfläche für dieses Terminshopping in den Laden darf – vorausgesetzt der Zeitraum ist begrenzt und der Besuch wird für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung dokumentiert.“
Für Verbraucher interessant sein könnte „Click and Meet“, wie AFP es schildert, vor allem, wenn sie Bedarf an Beratung haben. Denn beim bisherigen „Click and Collect“, also dem Abholen vorher bestellter Ware, sei das nicht erlaubt. Für das Buchen der Termine empfehle es sich, auf der Internetseite des Einzelhändlers nachzuschauen, eine Mail zu schreiben oder einfach dort anzurufen. Der Handelsverband HDE hatte laut AFP unterdessen kritisiert, dass „Click and Meet“ die meisten Händler wirtschaftlich nicht retten könne – denn Personal- und Betriebskosten seien hierbei oft höher als die Umsätze.
„Click & Meet“: Rheinland-Pfalz machte am 1. März den Anfang
Einkaufen mit Terminvergabe: Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz angekündigt, ab dem 1. März ein Termin-Shopping möglich zu machen, wie die Tagesschau damals berichtet hatte.
Das sei eine Erweiterung der „Click & Collect“-Regelungen und „zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dem Bericht zufolge vorab erklärt. Ein Hausstand dürfe nach vorheriger Vereinbarung das Geschäft betreten. Dabei müsse eine Maske getragen werden und es gelte die Pflicht zur Kontakterfassung. Auch in anderen Bundesländern könnte das Konzept „Click & Meet“ nun bei der Öffungsstrategie helfen.
Lesen Sie zudem: Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio? Was Hobby-Sportler in der Coronakrise interessieren dürfte.
Öffnung der ersten Geschäfte in der Coronakrise – die Lage in Bayern
Wann welche Geschäfte in der Coronakrise wo perspektivisch wieder öffnen könnten, hängt auch von der Regelung des jeweiligen Bundeslandes ab. In Bayern dürfen seit dem 1. März neben Haarschnitten von Friseuren auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden. Dazu zählen auch Fußpflege, Kosmetik, Maniküre und Gesichtspflege – also alles, was zur Körperpflege und -hygiene zählt. In Bayern dürfen zudem Gartencenter, Blumenläden und Baumärkte seit dem 1. März wieder öffnen.
Lesen Sie zudem: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung.
„Click and Collect“: Service in den Geschäften
Zudem gilt in Bayern seit dem 11. Januar, was in einigen anderen Bundesländern schon früher erlaubt war: Über „Click and Collect können Kunden in der Coronakrise bei teilnehmenden Geschäften Ware übers Internet oder übers Telefon („Call and Collect“) bei eigentlich geschlossen Läden bestellen – und sie, nachdem ein Termin vereinbart worden ist, dort persönlich abholen. Unter Beachtung der strengen Hygieneauflagen; auch die Kunden müssen dabei eine Maske tragen. Viele Geschäfte bieten diesen Service kostenlos, manche größere Ketten wie zum Beispiel Ikea verlangen dafür jedoch eine Gebühr. (ahu) *Merkur.de, wa.de und ruhr24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
Zum Weiterlesen: Click and Collect: Online bestellen, selbst abholen – Corona-Lockdown bis zum 7. März.
Auch interessant: Darum kommt der Kinderbonus bei vielen Familien nicht an.
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links.